Dienstleistungen des ASGB
Der ASGB bietet Service in Zusatzrentenfragen
Neben der Einreichung des Gesuches für die Beitragszahlung in wirtschaftlichen Notlagen (wie im nebenstehenden Artikel beschrieben) bietet der ASGB mit seinen Infopoints für die Zusatzrentenberatung in allen Bezirksbüros auch einen umfassenden Service für folgende Dienstleistungen:
Wer also an einer kostenlosen Zusatzrentenberatung bei einem Infopoint des ASGB interessiert ist, kann sich für einen Termin an eines unserer Bezirksbüros wenden. Die Adressen und Kontaktdaten finden sich auch unter www.asgb.org im Bereich Dienstleistungen.
Antrag um Vorschuss von 30 Prozent aus persönlichen Gründen (nur im Privatsektor möglich).
Antrag um Ablöse der Zusatzrentenposition wegen Verlust der Voraussetzungen (Kündigung, Entlassung, ...).
Antrag um Auszahlung der Zusatzrente (in Form von einmaliger Gesamtablöse oder als Zusatzrentenleistung).
Antrag um Übertragung der Zusatzrentenposition auf einen anderen Fonds.
In den genannten Fällen leisten die Infopoints des ASGB vom Ausfüllen des Antrages über die entsprechende Information und Beratung bis hin zum Einreichen des Gesuches eine umfassende Betreuung. Weiters ist es möglich, als Mitglied einesZusatzrentenfonds bei den ASGB-Infopoints über die eigene Zusatzrentenposition Informationen einzuholen, etwa über den angereiften Betrag, über die ordnungsgemäße periodische Einzahlung der Beiträge, über die Möglichkeiten, die Beitragszahlungen zu ändern oder zusätzliche Einzahlungen zutätigen. Im Rahmen einer Zusatzrentenberatung ist es auch möglich, unabhängig davon, ob man bereits Fondsmitglied ist oder noch nicht in einen Zusatzrentenfonds eingeschrieben ist, sich eine Simulation für eine mögliche Zusatzrente erstellen zu lassen.Wer also an einer kostenlosen Zusatzrentenberatung bei einem Infopoint des ASGB interessiert ist, kann sich für einen Termin an eines unserer Bezirksbüros wenden. Die Adressen und Kontaktdaten finden sich auch unter www.asgb.org im Bereich Dienstleistungen.