Vieles ist im Vergleich zum vergangenen Jahr gleich geblieben.
Die wichtigsten Änderungen nachstehend
Begünstigte Besteuerung der Produktionsprämien
Zu der Sonderbesteuerung der Produktionsprämien für 2010 kommt der Nachtrag, bzw. die Rückforderung für die Jahre 2009 und 2008 hinzu. Mitzubringen sind die Steuererklärungen der Jahre 2009 und 2008, also 730/2010 und 730/2009 mit den dazugehörigen CUD.
Besteuerung der Mieten
Die Besteuerung der Mieten zum begünstigten Fixsatz von 20 Prozent, bzw. 23 Prozent (cedolare secca) wurde nur für jene Immobilien eingeführt, welche sich in der Provinz Aquila befinden. Erst ab dem Jahr 2011 wird dieser Steuervorteil auf ganz Italien ausgedehnt.
ABO für öffentliche Verkehrsmittel
Die Abschreibung der ABO´s wurde nicht verlängert. Diese Spesen können deshalb nicht mehr in Abzug gebracht werden.
20-Prozent-Abschreibung für den Kauf von Möbeln und Elektrogeräten
Auch diese Abschreibung wurde nicht verlängert. Da jedoch letztes Jahr die Möglichkeit bestand, diese Spesen in fünf Jahresraten in Abzug zu bringen, kann heuer die zweite Rate von den 2009 bezahlten Spesen abgeschrieben werden.
Erwähnenswert ist noch, dass die 55-Prozent-Abschreibung für das energetische Sanieren weiter abgeschrieben werden kann und zwar in fünf Raten; für die im Jahre 2011 getätigten Ausgaben wurden die Raten auf 10 ausgedehnt. Auch die 36-Prozent-Abschreibung wurde verlängert.
CUD INPS
Im letzten Jahr hat das NISF/INPS die Cud-Modelle vielen Rentner mit großer Verspätung zugesandt. Um die Steuererklärung termingerecht abfassen zu können, waren wir gezwungen diesen die CUD Modelle auszudrucken.
Das INPS schickt jedoch zusammen mit den CUD Modellen auch jene für die Steuerfreibeträge und falls vorgesehen auch jenes für das RED. Diese Modelle können wir nicht ausdrucken. Es ist also notwendig auf die gesamten Unterlagen von des NISF/INPS zu warten, damit auch Steuerfreibeträge und eventuell RED gemacht werden können.
Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass wir als Steuerbeistandzentrum nicht verpflichtet sind CUD-Modelle auszudrucken, da dies die Aufgabe des Steuersubstitutes, in diesem Falle die INPS ist.
Ratenzahlung INPDAP-Rentner
Den INPDAP-Rentner, deren Steuererklärung eine hohe Steuerschuld aufweist, wird diese vom Institut in mehreren Raten abgezogen. Dies erfolgte bereits in den letzten beiden Jahre so. Die Ratenzahlung wird aufgrund einer staatlichen Verordnung vorgenommen, die besagt, dass dem Rentner ein gewisser Mindestbetrag (doppelte des Lebensminimums) bleiben muss.
Wer mit dieser automatisierten Ratenzahlung nicht einverstanden ist und die Steuerschuld auf einmal begleichen möchte, muss dies bei uns beim Abfassen der Steuererklärung mitteilen. Wir haben diesbezüglich ein Formular vorbereitet, welches wir der INPDAP dann weiterleiten werden.
TERMINE
28. Februar 2011:
Innerhalb diesem Datum sind die Arbeitgeber und Renteninstitute verpflichtet das Mod. CUD 2011 den Beschäftigten bzw. Rentner auszuhändigen
Mitte März bis 31. Mai 2011
Abfassen der Steuererklärung in den ASGB-Büros und vor Ort in den Betrieben;
Juli 2011 (August für die Rentner):
Beginn der Verrechnung der Steuerschuld, bzw. des Steuerguthabens auf dem Lohnstreifen, bzw. Rente;
September 2011:
Abänderung bzw. Streichung der Vorauszahlung für November 2011;
Oktober 2011:
Mitteilung von eventuellen zusätzlichen abziehbaren Spesen für die Abfassung einer Richtigstellung des Mod. 730;
November 2011:
Verrechnung des November-Akontos auf Lohn bzw. Rente;
Es kommt immer wieder vor, dass der Arbeitgeber aus technischen oder organisatorischen Gründen die Unterlagen für die Verrechnung der Steuerschuld oder des Steuerguthabens nicht erhält. Es ist deshalb wichtig, dass jeder, der die Steuererklärung Mod. 730 macht, auch auf seinem Lohnstreifen oder der Rentenrate kontrolliert ob die Beträge aus dem Mod. 730 aufscheinen. Sollte etwas nicht stimmen, dann können wir noch innerhalb desselben Jahres etwas unternehmen. Erfahren wir erst beim Abfassen der neuen Steuererklärung davon, ist es in den meisten Fällen nicht mehr möglich eine Verrechnung vorzunehmen.
Arbeitgeberwechsel
Voraussetzung für das Abfassen des Mod 730 das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, bzw. der Bezug einer Rente in den Monaten Mai bis August. Sollte in der Zeitspanne zwischen dem Abfassen der Steuererklärung und der Verrechnung auf Lohn oder Rente ein Wechsel stattfinden, so muss uns dies umgehend mitgeteilt werden. Wir haben die Möglichkeit durch eine Richtigstellung die Daten dem neuen Arbeitgeber zuzusenden. Es wird eine neues Mod. 730 ausgearbeitet, welches das bereits bestehende zwar nicht ersetzt jedoch integriert.
UNICO
Es gibt verschiedene Gründe weshalb jemand anstelle des Mod.730 das Mod. UNICO machen muss. Die wichtigsten hierfür wären:
Kein bestehendes Arbeitsverhältnis oder Rentenbezug in den Monaten Mai bis August.
Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit mit Mehrwertsteuernummer.
Beteiligung an Gesellschaften.
Ableben des Erklärers.
Das Modell Unico 2011 wird ab Juni 2011 abgefasst. Vorbehaltlich Änderungen von Seiten des Gesetzgebers ist der Endtermin für die telematische Übermittlung der 30. September 2011. Das bedeutet, dass wir voraussichtlich bis 15. September 2011 die Steuererklärung abfassen.
Einzahlungstermine: innerhalb 16.Juni 2011, bzw. 16. Juli 2011 mit 0,4 Prozent Aufschlag für Saldo 2010 und 1. Akonto 2011; 30. November 2011 für 2. oder einziges Akconto 2011.
Achtung
In unseren Bezirksbüros in Brixen und Sterzing besteht auch heuer wieder die Möglichkeit für die Abfassung der Steuererklärung einen Termin zu vereinbaren. Bitte macht von diesem Angebot Gebrauch.