Thema

Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung

In Südtirol gibt es beinahe für alle Bereiche, in denen öffentliche Zuschüsse ausbezahlt oder Tarife kassiert werden (z.B. Sozialhilfe, Familienförderung, Wohnbau, Schulfürsorge) eigene Kriterien zur Bewertung des Einkommens und Vermögens der Gesuchsteller. Diese Bemessungskriterien wurden unterschiedlich nach Bereichen im Laufe der Jahrzehnte eingeführt. Ziel ist es, die öffentlichen Leistungen möglichst bedarfsorientiert zu vergeben.
Bei der nun geplanten neuen Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (kurz „EEVE") des Landes geht es nicht um die Schaffung eines zusätzlichen Systems, sondern um eine Vereinheitlichung der bestehenden Systeme im Sinne der Vereinfachung, Effizienz und Bürgerfreundlichkeit. Die verschiedenen Erhebungssysteme zwingen heute die Verwaltung für jeden Bereich eigene Prozeduren aufrecht zu erhalten. Gleichzeitig sind aber auch die Bürger gezwungen, für jedes Gesuch eine eigene Erklärung abzugeben. Dabei weichen die erhobenen Daten oft nur geringfügig voneinander ab.
Was ist die EEVE?
EEVE steht nicht nur als Abkürzung für „Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung" sondern EEVE steht auch für Verkürzung des bürokratischen Aufwandes. Mit EEVE soll die Erhebung von Einkommen und Vermögen für den Zugang zu den Leistungen des Landes vereinheitlicht werden und in Form eines einzigen Erhebungsbogens und einer zentralen Datenbank verwaltet werden. Es wird eine einzige Jahreserklärung für jedes Familienmitglied ausreichen und diese, je nach Bedarf, von den verschiedenen Bereichen wo eine Leistung beantragt wird, verwendet. Dadurch wird auch eine noch größere Zielsicherheit der Leistungen gewährleistet werden.
Die Kriterien für die Erhebung der Einkommens- und Vermögenslage wurden von der Landesregierung bereits festgelegt (Dekret des Landeshauptmannes vom 11.01.2011, Nr. 2). Die Erhebung von Einkommen und Vermögen wird damit für alle Förderungsbereiche vereinheitlicht, während die Bewertung der wirtschaftlichen Lage für den Zugang zu den Leistungen auch in Zukunft aufgrund der verschiedenen Zielsetzungen der Leistungen differenziert und gezielt erfolgen wird.
Wann und wofür brauche ich die EEVE?
Nicht jeder Bürger muss die EEVE abgeben: nur wenn er Förderungen oder Begünstigungen des Landes oder anderer Körperschaften beantragt, die im EEVE-System eingebunden sind, wird die EEVE benötigt. Die Erklärung kann zu jedem Zeitpunkt vor Gesuchstellung abgegeben werden. Sinnvoll ist aber eine Abgabe bei Gesuchstellung oder im Moment der Abgabe der Steuererklärung.
Im Falle von Familien ist eine eigene Erklärung für jedes Familienmitglied nötig, wobei eine Person für die gesamten Mitglieder der Familiengemeinschaft die EEVE abgeben kann.
Wo gebe ich die Erklärung ab?
Die Abgabe der Erklärung kann bei den Patronaten bzw. Steuerbei?standszentren (Caaf) der Gewerkschaften, der Wirtschaftsverbände, des KVW, des Bauernbundes und anderer Organisationen kostenlos erfolgen, über die schon heute sehr viele Gesuche eingereicht werden. Mit ihren auf ganz Südtirol verteilten Schaltern bieten diese Organisationen, im Auftrag des Landes, dem Bürger zusätzlich eine kostenlose Beratung an.
Für die Abgabe der Erklärungen sowie der Gesuche stehen aber auch die öffentlichen Schalter zur Verfügung.
Für welche Leistungen findet die EEVE Anwendung? Ab wann startet sie?
In einer ersten Phase soll die EEVE für die Leistungen des Sozial- und Gesundheitswesens Anwendung finden. In einer zweiten Phase, aufgrund des in der ersten Phase definierten Modells, für die anderen Bereiche der Landesverwaltung (hauptsächlich Wohnbau und Schulfürsorge) sowie für die Leistungen der Gemeinden. Zeitpunkt und genaue Modalitäten werden von der Landesregierung bestimmt.
Somit handelt es sich bei der EEVE um einen Prozess der erst in einiger Zeit abgeschlossen sein wird: anfangs wird es in bestimmten Bereichen noch die Notwendigkeit geben, eigene Erklärungen zur wirtschaftlichen Lage abzugeben, in Zukunft sollte es aber nur mehr ein System auf Landesebene geben.
In der Praxis wird die Abgabe der EEVE Erklärungen ab 1. September 2011 möglich sein. Dieses Datum wurde gewählt, da zu diesem Tag für alle Bürger die Steuererklärungen 2010 verfügbar sein werden. Gleichzeitig ist dies auch der Eröffnungstermin für die Erneuerung der Gesuche für das regionale Familiengeld, welches in dieser ersten Phase die Leistung mit den meisten Antragstellern sein wird.
Die Leistungen, für welche ab 1. September 2011die EEVE abgegeben werden muss sind:
Familiengeld des Landes
Regionales Familiengeld
Ticketbefreiung für Bedürftige
Rückerstattung der Ausgaben für zahnärztliche Prothesen
Tarifbeteiligung für Sozialdienste (Altersheime, Hauspflege, Kinderhorte, usw.)
Leistungen der Finanziellen Sozialhilfe.
Wer eine EEVE braucht, kann sich ab 1. September 2011 an eines der ASGB-Büros wenden.

Landesbedienstete

Burnout im Kindergarten

An die 600 Kindergärtnerinnen und pädagogische Mitarbeiterinnen sind am 10. Juni 2011 zur Gewerkschaftsversammlung ins Auditorium HAYDEN in Bozen gekommen, um sich mit dem Thema „Burnout" auseinanderzusetzen. Von den geladenen Gästen waren auch die Landesrätin Sabine Kasslatter-Mur, der Schulamtsleiter, die Kindergarteninspektorinnen, die Amtsdirektorin, die Koordinatoren von der Dienststelle für Arbeitsschutz und auch zwei Kindergartendirektorinnen anwesend. Laut einer Studie von Dr. Pycha leiden 35 Prozent des Personals im Bildungsbereich an Burnout. Frau Dr. Bernadette Grießmair stellte eine Studie über die Befindlichkeit des Kindergartenpersonals vor, welche schon im Jahre 2005 durchgeführt wurde und durch die jüngste Erhebung im Herbst 2010 nun auch Vergleiche zulässt.
Hintergrund dieser Studie sind nicht nur die steigenden Zahlen von Betroffenen, welche sich um Hilfe an uns Gewerkschaften richten, sondern auch die ständigen Rückmeldungen von Mitgliedern über steigende zeitliche Anforderungen der Bürokratisierung, welche die Umsetzung der Rahmenrichtlinien zusätzlich zu der Arbeit mit den Kindern von ihnen eingefordert wird. Sie arbeiten schon 35 Stunden wöchentlich mit den Kindern, hinzu kommt eine große Mehrarbeit an Dokumentation für jedes einzelne Kind, Ausarbeiten von Konzeptionen im Team, die Vor- und Nachbereitung der didaktischen Einheiten, verstärkte verpflichtende Fortbildungen - auch an arbeitsfreien Tagen - , Teilnahme an Fachkreisen und Arbeitsgruppen, Zusammenarbeit mit den Eltern und anderen wichtigen Institutionen. Eine 40-Stunden-Woche reicht längst nicht mehr aus, die meisten arbeiten im Kindergarten zusätzlich zur pädagogischen Arbeit zwischen 43 bis 45 Stunden, was für diese Frauen im Konkreten bedeutet, dass sie vor 18 Uhr selten zu Hause sind. Und dies bei einem durchgehenden Stundenplan, denn ihre Arbeitszeit beginnt in den meisten Fällen vor acht Uhr Morgens.
Obwohl wir als ASGB-Landesbedienstete die Landesregierung schon öfters aufgefordert haben, dieselbe Arbeitszeitstudie und Belastung wie bei den Lehrern staatlicher Art durchzuführen, ist dies trotz langjährigen Versprechen noch nie passiert. Bekanntlich ist die Zeit ein wertvolles Gut, hier aber entspricht die Leistung längst nicht mehr der Entlohnung einer 38-Stunden-Wochen, denn auch die Teilzeitarbeit bringt den Frauen im Kindergartenbereich kaum eine Entlastung. Reduziert wird dabei nur die Arbeit mit den Kindern, ansonsten wird auf Teilzeitfrauen kaum Rücksicht genommen. Sie erbringen für die Arbeiten rund um das Kind zeitlich dieselben Ressourcen ein wie die Vollzeitfrauen. Auch zwischen den Berufsbildern gibt es kaum noch Unterschiede, von den pädagogischen Mitarbeiterinnen wird fast gleich viel abverlangt wie von den Kindergärtnerinnen.
Klar zeigt unsere Studie über die Befindlichkeit auf, dass die wechselseitige Abhängigkeit von Erholung und Belastung nun viel unausgeglichener ist als vor fünf Jahren: die Belastung bzw. der negative Stress hat in den letzten fünf Jahren um 220 Prozent zugenommen, wobei die Entlastung bzw. die Erholung nur um 120 Prozent mehr aufscheint.
Die Landesrätin hat in der Versammlung den Frauen eine Bezahlung der vielen Mehrstunden versprochen. Was wir aber wollen, ist nicht mehr Geld, sondern einen Verhandlungstisch über die Arbeitszeit, welche den Erkenntnissen der Studie über die Arbeitszeitbelastung Rechnung trägt und dem Kindergartenpersonal auch hinsichtlich Arbeitszeit endlich dem Status vom unterrichtenden Personal zuspricht. Wir wollen, dass das Personal auch im Alter noch gesund und leistungsfähig ist und nicht die Kliniken für psychosomatische Erkrankungen füllt.
Der ASGB-Landesbedienstete, die zuständigen Fachgewerkschaften der konföderierten Gewerkschaften und die GS haben anlässlich der Gewerkschaftsversammlung am 10. Juni folgende Resolution verfasst:
Resolution des Kindergartenpersonals
Durch die Umsetzung des neuen Bildungsgesetzes und der neuen Rahmenrichtlinien muss das pädagogische Fachpersonal auf die ständig sich verändernden Anforderungen unserer Gesellschaft reagieren, was für sie ein ständiges Einlassen auf Neues bedeutet.
Die Haupttätigkeit der Kindergärtnerin und der pädagogischen Mitarbeiterin beschränkt sich nicht nur auf den Einsatz um das Wohlergehen des Kindes und Umsetzung von pädagogischen Konzepten, sondern verlagert sich immer mehr in Richtung Dokumentation, Beobachtungen, Konzeptionen, Elternarbeit, Teamarbeit und Pflege von Kontakten zwischen den verschiedenen Institutionen, wie die Direktion und dem Inspektorat, den verschiedenen Fachkreisen und Arbeitsgruppen, Gemeinde, Schule, Kinderhorte, Sozialassistenten und Schulpsychologen. Alle bemühen sich, den geforderten hohen Qualitätsstandard zu erfüllen und leisten immer mehr. Sie haben aber trotzdem weiterhin das Gefühl, nicht zu genügen und dabei mit ihrer Gesundheit einen hohen Preis zu zahlen. Deshalb fordert das Personal die politischen Verantwortlichen und die Arbeitgeberseite auf, mit den zeitlichen Ressourcen des Personals hauszuhalten. Das Personal fordert, dass von ihnen nicht immer mehr und mehr verlangt wird. Es gibt zu bedenken, dass ein Arbeitstag von durchgehenden sieben Stunden mit den Kindern schon eine große Leistung ist und die Erholungszeiten mit der persönlichen Vor- und Nachbereitung nicht ausreichen. Die Arbeit im Kindergarten ist sicherlich eine sehr schöne Aufgabe, darf aber nicht zu krankmachenden, negativen Stress führen. Die zeitliche Verfügbarkeit und Belastbarkeit des Personals hat eine Grenze erreicht, wo nun klare Gegenmaßnahmen gesetzt werden müssen.
Das Kindergartenpersonal fordert die Landesregierung auf, endlich die lang versprochene Studie über die Arbeitszeit und Arbeitszeitbelastung unter dem Kindergartenpersonal durchzuführen, die Stempeluhren für die Messung der Arbeitzeit in alle Kindergärten einrichten und umgehend einen Verhandlungstisch zu eröffnen, damit die Arbeitszeit des Personals im Kindergarten im Sinne vom unterrichtenden Personal endlich kollektivvertraglich geregelt wird.