Thema

Älter werden – Zukunft haben

Unter diesem Motto fand am 29. Mai 2012 eine Tagung des ASGB in Zusammenarbeit mit dem Landesverband der Handwerker und dem Oberösterreichischen Netzwerk „Älter werden – Zukunft haben" statt.
Es ist gelungen, namhafte ReferentInnen und DiskussionsteilnehmerInnen zu gewinnen, die im bis auf den letzten Platz besetzten Saal des Kolpinghauses dieses Thema aufbereiteten und Lösungsvorschläge aufzeigten.
Dr. Sinn, Abteilungsdirektor des Amtes für Arbeit führte aus, dass die Menschen immer älter werden und auch länger am Arbeitsplatz bleibe müssen, nicht nur wegen der Pensionsreform, sondern auch, weil in absehbarer Zeit nicht mehr genug junge Arbeitskräfte nachkommen werden. Dadurch kommt es zu einem problematischen Verhältnis zwischen Arbeitnehmern und Nicht-Erwerbspersonen.
Eveline Brück von der Fa. Hoppe wies darauf hin, dass Europa aufgrund der demografischen Entwicklung auf Immigration angewiesen ist. Allerdings ist Europa im Anwerben hochqualifizierter Arbeitskräfte aus Pakistan, Indien usw. nicht sehr erfolgreich, diese gehen in die USA oder nach Australien, so die Personalchefin. Was die „Generation Silberlocke" in den Betrieben angehe, so bedürfe es einer kontinuierlichen Personalführung, dann weiß man genau, welcher Arbeitnehmer wo am besten eingesetzt werden kann, so Brück.
Das oberösterreichische Netzwerk „Älter werden – Zukunft haben" hat Initiativen in die Wege geleitet, die es dem Arbeitnehmer auch über 60 Jahren ermöglichen, gesund und effizient zu bleiben und so am Arbeitsplatz zu bestehen. In diesem Netzwerk arbeiten bereits 42 Betriebe, die Krankenkassen, das Berufsförderungsinstitut, die Sozialpartner und a.m. mit.
Mirna Prebanda, beschäftigt bei Arbeiterkammer Oberösterreich und Betreuerin dieses Projektes, führte aus, dass mit Vorurteilen aufgeräumt werden und ein neues Rollenbild „älterer Beschäftigter" kreiert werden muss, welches zu einer besseren Bewältigung des demografischen Wandels in der Arbeitswelt beitragen sollte. Außerdem müssen betriebliche und überbetriebliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es ermöglichen, auch im Alter noch Lebensqualität zu haben und das Miteinander von Jüngeren und Älteren zu einem Erfolgsfaktor des Unternehmens zu entwickeln.
Michl Seeber, Firmenchef der Sterzinger Leitner AG bekräftigte, dass in seinem Betrieb eine Analyse der Altersstruktur gemacht wurde. „Oft sind sogar eher die älteren Monteure mit 60 Jahren und mehr bereit, rund um die Welt zu fliegen. Diese Menschen sind unglaublich kräftig" so Seeber. Laut Seeber flüchten die Arbeitnehmer oft in den Ruhestand, da das italienische Rentensystem nicht kalkulierbar ist.
Seeber sprach sich auch dafür aus, das Arbeitsrecht zu europäisieren, damit die Betreibe konkurrenzfähig bleiben.
LVH-Präsident Gert Lanz unterstrich, dass nur Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam Lösungsansätze erarbeiten können. Die Arbeitnehmer müssen Motivation mitbringen, das ist laut Lanz Voraussetzung für alle Tätigkeiten.
Der Vorsitzender des ASGB, Tony Tschenett bekräftigte, dass die Kollektivverträge für ältere Arbeitnehmer abgeändert werden müssen, damit z.B. auch Altersteilzeit möglich wird. Der Aufbau eines Netzes nach Oberösterreichischem Muster, muss das mittelfristige Ziel sein, so Tony Tschenett.
Franz Schropp, Geschäftsführer des bayerischen Vorzeigeprojektes VERA, berichtete von dessen den Tätigkeiten. Junge Auszubildende, die ihre Lehre abbrechen wollen, werden mit Hilfe von Paten, die ihnen zur Seite gestellt werden, an der Stange gehalten. Diese Paten sind Pensionisten, die noch etwas bewirken möchten und die ihr Wissen und ihre Lebenserfahrungen an die jungen Menschen weitergeben.
Für Engelbert Schaller, oberster Personalchef des Landes, müssten die Mitarbeiter motiviert werden, damit sie gerne zur Arbeit kommen und diese keine Last, sondern eine Freude ist. Auch sollte laut Schaller die Zusatzrente verpflichtend für alle eingeführt werden.
Als ersten Erfolg unserer Tagung kann man zwei Begehrenanträge werten, die der Fraktionsvorsitzende der SVP im Südtiroler Landtag, Elmar Pichler Rolle eingebracht hat, damit nach dem Vorbild Oberösterreichs und Bayerns auch in Südtirol ein Netzwerk für ältere Arbeitnehmer geschaffen wird, um Druck auf die römische Regierung zu machen, auch in Italien die Altersteilzeit für physisch-psychisch besonders anstrengende Berufe vorzusehen.

Gesundheitsdienst
Parkplatzgebühren

Gewerkschaftsversammlungen in allen Krankenhäusern

Der ASGB-Gesundheitsdienst veranstaltete zusammen mit Gewerkschaftsvertreten des nicht-ärztlichen Personals zum ersten Mal zeitgleich in allen Südtiroler Krankenhäusern Gewerkschaftsversammlungen. Die Landesregierung erzwingt die Gleichstellung zwischen den Bediensteten des Südtiroler Sanitätsbetriebes und den Bediensteten des Landes.
Der Anlass der Versammlungen: die Einführung der Parkplatzgebühr für die Bediensteten des Südtiroler Sanitätsbetriebes mit 1. Juli 2012.
Im Gesundheitsbezirk Bruneck (KH Bruneck und KH Innichen), Brixen (KH Brixen und KH Sterzing) und Meran (KH Meran und Schlanders) wurden die Versammlungen einheitlich am 07. Juni 2012 abgehalten – im Krankenhaus Bozen fand die Informationsveranstaltung am 08. Juni 2012 statt.
Die Versammlungen waren Großteils sehr gut besucht. Die Anwesenden zeigten sich sehr interessiert und brachten ihren Unmut zum Ausdruck. Die Bediensteten sind durchaus bereit ein Beitrag zu bezahlen, sie verlangen aber eine gerechte Abrechnung.
In einigen Krankenhäusern stehen nicht genügend Parkplätze zur Verfügung. Bevor abkassiert wird, soll das Land dafür sorgen, dass eine ausreichende Anzahl an Parkplätzen vorhanden ist.
Rückblick
Mit Beschluss Nr. 3155 der Südtiroler Landesregierung vom 30.12.2009 sollten die Parkplatzgebühren für die Bediensteten bereits mit 1. April 2010 eingeführt werden. Der ASGB-Gesundheitsdienst verurteilte schon damals den Beschluss und brachte dies mit einer Pressekonferenz zum Ausdruck.
In allen Südtiroler Krankenhäusern organisierte der ASGB-Gesundheitsdienst im März 2010 Unterschriftenaktionen gegen die Einführung der Parkplatzgebühren; das Ergebnis dieser Aktion: ca. 3 000 Bedienstete beteiligten sich daran. Die Parkplatzgebühr wurde nicht mit 1. April 2010 eingeführt.
Mit Beschluss Nr. 1827 vom 08.11.2010 überarbeitete die Landesregierung die vorhergehende Regelung neu. Diesmal sollte die Parkgebühr mit 01. Jänner 2011 eingeführt werden. Zähe und langwierige Verhandlungen sowie reger Schriftverkehr mit dem Land aber auch mit dem Betrieb folgten – auch diesmal wurde der Beschluss der Landesregierung nicht mit 1. Jänner 2011 angewandt.
In der Sitzung vom 13.02.2012 behandelte die Landesregierung den Beschluss vom November 2010 erneut – nun sollen die Parkplatzgebühren mit 1. Juli 2012 eingeführt werden.
Die Politik bleibt stur; das Sanitätspersonal wird mit den Landesbediensteten gleichgesetzt, obwohl die Arbeitsbedingungen nicht verglichen werden können.
Kurze Zusammenfassung der aktuellen Regelung
Monatliche Parkplatzgebühr für überdachte Parkplätze: ca. 32,60 Euro (Mwst. wird nicht mehr dazu gerechnet) – dennoch wird die Gebühr jährlich an die Inflation angepasst
für Parkplätze im Freien wird die die Gebühr halbiert
Turnuspersonal und Teilzeitkräfte (mit einer Teilzeitbeschäftigung von bis zu 50% Prozent) bezahlen die Hälfte
Befreit sind:
- Invaliden (Sonderausweis erforderlich )
- Bedienstete, welche ihren Arbeitsplatz nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können bzw. dafür unzumutbare Fahrzeiten in Anspruch nehmen müssen.
Der Beschluss enthält sogenannte „Sonderregelungen"– zur Kasse gebeten werden Berufsgruppen der unteren Funktionsebene: sie zahlen die volle Gebühr und sind von den Sonderfällen ausgeschlossen.
Hier ist die Rede von Bediensteten des technischen Dienstes (Tischler, Schlosser, Hydrauliker, Ausgeher, Sekretäre/Innen, usw.
Der ASGB-Gesundheitsdienst weist auf folgende Problematik hin
Die geplante Anwendung ist kompliziert und der bürokratische Aufwand ist enorm, von den zusätzlichen Mehrausgaben von Seiten des Betriebes ganz abgesehen.
Die ungleiche Behandlung der Bediensteten sorgt für großen Unmut. Der ASGB-Gesundheitsdienst wehrt sich besonders dagegen, dass die Mitarbeiter/Innen der unteren Gehaltsstufen, die einzigen sein sollen, die den vollen Betrag bezahlen müssen.
Mit in Kraft treten des Bereichsvertrages im Jänner 2012 wurde dem nicht-ärztlichen Personal eine minimale Gehaltsaufbesserung gewährt. Nun kommen auf die Bediensteten ab 1. Juli 2012 mehr Ausgaben dazu! In den nächsten Jahren kann mit keiner Gehaltserhöhung gerechnet werden – auf Grund des Sparpaketes wurden die Gehälter eingefroren. Das Personal des Südtiroler Sanitätsbetriebes wird regelrecht abgezockt!
Die Bezirkssekretäre/Innen des ASGB-Gesundheitsdienstes stehen für Auskünfte und Unklarheiten zu der Regelung den Parkplatzgebühren zur Verfügung.