In diesem Sinne hat der Vorsitzende des ASGB, Tony Tschenett, der zuständigen Gesetzgebungskommission folgende Vorschläge des ASGB unterbreitet:
1. Regionale Zusatzsteuer (addizionale regionale Irpef)
Der ASGB betont nach wie vor die Notwendigkeit diese sozial ungerechte Einkommenssteuer aus den unten angeführten Gründen abzuschaffen, was laut dem „Mailänder Abkommen" für die Autonome Provinz Bozen möglich ist:
Bei der Berechnung dieser Zusatzsteuer werden die Familienlasten nicht berücksichtigt, d.h. Arbeitnehmer mit einem oder mehreren Kindern bezahlen bei gleichem Einkommen gleich viel regionale Zusatzsteuer wie Arbeitnehmer ohne Kinder.
Aufgrund der vorliegenden Daten der Agentur der Einnahmen bezahlen die Lohnabhängigen und Rentner den Großteil der Einkommenssteuern, was auch auf die regionale Zusatzsteuer zutrifft.
Der Vorschlag der Landesregierung, die Irpef-Zusatzsteuer bis zu einem steuerpflichtigen Einkommen von 15.000 Euro nicht einzuheben ist abzulehnen, da er an den wirklich Bedürftigen und an den Südtiroler Familien ohne Nutzen ins Leere geht. Rentner und Personen mit einem Einkommen bis 7.500 Euro bzw. 8.000 haben auch bisher keine Steuer bezahlt und die meisten Arbeitnehmer insbesondere das Familienoberhaupt hat ein höheres steuerpflichtiges Einkommen als 15.000 Euro. Außerdem besteht die Gefahr, dass jene, die voraussichtlich knapp über der Grenze von 15.000 Euro am Jahres?-ende sein werden, versuchen werden diese nicht zu überschreiten, was sich negativ auf den gesamten Steuerhaushalt und die Sozialbeiträge auswirkt.
Im Hinblick auf die zukünftige Abschaffung dieser sozial ungerechten Zusatzsteuer sollte als erster Schritt folgende Korrekturmaßnahme im Landeshaushalt beschlossen werden:
Befreiung von dieser Steuer für alle Steuerpflichtigen (Einkommen bis 55.000 Euro) mit zu Lasten lebenden Kindern oder mit behinderten Kindern.
Die Abschaffung bzw. spürbare Reduzierung der regionalen Irpef ist eine notwendige Gegenmaßnahme zu den willkürlichen Steigerungen der verschiedenen öffentlichen Tarife, welche für die Südtiroler Familien eine enorme Belastung darstellen (siehe nächsten Punkt).
2. Einfrierung der öffentlichen Tarife
Die Tarife und Gebühren auf Landes-und Gemeindeebene müssen für einen bestimmten Zeitraum eingefroren werden, um einen Ausgleich zur Einfrierung der Gehälter im Öffentlichen Dienst und zu den nicht erneuerten (Landes-)Kollektivverträgen in der Privatwirtschaft zu schaffen. Die Phase der Einfrierung der Tarife soll auch für eine Harmonisierung der öffentlichen Tarife genutzt werden, da die bestehenden großen Preisunterschiede zwischen vergleichbaren Gemeinden nicht gerechtfertigt sind.
3. Integration der niedrigen Renten
Der ASGB hat mehrmals die Notwendigkeit der Aufwertung der niedrigen Renten hervorgehoben. Wir haben in Südtirol zahlreiche Rentner/innen, die – was mit INPS/NISF-Zahlen belegt werden kann – trotz zahlreicher versicherter Arbeitsjahre mit einer Jahresrente von ca. 6.000 Euro auskommen müssen. In einem Land mit derart hohen Lebenshaltungskosten ist eine Aufstockung auf einen „würdigen" Rentenbetrag unerlässlich, wenn wir nicht zuschauen wollen, wie jene Generation, die das Wohlstandsland Südtirol aufgebaut hat, in der Altersarmut versinkt.
4. Einsparungen im öffentlichen Dienst
Einsparungen im öffentlichen Dienst sind notwendig, aber nicht an den „Grundpfeilern" (Personal), sondern an den „Zusatzelementen" (externe Berater) des Systems. Dass Fachleute in bestimmten Fällen von außen hinzugezogen werden müssen, steht außer Frage, die Häufigkeit, die Auswahl, die Dauer und die Kosten der externen Berater der vergangenen Jahre ist gegenüber dem Steuerzahler aber nicht zu rechtfertigen. Die Berateraufträge müssen auf ein Drittel reduziert werden. Viele Projekte ließen sich auch mit eigenem Personal durchführen, was die Diskussion um die scheinbar überschüssigen Mitarbeiter/innen beenden könnte.
Es gibt keinen Überschuss an öffentlichem Personal, sondern es fehlt weiterhin in wichtigen Bereichen (Sanität). Es gilt zu bedenken, dass heute im öffentlichen Dienst eine sehr hohe Teilzeitquote besteht, d.h. frühere Vollzeitarbeitsplätze werden heute von zwei Teilzeitkräften besetzt. Man darf also nicht die Köpfe zählen, sondern die Arbeitsstunden, wenn man einen Vergleich anstellen will.
Die Auslagerung von öffentlichen Dienstleistungen hat sich als Fehlinvestition erwiesen. Vielfach kommen Firmen aus anderen Regionen zum Zug, die ihren Steuersitz außerhalb der Provinz Bozen haben, womit dem Landeshaushalt Millionen von Euro an Mehrwertsteuer verloren gehen.
5. Beschäftigung für gering Qualifizierte
Die Arbeitslosenzahlen in Südtirol sind im Vergleich zum übrigen Staatsgebiet immer noch niedrig, allerdings haben wir es auch in Südtirol mit einer Zunahme zu tun, die besonders die älteren Arbeitnehmer/innen ohne besondere Qualifizierung betrifft.
Da es eine Illusion ist, dass diese Arbeitskräfte ausreichend umgeschult oder weitergebildet werden, müssen Maßnahmen für eine einfache Beschäftigung geschaffen werden, damit sich diese Personen wieder am Wirtschaftskreislauf beteiligen können.