Verbrauchertelegramm
Winterurlaub im Schnee
Ein Pistenunfall kann teuer werden
Wer zum Skiurlaub ins Ausland fährt, sollte sich unbedingt Gedanken machen, ob er im Falle eines Pistenunfalls angemessen versichert ist. Die Europäische Krankenversicherungskarte gehört natürlich bei jeder Fahrt ins EU-Ausland, nach Norwegen, Island und in die Schweiz in die Geldtasche. Man bedenke aber, dass man mit dieserwährend eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts zwar Anspruch auf medizinisch erforderliche öffentliche Gesundheitsdienstleistungen hat, aber zu den selben Bedingungen wie die Bürger des Landes in welchem man sich begibt und eben nicht zu den Bedingungen seines Heimatlands. So muss man damit rechnen, dass auf einen Hubschraubereinsatz auch eine Rechnung von mehreren Tausend Euro folgen kann, die man unter Umständen selbst begleichen muss. Wer die Heimreise nicht mehr selbst organisieren kann, sondern einen Krankentransport zurück nach Hause braucht, muss die Kosten ebenfalls selbst tragen, da auch dies nicht durch die Europäische Krankenversicherungskarte gedeckt ist. Es ist also wichtig, vorab abzuklären, ob ein ausreichender Versicherungsschutz besteht - etwa über die Kreditkarte oder über eine Mitgliedschaft bei einem Freizeit- oder Rettungsverein - ob man vielleicht bereits über eine eigene Unfallversicherung verfügt oder ob der Skipass eine Versicherung enthält. Ist dies alles nicht der Fall, sollte man sich überlegen, eine zusätzliche Reiseversicherung abzuschließen.
Weitere Infos: www.euroconsumatori.org
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