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Immobiliensteuer (IMU)
ASGB gegen zusätzliche Besteuerung der Erstwohnung
Der ASGB hat die Südtiroler Gemeinden und das Land aufgefordert, die Südtiroler Bürger von der neu eingeführten Immobiliensteuer (IMU) auf die Erstwohnung so gering wie möglich zu halten. Dafür gilt es die zur Verfügung stehenden gesetzgeberischen Spielräume voll zu nutzen.
Land und Gemeinden müssen in diesen Krisenzeiten konkrete Zeichen setzen, um den enormen und steigenden Steuer- und Abgabendruck, der auf den Südtirolern und ihren Familien lastet, spürbar zu reduzieren. Nachdem es laut staatlichen Bestimmungen nicht möglich ist, die Erstwohnung samt Zubehör gänzlich von der IMU zu befreien, muss diese zusätzliche Steuerbelastung so gering wie möglich gehalten werden.
Das Autonomiestatut gibt dem Land die Möglichkeit, mit einem eigenen Landesgesetz die Gemeinden zu ermächtigen, den Mindesthebesatz von zwei Promille vorzusehen. Die Politik selbst betont oft, dass ein Eigenheim auch eine vernünftige Art der Altersvorsorge darstellt. Dann darf aber konsequenterweise diese vor allem für lohnabhängige Arbeitnehmer mühsame Investition nicht auch noch mit einer jährlichen Steuer bestraft werden.
Bei der IMU handelt es sich um eine Wiedereinführung der sogenannten ICI, wobei aber die Berechnungsgrundlage der IMU deutlich erhöht wird, was die Ungerechtigkeit dieser Steuer noch deutlicher macht.
Da die Regierung Monti den Steuerdruck weiter erhöht hat und von den angekündigten Konjunktur fördernden Maßnahmen nichts zu erkennen ist, ist die lokale Politik gefordert, notwendige Korrekturen zugunsten der eigenen Bevölkerung vorzunehmen.
Der Vorsitzende Tony Tschenett und Priska Auer haben dieses Thema kürzlich auch mit Landeshauptmann Dr. Luis Durnwalder erläutert (siehe Foto).