Dienstleistungen des ASGB
Abschreibung Mieten für Studenten im Ausland
Ab dem Steuerjahr 2012 können nun auch die Mieten für die Studenten im Ausland mit der Steuererklärung in Abzug gebracht werden. Die entsprechenden Bestimmungen sind nicht mehr nur für die Mietverträge laut Gesetz 431/1998 anwendbar, sondern für alle Mietverträge. Eine wesentliche Bedingung ist, dass sich der Sitz der Universität mindestens 100 km entfernt vom Wohnsitz des Studenten befindet. Weiters muss der Mietvertrag in derselben oder in einer angrenzenden Gemeinde der Universität abgeschlossen worden sein. Der abziehbare Höchstbetrag ist mit 2.633,00 Euro pro Familie (unabhängig davon wie viele Studentenmietverträge vorhanden sind) festgelegt worden, das bedeutete eine Steuerersparnis von 500 pro Jahr.