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Vorstellung des Projektes/Maßnahme
Generationenbrücke
von ASGB und ASGB-Jugend

Aufgrund der steigenden Jugendarbeitslosigkeit und des Arbeitplatzverlustes von vielenälteren Arbeitnehmern hat der ASGB an alle Landtagsabgeordneten und Wirtschaftsverbände des Landes folgendes Schreiben geschickt.
„Die kürzlich erschienenen Daten zur Jugendarbeitslosigkeit haben den ASGB und die ASGB-Jugend veranlasst, nach Lösungen für dieses Problem zu suchen. Auch wenn das Sieben-Punkte-Maßnahmenpaket der Landesregierung in die richtige Richtung zielt, fehlt uns eine konkrete Maßnahme, die kurzfristig auf die Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit abzielt. Außerdem muss der Tatsache Rechnung getragen werden, dass für ältere Arbeitnehmer das hohe Renteneintrittsalter oftmals sehr belastend ist und dementsprechend eine Lösung für dieses Problem gefunden werden muss.
Als ASGB haben wir bereits 2012 anlässlich des europäischen Jahres für aktives Altern und der Solidarität zwischen den Generationen verschiedene Veranstaltungen und Aufklärungsmaßnahmen bezüglich „Alt und Jung gemeinsam in der Arbeitswelt“ organisiert. Als Beispiele seien die Aktion „Älter werden – Zukunft haben“ und ein Fotowettbewerb zum Thema „Alt und Jung gemeinsam in der Arbeitswelt“ genannt.
Mit diesem Schreiben, wollen der ASGB und die ASGB-Jugend ein Projekt vorstellen, das es bereits in der Lombardei gibt und innovativ für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und die Entlastung älterer Arbeitnehmer steht.
Das oben genannte Projekt nennt sich Generationenbrücke (ital.: ponte generazionale) und ist in Zusammenarbeit des lombardischen Unternehmerverbandes, der Region Lombardei und des INPS entstanden.
Inhalt des Projektes/Maßnahme
Generationenbrücke
Arbeitnehmer, die nicht mehr als drei Arbeitsjahre bis zur bevorstehenden Pensionierung haben, können ihren Vollzeitarbeitsvertrag in einen Teilzeitarbeitsvertrag, horizontal oder vertikal, mit einer Arbeitszeitreduzierung bis 50 Prozent umwandeln. Die durch die Konvertierung des Arbeitsvertrages entstandene Differenz der Pensionseinzahlungen übernimmt die Region, so dass dem Arbeitnehmer bei Pensionsantritt kein Verlust entsteht.
Im Gegenzug verpflichtet sich der an diesem Projekt teilnehmende Arbeitgeber, Jugendliche zwischen 18 und 29 Jahren unbefristet oder mittels eines Lehrlingsvertrages einzustellen, um den ursprünglichen positiven Beschäftigungssaldo des Betriebes vor der Konvertierung der Arbeitsverträge wieder herzustellen.
Ziel des Projektes/Maßnahme
Generationenbrücke
Vordergründig soll das Projekt/Maßnahme Generationenbrücke zwei Ziele erfüllen:

1. Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit;
2. Entlastung älterer Arbeitnehmer;

Als positiver Nebeneffekt für Unternehmen werden sich die geringeren Sozialabgaben für Berufseinsteiger im Vergleich zu kurz vor der Pensionierung stehenden Arbeitnehmern erweisen. Die damit gesparten Gelder könnten in Wachstum investiert werden und damit die Konkurrenzfähigkeit erhöht und weitere Arbeitsplätze geschaffen werden.
Umsetzung des Projektes/Maßnahme
Generationenbrücke in Südtirol
Das Projekt/Maßnahme Generationenbrücke sollte in Zusammenarbeit der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol, aller Arbeitgeberverbände und der INPS entstehen. Die Autonome Provinz Bozen-Südtirol übernimmt die durch die Konvertierung der Arbeitsverträge von Vollzeit auf Teilzeit entstandene Differenz der Pensionseinzahlungen.
Der ASGB und die ASGB-Jugend erwarten sich von politischer Seite eine rasche Behandlung des Projektes/Maßnahme Generationenbrücke und eine baldige Aussprache mit allen Arbeitgeberorganisationen und des INPS mit Anwesenheit eines ASGB-Vertreters.

Wir drückendie Hoffnung aus, dass Sie das Projekt/Maßnahme Generationenbrücke rasch behandeln und verbleiben mit freundlichen Grüßen

der ASGB-VorsitzendeTony Tschenett
der ASGB-Jugend-VorsitzendeAlexander Wurzer

aktuell

Familiengesetz braucht Nachbesserungen

Der Autonome Südtiroler Gewerkschaftsbund begrüßt das Vorhaben der Landesregierung, ein Gesetz zur Unterstützung der Familien in Südtirol zu verabschieden, fordert aber in einem Schreiben an die Südtiroler Landtagsabgeordneten wesentliche Nachbesserungen im Gesetzentwurf.
„Der Entwurf zum Familiengesetz enthält gute Ansätze, uns irritiert aber die Tatsache, dass die Finanzierung bis heute nie zur Sprache gekommen ist. Aufgrund der steigenden Armut in Südtirol braucht es auf jeden Fall höhere Familiengelder und weniger Bürokratie für die Familien", fordert der Vorsitzende des ASGB, Tony Tschenett, in einer Aussendung.
Absolutes Ziel des neuen Gesetzes müsse es sein, die Familien in die Lage zu versetzen, selbst zu entscheiden, ob sie die Kinder in eine öffentlich konventionierte Betreuungsstätte geben oder ob sie sie zuhause betreuen, so der ASGB. Die Betreuung zuhause sei mit den aktuellen Familiengeldernnicht möglich. Eine weitere Voraussetzung hierfür sei - wie in anderen europäischen Ländern bereitsüblich – die pensionsmäßige Absicherung der Mütter bzw. Väter bis zum dritten Lebensjahr des Kindes.
Als weitere Forderungen für ein wirksames Familiengesetz fordert der ASGB, dass das Familiengeld der Region für Studenten auch nach dem 18. Lebensjahr weiter ausbezahlt wird und dass die Steuerfreibeträge für zu Lasten lebende Kinder erhöht werden. Zum letzteren Punkt seien auch die Südtiroler Parlamentarier in Rom aufgefordert, im Sinne der längst notwendigen Änderungen auf staatlicher Ebene zu intervenieren.