Dienstleistungen des ASGB
NICHT VERGESSEN: Jetzt um die Familienzulagebeim Betrieb neu ansuchen!
Für die Familienzulage, gültig vom 01. Juli 2012 bis 30. Juni 2013, muss jetzt das Gesuch ausgefüllt und beim Arbeitgeber abgegeben werden. Anrecht auf eine Familienzulage haben alle Arbeitnehmerfamilien, deren besteuerbares Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt und das Arbeitnehmereinkommen mindestens 70 Prozent des Gesamteinkommens entspricht. Mitzubringen sind die Einkommen der Familien des Jahres 2011 (Steuererklärung 2012) und die CUD 2012.
Die Mitarbeiter des Patronates SBR sind beim Ausfüllen gerne behilflich.