Dienstleistungen des ASGB
Gemeinsame Stellungnahme von Unternehmerverband, ASGB und konföderierte Gewerkschaften

Überarbeitung des Landesgesetzes über die Ordnung der Lehrlingsausbildung

Mit dem LG 2/2006 wurde das Lehrlingswesen in Südtirol auf Grund der Vorgaben des sogenannten Biagi-Dekrets neu geregelt. Das LG konnte bisher nicht zur Gänze umgesetzt werden: zwischen den Sozialpartnern konnte kein Einvernehmen in Bezug auf die Dauer der Grundlehre getroffen werden auch weil im Staatsgesetz eine Dauer von drei Jahren vorgesehen ist. Die rigide und stark von den staatlichen Vorgaben abweichende Regelung der Höheren Lehre mit verbindlicher Liste der Berufe, Bildungsordnung für jeden Beruf, Lehrabschlussprüfung, vom Land zu organisierende theoretische Ausbildung von 200 Stunden pro Jahr hat zu einer minimalen Anwendung dieses Arbeitsvertrages von Seiten der Unternehmen, mit Ausnahme der Banken, geführt.
Der Unternehmerverband und die Gewerkschaften erachten es für notwendig, dass das Landesgesetz 2/2006 überarbeitet wird und zwar:
Grundlehre
Die Dauer ist auf drei Jahre beschränkt und die Lehre endet mit einer beruflichen Qualifikation. Eine weiterführende Spezialisierung soll als Höhere Lehre erfolgen. Mit der Vereinbarung vom 3. Juli 2008 hatten sich Unternehmerverband und Gewerkschaften auf eine dreijährige Dauer der Lehre geeinigt.
Höhere Lehre
Die Höhere Lehre soll der Arbeitsvertrag für den Einstieg ins Arbeitsleben, auch für Maturanten und Akademiker, sein. Somit können prekäre Arbeitsverträge vermieden werden und die Jugendlichen erhalten eine dem Arbeitsplatz angepasste Ausbildung.
1) Anstatt der Liste der Lehrberufe mit entsprechender Bildungsordnung sollen die Berufsbilder und die Ausbildungsziele der einzelnen Kollektivverträge Bezugspunkt für die Regelung der höheren Lehre sein.
2) Ebenso anstatt der 200 Stunden theoretisch-praktischer Ausbildung pro Jahr sollen mindestens 120 Stunden pro Jahr bzw. die im Kollektivvertrag vorgesehenen Ausbildungsstunden gelten.
3) Die theoretisch-praktische Ausbildung erfolgt nicht an der Berufsschule, außer diese organisiert die Kurse. Die theoretisch-praktische Ausbildung wird im individuellen Ausbildungsplan zu Beginn des Lehrverhältnisses definiert und kann innerhalb und/oder außerhalb des Betriebes erfolgen; wobei wenigstens 36 Stunden pro Jahr außerhalb des Betriebes zu erfolgen haben und im ersten Jahr Arbeitssicherheit, Regelung des Arbeitsverhältnisses, Betriebsorganisation und Kommunikation zum Inhalt haben. Die theoretische Ausbildung innerhalb des Betriebes kann durch von externen Bildungseinrichtungen organisierten Kursen, durch interne Kurse und bei der Arbeit erfolgen. Die Ausbildung wird entweder durch Teilnahmebestätigungen oder interne Aufzeichnungen dokumentiert und die Lernerfolge im „libretto formativo" oder in einem ähnlichen Dokument vermerkt. Die Lehrabschlussprüfung ist somit überholt.
4) Im Betrieb wird der Lehrling von einem Tutor begleitet, welcher die vom Kollektivvertrag vorgesehenen Kompetenzen haben muss. Der Besuch des berufspädagogischen Kurses ist nicht verpflichtend.
5) Die Dauer der H. Lehre beträgt generell drei Jahre, wie bereits in der Vereinbarung vom 17. Januar 2007 festgelegt.
Einzelheiten zur „neuen Höheren Lehre" sind in der von RSO (Società di consulenza, formazione e ricerca) erarbeiteten Studie enthalten und wurden mit dem Amt für Lehrlingswesen abgesprochen.

Dienstleistungen des ASGB

Steuererklärungen - Terminverlängerung

Das Ministerialdekret vom 13. Mai 2011 hat für zahlreiche steuerliche Fristen eine Terminverlängerung zur Folge; so verschiebt sich die Einzahlung für das „UNICO PF" vom 16. Juni auf den 6. Juli ohne Aufschlag und der Einzahlungstermin mit 0,4 Prozent Aufschlag vom 16. Juli auf den 5. August. Auch die Einzahlung von IRAP und die „Acconto-Zahlung für die „cedolare secca" (Mieten) ist von diesen neuen Fälligkeiten betroffen.
36 Prozent Abschreibung
Für jene Arbeiten welche ab 13. Mai 2011 begonnen haben, entfällt die Pflicht für die Mitteilung des Arbeitsbeginns an das Dienstzentrum in Pescara. Außerdem sind Arbeitsleistung und Material nicht mehr getrennt anzuführen. Weiterhin aufrecht bleibt die Verpflichtung, auf den Rechnungen die Steuernummer des Auftragnehmers und -gebers anzuführen; bei der Überweisung der Rechnungssumme ist das Gesetz 449/1997 anzugeben. Außerdem müssen die Banken einen Steuereinbehalt von zehn Prozent auf den Rechnungsbetrag tätigen.
Steuerfreibeträge
Es entfällt die Pflicht, alljährlich beim Arbeitgeber/Pensionsinstitut die Mitteilung der Steuerfreibeträge für Familienangehörige, die zu Lasten sind, einzureichen. Bisher musste dieses Formular jährlich abgegeben werden, auch wenn sich keine Änderungen zum Vorjahr ergaben.Jetzt ist dies nur mehr bei einer Abänderung der Situation der zu Lasten lebenden Familienmitglieder erforderlich.
Hypothekardarlehen
Für Darlehensnehmer welche vor Inkrafttreten dieses Gesetzes ein Hypothekardarlehen mit variablem Zinssatz für den Kauf oder die Restaurierung der Erstwohnung abgeschlossen haben, besteht nun das Recht mit der Bank das Darlehen in eines mit fixem Zinssatz umzuwandeln. Das Darlehen darf nicht höher als 150.000 Euro sein und die Raten müssen bis dahin immer bezahlt worden sein.Voraussetzung für die Gewährung des neuen Darlehens ist ein ISEE-Wert von maximal 30.000 Euro.
Fristverschiebungen
Der Samstag wird dem Sonntag gleichgestellt, d.h., alle Fälligkeiten welche auf einen Samstag oder Sonntag fallen werden auf den nächsten Arbeitstag verschoben, auch die telematischen Fälligkeiten.
Rückerstattung aus Steuererklärung
Guthaben aus dem UNICO für welche die Auszahlung beantragt wurde (rimborso) könne nun vereinfacht auf Gutschrift (compensazione) abgeändert werden. Hierfür wird innerhalb 120 Tagen ab Abgabefrist (zur Zeit der 30.September) eine neue Steuererklärung eingereicht bei der das Guthaben auf Gutschrift geändert wird.
Weitere steuerliche Erläuterungen
36 Prozent Abschreibung
Bei Kubaturerweiterung, Abriss und Wiederaufbau gilt folgende Regelung: Wird ein Gebäude abgerissen und neu aufgebaut können die 36 Prozent Abschreibung nicht in Anspruch genommen werden. Wird das Gebäude zum Teil oder als Ganzes restauriert ohne Abriss und wird gleichzeitig dazu gebaut, also die Kubatur erweitert, können nur jene Spesen abgeschrieben werden, welche die Restaurierung betreffen, nicht aber jene der Erweiterung.
Kauf von Garagen
Mit dem Gesetz der 36 Prozent können nur die Baukosten (costi di costruzione) der Garage abgeschrieben werden. Die entsprechende Bestätigung muss die Baufirma oder der Verkäufer ausstellen. Es muss zumindest ein Kaufvorvertrag bestehen aus dem hervorgeht, dass die Garage oder der Autoabstellplatz Zubehör zur Erstwohnung ist. Bei Akontozahlungen vor dem Abschluss des effektiven Kaufvertrages können diese in Abzug gebracht werden, dürfen aber die Baukosten nicht überschreiten.
55 Prozent Abschreibung
Fehler bei der Übermittlung der Daten an die ENEA können ab dem Jahr 2009 berichtigt werden, indem eine Richtigstellung innerhalb der Abgabe der Steuererklärung telematisch an die ENEA verschickt wird. Für die Jahre 2007 und 2008 ist dies nicht mehr möglich. Werden die Spesen, welche mit der Mitteilung nicht übereinstimmen abgeschrieben, müssen diese bei einer Kontrolle der Agentur der Einnahmen sorgfältig dokumentiert vorgewiesen werden.
Steuerfreibeträge für Kinder
Die Aufteilung der Steuerfreibeträge für Kinder zu Lasten erfolgt in der Regel 50/50 zwischen den Elternteilen. Nur jener Elternteil, welche das höhere Einkommen hat kann die 100 Prozent beanspruchen. Dies ist nur in bestimmten Fällen von Vorteil.
Es ist nicht zulässig bei mehreren Kindern den Prozentsatz unterschiedlich anzugeben. Sind z.B. zwei Kinder zu Lasten, so können diese nicht auf beide Elternteile „verteilt" werden. Natürlich geht es auch nicht an, dass ein Elternteil für ein Kind die 50 Prozent beanspruchen und für das andere 100 Prozent.
Steuererklärung Studenten
Für Studenten welche im letzten Jahr eine kurze Zeit gearbeitet haben, zb. einen Sommerjob hatten kann es von Vorteil sein, heuer eine Steuererklärung zu machen. Sie könnten dadurch die einbehaltene Steuer zurückerstattet bekommen. Mitzubringen für die Abfassung der Steuererklärung Mod. UNICO PF ist das oder die Mod. CUD 2011 oder die Bestätigung der Vorsteuereinzahlung (ritenuta d'acconto).