Verbrauchertelegramm
Ab ins Fitness-Studio?
Wer sich in einem einschlägigen Studio gegen Bezahlung fit machen lässt, sollte ein paar Tipps beachten. Denn nicht jedes Studio hält was es verspricht, und nicht jedes Fitness-Programm kommt unseren Bedürfnissen entgegen. Worauf also ist zu achten, um nicht unnötig Geld auszugeben und um das Programm nicht auf halbemWege abzubrechen?
Weitere Tipps in Sachen „Fitness-Studio“ finden
Sie im entsprechenden Infoblatt der VZS,
erhältlich in den Geschäftsstellen oder online auf
www.verbraucherzentrale.it.
Buchen Sie eine Probestunde zur Spitzenzeit, so können Sie am besten kontrollieren, wie der Betrieb läuft, wie die TrainerInnen und das Betreuungspersonal arbeiten.
Klären Sie ab, ob das Studio gegen Unfälle versichert ist!
Wie sieht es mit der Hygiene aus? (WC, Duschen, Umkleidekabinen, Geräte)
Die Beleuchtung und Belichtung und das Raumklima: die Räume müssen hoch und gut belüftet sein, befinden sie sich im Untergeschoss, so müssen sie über eine Belüftungsanlage verfügen.
Werfen Sie auch einen Blick auf die Hausordnung – diese spricht manchmal Bände …
Normalerweise ist in den Klauseln des Vertrages mit einem Fitnessstudio kein Rücktrittsrecht vorgesehen. Dadurch müssen Sie auch weiterzahlen, wenn Sie – aus unvorhergesehnen Gründen - das Studio nicht mehr besuchen. Und: einige Studios bieten Jahresverträge an, diemehrere Monate vor Fälligkeit schriftlich gekündigt werden müssen, da sie sich ansonsten um ein weiteres Jahr verlängern. Also Vorsicht bei der Unterzeichnung!Weitere Tipps in Sachen „Fitness-Studio“ finden
Sie im entsprechenden Infoblatt der VZS,
erhältlich in den Geschäftsstellen oder online auf
www.verbraucherzentrale.it.