aktuell

Familiengesetz braucht Nachbesserungen

Der Autonome Südtiroler Gewerkschaftsbund begrüßt das Vorhaben der Landesregierung, ein Gesetz zur Unterstützung der Familien in Südtirol zu verabschieden, fordert aber in einem Schreiben an die Südtiroler Landtagsabgeordneten wesentliche Nachbesserungen im Gesetzentwurf.
„Der Entwurf zum Familiengesetz enthält gute Ansätze, uns irritiert aber die Tatsache, dass die Finanzierung bis heute nie zur Sprache gekommen ist. Aufgrund der steigenden Armut in Südtirol braucht es auf jeden Fall höhere Familiengelder und weniger Bürokratie für die Familien", fordert der Vorsitzende des ASGB, Tony Tschenett, in einer Aussendung.
Absolutes Ziel des neuen Gesetzes müsse es sein, die Familien in die Lage zu versetzen, selbst zu entscheiden, ob sie die Kinder in eine öffentlich konventionierte Betreuungsstätte geben oder ob sie sie zuhause betreuen, so der ASGB. Die Betreuung zuhause sei mit den aktuellen Familiengeldernnicht möglich. Eine weitere Voraussetzung hierfür sei - wie in anderen europäischen Ländern bereitsüblich – die pensionsmäßige Absicherung der Mütter bzw. Väter bis zum dritten Lebensjahr des Kindes.
Als weitere Forderungen für ein wirksames Familiengesetz fordert der ASGB, dass das Familiengeld der Region für Studenten auch nach dem 18. Lebensjahr weiter ausbezahlt wird und dass die Steuerfreibeträge für zu Lasten lebende Kinder erhöht werden. Zum letzteren Punkt seien auch die Südtiroler Parlamentarier in Rom aufgefordert, im Sinne der längst notwendigen Änderungen auf staatlicher Ebene zu intervenieren.

aktuell
Rettung des Rentensystems

Ist länger arbeiten notwendig oder
nur eine faule Ausrede?

Die Praxis zeigt wieder einmal, wie kompliziert und unüberschaubar das italienische Rentensystem in Wirklichkeit ist. Da werden Reformen in Windeseile durchgezogen ohne dabei auf Verluste zu achten, anschließend muss in langwieriger Kleinarbeit wieder versucht werden einzelne Situationen zu sanieren.
Helmut Renzler
Helmut Renzler
Das Schicksal einzelner Personen spielt dabei keine Rolle. Es geht ausschließlich um kurzfristige Einsparungsmaßnahmen und um Europa zu beweisen, dass man gewillt ist Reformen durchzuführen So geschehen mit der letzten Rentenreform mit der nicht nur kurzfristig das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre und mehr erhöht wurde, sondern auch das Berechnungssystem geändert wurde. Beide Maßnahmen haben zu dramatischen Situationen geführt und die Leidtragenden dabei sind die Arbeitnehmer und in diesem Falle vor allem die Frauen. Durch die so kurzfristige Erhöhung des Renteneintrittsalters für Frauen geht eine ganze Generation von Großmüttern „verloren“ mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf die jungen Familien. Besonders dramatisch aber ist die Situation jener Arbeitnehmer, die auf Grund von kollektiven und individuellen Abkommen ihr Arbeitsverhältnis gekündigt haben in der Annahme, im Laufe von ein bis zwei Jahren in Rente gehen zu können. Diese Kündigungen erfolgten in der Regel nicht nur auf ganz freiwilliger Basis sondern wurden von den einzelnen Unternehmen finanziell gefördert und forciert. In jedem Rechtsstaat werden Reformen mittel- und langfristig durchgeführt um dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich rechtzeitig auf die neuen Bestimmungen einzustellen. Nicht so in Italien, wo innerhalb von drei Wochen Maßnahmen gesetzt wurden, welche Tausende von Arbeitnehmern in große Unsicherheit und finanzielle Ungewissheit versetzt haben ohne ihnen dabei die Möglichkeit zu geben selbst an ihrer Situation etwas zu ändern. Nunwird unter großem Druck der Öffentlichkeit versucht diese dramatischen Situationen zu sanieren ohne dabei den Betroffenen Gewissheit zu geben wann sie wirklich ihre Rente beziehen werden können und ob überhaupt. Ein menschenunwürdiger Tatbestand, der schnellstens zu Gunsten der Betroffenen beendet werden muss.
Der ASGB verurteilt solche unüberlegten Maßnahmen, die nur dem Interesse Einzelner dienen aber nichts mit einer angemessenen Altersvorsorge zu tun haben. Die Argumente mit welchen solche Reformen gerechtfertigt werden sind einfach lächerlich. Als Grund für die Erhöhung des Renteneintrittsalters wird vielfach die Erhöhung der durchschnittlichen Lebenserwartung und damit der längeren Bezugszeit der Renten und Pensionen herangezogen. Dies ist einfach lächerlich. Es stimmt zwar, dass sich die durchschnittliche Lebenserwartung in den letzten 30 Jahre stark erhöht hat, aber dies ist noch lange kein Grund das Rentensystem so dramatisch zu reformieren. Ein Rentensystem funktioniert nur wenn drei Voraussetzungen erfüllt werden:
eine große Anzahl von Beitragszahlern
ein gutes Wirtschaftswachstum
eine gute Produktivität.
Wenn eine dieser drei Faktoren nicht mehr greift, gerät jedes noch so gut funktionierende Rentensystem aus den Fugen. Aber keiner dieser drei Faktoren hat etwas mit der längeren Bezugsdauer der Renten und der durchschnittlichen Lebenserwartung zu tun sondern ausschließlich mit Wirtschaftsfaktoren. Durch den Abbau von Arbeitsplätzen reduziert sich die Anzahl der Beitragszahler, das Wirtschaftswachstum ist in Italien gleich Null und die Produktivität hinkt den anderen europäischen Staaten hinterher. Die neueste Rentenreform zeigt wieder einmal deutlich auf, das italienische Wirtschaftssystem ist überaltert und es besteht kein ernst zu nehmender Wille dies zu ändern. Einzige mögliche und gerechte Lösung ist es wenn wieder vermehrt Arbeitsplätze geschaffen werden und somit die Anzahl der Beitragszahler wieder ansteigt, die Voraussetzungen für ein Ansteigen des Wirtschaftswachstums geschaffen werden und die Produktivität, in Absprache mit den Gewerkschaften, erhöht wird. Dies zu gewährleisten ist aber Aufgabe der Regierung und der Wirtschaftsverbände und sicherlich nicht der Arbeitnehmer. Deshalb gilt es in Zukunft vermehrt den Abbau von Arbeitsplätzen zu bekämpfen und vor allem gewaltigen Druck auszuüben damit neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Alle Versuche, Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst weg zu rationalisieren ist der Kampf anzusagen. Der ASGB wird diese Anliegen an vorderster Front vorantreiben.