Thema

Nicht alle Jahre abgedeckt

Rentenausgaben: Steuerzahler müssen nach wie vor erheblichen Teil der Renten „mit zahlen"– Helmuth Renzler analysiert
Beim italienischen Rentensystem stimmt das Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben nicht. Das bedeutet, dass die Steuerzahler mit zahlen müssen.
Über 192 Milliarden Euro betrugen die Rentenausgaben im Jahr 2009. Das sind 3,7 Prozent mehr als 2008. Schon damals hatte die Erhöhung gegenüber 2007 4,2 Prozent betragen, ein Defizit von 8,9 Milliarden Euro. Diese Daten wurden kürzlich von Alberto Brambilla, Präsident des Bewertungskomitees der Rentenausgaben beim Arbeitsministerium, veröffentlicht. Brambilla beschäftigt sich seit über zehn Jahren mit dem Thema Rentenausgaben und hat 2011 zahlreiche Berechnungen in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse dieser Berechnungen gelten immer noch. Heute müssen nach wie vor ca. 40 Prozent der Renten von der Allgemeinheit finanziert werden. Um diese Ungleichgewichte zu verstehen, müssen zwei Faktoren einander gegenübergestellt werden: die im Laufe eines Arbeitslebens eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge und die Jahre des Rentenbezuges.
Wer mit dem lohnbezogenen Berechnungssystem (Stichdatutm 31/12/1995 mehr als 18 Versicherungsjahre) in Rente geht, dem wird die Rente auf der Grundlage der in den letzten Jahren vor der Pensionierung bezogenen Entlohnung berechnet. Wer ab 01.01.1996 anfängt zu arbeiten, für den gilt das beitragsbezogene System, wobei die eingezahlten Beiträge die Grundlage der Berechnung bilden. Für alle, die mit 31.12.1995 weniger als 18 Jahre versichert waren, wird das sogenannte gemischte System angewandt. Dabei werden die beiden Systeme kombiniert.
Es ist klar, dass die Rentenbeiträge bei der Berechnung mit dem beitragsbezogenen System niedriger ausfallen als jene mit dem lohnbezogenen System. Allerdings werden heute nach wie vor auch Renten nach dem lohnbezogenen System ausbezahlt, weshalb die Ausgaben trotz der Reform jährlich ansteigen.
Die von Minister Brambilla geführte Kommission hat nun berechnet, wie viele Rentenjahre derzeit durchschnittlich mit den eigenen Rentenversicherungsbeiträgen abgedeckt sind. Das Ergebnis war ernüchternd (siehe Tabelle). Vor allem jene Personen, die derzeit die Rente mit dem lohnbezogenen System erhalten, liegen mit ihren Beiträgen weiter unter dem ausbezahlten Betrag. Das bedeutet, dass die Steuerzahler den Rest abdecken müssen.
Einige Beispiele
Ein öffentlich Bediensteter, der zwischen 1970 und 2005 in Pension gegangen ist, hat im Laufe seines Arbeitslebens Versicherungsbeiträge für die Abdeckung von beinahe 15 Rentenjahren eingezahlt. Wenn er mit 65 Jahren in Pension gegangen wäre, hätte er eine weitere Lebenserwartung von 19 Jahren gehabt. Wenn er hingegen mit einem Lebensalter von 58 Jahren in Pension gegangen wäre, wären es 26 zusätzliche Jahre. Der Rentner hätte also fast zehn Jahre lang vollständig zu Lasten der Allgemeinheit gelebt.
Für den in der Privatwirtschaft beschäftigten Lohnabhängigen ist die Sachlage nicht viel anders. Dank seiner Beiträge bezahlt er seine Rente für 17,3 Jahre selbst. Wenn er mit 58 Jahren in Pension gegangen ist, hat er noch eine durchschnittliche Lebenserwartung von 25 Jahren. Das bedeutet, dass der Staat seine Rente für acht Jahre aus dem Steuertopf zahlt.
Bei den Selbständigen reichen die Beiträge nur für die Abdeckung von fünf Rentenjahren aus. Den ganzen Rest muss der Staat bzw. müssen die Steuerzahler abdecken.
Soweit der derzeitige Stand. Früher oder später werden die Rentenberechnungen nach dem lohnbezogenen System aufhören und dann tritt ein Gleichgewicht zwischen Beiträgen und Auszahlungen ein.

SSG

SSG richtet Forderungen an Politik

Die Schulgewerkschaft des ASGB hat an Landeshauptmann Luis Durnwalder, die Schullandesrätin Kasslatter-Mur, den ladinsichen Landesrat für Schule und Kultur, Florian Mussner und den Schulamtsleitern Höllrigl und Verra einen offenen Brief mit folgenden Inhalt geschickt.
„Wir nehmen zur Kenntnis, dass im Herbst 2011 die Ausbildung für den Primarbereich in Brixen startet, dass jedoch die Ausbildung im Sekundarbereich nicht zustande gekommen ist. Daher möchten wir als Südtiroler Schulgewerkschaft nochmals unsere wesentlichen Forderungen deponieren:
1. Wir fordern einen ordentlichen Wettbewerb für alle Wettbewerbsklassen, in denen die ordentlichen Ranglisten ausgeschöpft sind. Es ist sicher sinnvoll, Wettbewerbe abzuhalten, um unseren jungen und nicht mehr so jungen Lehrpersonen die Chance auf eine Zukunftsperspektive zu geben. Ein ordentlicher Wettbewerb hat geringe Kosten im Verhältnis zu jeder anderen Ausbildung.
2. Bei der Stellenwahl 2011/2012 sowie bei den Supplenten-Versammlungen haben unzählige Lehrpersonen uns dieses Anliegen vorgebracht. Die Resolution mit den 478 Unterschriften spricht eine mehr als deutliche Sprache.
3. Da der einjährige Berufsbildungskurs nicht sofort startet, haben die Universität und die Bildungsplaner Zeit, so schnell als möglich die weitere Projektierung und Planung in Angriff zu nehmen (Ausmaß der Pensionierungen in den nächsten fünf Jahren, Neuordnung der Wettbewerbsklassen, Vereinfachung und Vereinheitlichung der Zulassungsverfahren usw.). Eine fristgerechte und transparente Information sollte eigentlich selbstverständlich sein. Für die Teilnehmer/innen am Berufsbildungskurs ist auch der Bildungsurlaub zu genehmigen und zu organisieren. Der einjährige Berufsbildungskurs für die Grundschule ist ebenfalls in Angriff zu nehmen.
4. Durchführungsbestimmung: Bei der Aufarbeitung einer möglichen Durchführungsbestimmung sind die Sozialpartner einzubeziehen. Im Besonderen sind folgende Inhalte für uns wichtig: der Rahmen für die Lehrerausbildung sollte so allgemein wie möglich gehalten werden. Das heißt, dass die autonome Provinz Bozen die Befugnis hat, jährlich Aufnahmeprüfungen für alle Wettbewerbsklassen im Berufsbildungsjahr durchzuführen. Es sollte keine zeitliche Beschränkung geben. Außerdem stellen wir uns vor, dass die Aufnahmeprüfung vor einem eventuellen Beginn einer „laurea didattica" anzusetzen ist, da ansonsten die Anwärter/innen eventuell bis zu zwei Jahren Studienzeit verlieren. Die „laurea didattica" ist in Zusammenarbeit mit österreichischen Universitäten in deutscher Sprache zu organisieren, eine Lehrerausbildung hat immer in der Muttersprache zu erfolgen.
Zudem ist nach dem Modell der „medical school" (siehe Tiroler Tageszeitung vom 6. September 2011) eine neue Form der Zusammenarbeit zwischen den Universitäten anzustreben. Nur auf diesem Weg kann eine zukunftsorientierte Ausbildung gewährleistet werden.
5. Problematik Integration: Die Ausbildung ist in die „laurea didattica" zu integrieren, damit in Zukunft die Qualität der Schule durch gekoppelte Lehrstühle sichergestellt werden kann.
6. Problematik Migration: Auch für diesen Bereich sind innovative Lösungen im Rahmen der Lehrerausbildung vorzusehen.
7. Die Zertifizierung verschiedener Kompetenzen ist für junge Lehrpersonen kein Problem, da diese die Zertifikate im Laufe ihres Studiums erwerben konnten. Für langjährige Supplentinnen und Supplenten mit Studientitel (noch ohne vorgeschriebene Zertifizierung erworben, was aber nicht mit einer minderwertigeren Ausbildung gleichzusetzen ist) ergeben sich große Benachteiligungen und zusätzliche Belastungen.
8. Quereinsteiger in den Lehrberuf sind nach wie vor benachteiligt (Einstieg in die Bildungsfakultät und Punkteberechnung in den Landesranglisten). Diese sollte man durch zusätzliche Hürden nicht demotivieren, sondern im Sinne einer pluralistischen und offenen Gesellschaft fördern.
Wir erwarten uns eine baldige Rückmeldung, da wir dieses Schreiben auch an unsere zahlreichen Supplentinnen und Supplenten sowie an die Presse verschickt haben."
Heidi Frötscher, Vorsitzende der SSG