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Gesetzesentwurf der Regierung Monti
„Dringende Maßnahmen zum Wirtschaftswachstum"– Stand 19. Juni 2012 Um die italienische Wirtschaft anzukurbeln, hat die Regierung Monti einen Gesetzesentwurf erarbeitet, der folgendes vorsieht:
Der erste Teil betrifft dringende Maßnahmen für die Sektoren Bau und dem Verkehrswesen (Artikel 1 bis 17).
Der zweite Teil enthält Maßnahmen die öffentliche Verwaltung, wobei es vor allem um die Umsetzung der Digitalisierung und um die Transparenz bei den Ausgaben von öffentlichen Geldern geht (Artikel 18 bis 22).
Der dritte Teil umfasst dringende Maßnahmen über eine gezielte Förderung des Wirtschaftswachstumes (Artikel 23 bis 59).
Der vierte Teil enthält Vorgaben finanzieller Natur betreffend ausländische Versicherungsgesellschaften (Artikel 60 bis 61).
Der dritte Teil enthält die dringend notwendigen Neuerungen, daher wollen wir uns mit diesem eingehender beschäftigen. Da es sich jedoch um einen Gesetzesentwurf handelt, werden noch Änderungen angebracht werden. Außerdem ist diese Zusammenfassung nur eine Übersicht über die wichtigsten Erneuerungen und kann daher nicht ins Detail gehen.
Kapitel 1 legt machbare Schritte für ein Wirtschaftswachstum fest, damit die Beschäftigungsquote mit Schwerpunkt von qualitativen Arbeitsverträgen ansteigt. Die öffentlichen Ausgaben sollen in einem ausgewogenen sozialen Verhältnis mit Rücksicht auf die unterschiedlichen territorialen Bedürfnisse in einem wachsenden ökonomischen-sozialen Gleichgewicht verteilt werden. Auf Staatsebene werden die Instrumente zur Förderung des Unternehmertums durch Aufhebungen von Bestimmungen, Vereinfachungen der Prozeduren und einer Neuformulierung der bestehenden gesetzlichen Grundlagen neu geregelt. Mit Priorität für Projekte im Interesse der nationalen Allgemeinheit wird durch eine gezielte Finanzierung die Produktionssteigerung angeregt, welche einen Zuwachs des technologischen Vermögens des italienischen Staates beinhaltet. Drei strategische Voraussetzungen müssen erfüllt werden: das Vorantreiben von Forschungsprojekten und die Entwicklung von Innovation, die Ankurbelung der Produktivität mit Schwerpunkt Süden und schlussendlich die Förderung von ausländischen Unternehmer in Italien mit Anreize von Investitionen aus dem Ausland. (Die Ausschüttung des vorgesehen Fonds sieht in der Verteilung im Süd- Nordgefälle ein Verhältnis von 85 zu 15 Prozent zu Gunsten des Südens vor, wobei dieser Fonds auf Grund von bestehenden finanziellen Mitteln gefüttert wird).
Für die vielen arbeitslosen Italiener mit Universitätsabschlüssen wird die Anstellung auf unbestimmte Zeit für Forschungs- oder Innovationsprojekte gefördert: Die Bezuschussung der Unternehmer mit 35 Prozent bei neuen Einstellungsverfahren, Einsparungen für die Pflichtbeiträge an INPS und IRPEF, welche wiederum für Neueinstellungen zur Verfügung gestellt werden.
Die Finanzpolizei erhält die Kompetenz, Kontrollen über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durchzuführen, welche die Wirtschaftsentwicklung betreffen. Entgegen kommt man Betrieben und der Industrie, welche sich auf Grund der Wirtschaftskrise in finanziellen Schwierigkeiten befinden, damit Insolvenzen verhindert werden. So gewährt man den Betrieben ein Jahr Aufschub auf die Ratenzahlung jener Kredite, welche auf Grund des Gesetzes Nr. 46/1982 gewährt wurden. Um der starken Krise im Industriebereich zu begegnen, werden zwei grundlegende Elemente in einem politischen Projekt eingeführt, welches eine wirtschaftliche Aufwertung der Industrie und die damit verbundene Umstellung hinsichtlich Produktionssteigerung fördert, wobei die Subsidiarität zwischen den regionalen und staatlichen Kompetenzen gewährt werden müssen. Die Industriebetriebe müssen nun termingerecht die entsprechende Dokumentation bzw. die entsprechenden Fortschritte vorweisen, wenn sie im Genuss dieser Förderung gekommen sind, ansonsten wird die Fördermaßnahme gestrichen. Im Gegenzug wird die Prozedur für den Erhalt der Fördermittel vereinfacht und somit beschleunigt. Die bisher nicht genützten Mittel (1,2 Milliarden Euro) des Rotationsfonds können zukünftig (ab Mitte des Jahres 2013) auch für den Fonds des Wirtschaftswachstumes genutzt werden. Weitere finanzielle Mittel werden umgeschichtet.
Kleine und mittlere Betriebe haben zukünftig auch Zugang zum Finanzmarkt, welche bis jetzt nicht die Voraussetzungen hatten, so dass sie in den heimischen Wirtschafts- bzw. Währungsmarkt investieren können. Auch die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Konkurse werden vereinfacht und effizienter gestaltet, bringen aber keine Mehrausgaben mit sich. In sieben weiteren Artikeln erhält der Energiesektor Unterstützung, wobei nicht nur auf die erneuerbaren Energien hingewiesen wird, sondern auch die Eigenproduktion von Gas und Erdöl gefördert wird, außerdem soll die Einfuhr derselben aus nicht EU-Ländern, welche für den Export staatliche Förderungen erhalten und somit den heimischen Markt kaputt machen, nur mit einer Genehmigung ermöglicht werden. Auch wird das Gesetz über den Export von Gütern neu geordnet, wobei man durch eine Vereinfachung des Reglements den Handel mit dem Ausland und den Absatz erleichtern möchte. Die Handelswaren „Made in Italy" werden durch strengere Strafmaßnahmen geschützt. Auch die Genossenschaften werden zukünftig strenger kontrolliert und bei Steuerdelikten sanktioniert. Man erwartet sich dadurch eine Mehreinnahme von einer Million Euro an Steuern. Größere Betriebe, welche Insolvenz anmelden, haben zukünftig mit strengeren Auflagen bezüglich der Verwaltung zu rechnen. Sie müssen sich einer professionelle Unterstützung und Beratung bedienen.
Die im Gesetzesdekret vom 13. August 2011 Nr. 138 enthaltenen Maßnahmen der Vereinfachung der Organisation und Abwicklung des öffentlichen Dienstes im Sinne von mehr Effizienz und Einsparungen werden beschleunigt. Auch das Zivilgericht wird mit einigen Maßnahmen neu geregelt, um mehr Leistungsfähigkeit zu erreichen, wobei man sich an die englischen und deutschen Gerichtbarkeit anlehnt. Dasselbe gilt auch für das Schlichtungsverfahren. Mit Fördermaßnahmen gemäß dem bestehenden Fonds laut Gesetz Nr. 296/06 möchte man die Jugendarbeit verringern und zwar für Betriebe, welche im Bereich „green economy" tätig sind und Facharbeiter einstellen. Außerdem wird ein Fonds bei einer Agentur in der Landwirtschaft errichtet, mit welchen man die Verteilung von Lebensmittel an notleidende Personen reglementiert, welche in Italien leben. Weitere dringende Maßnahmen betreffen die Landwirtschaft, insbesondere die Genossenschaften.