Verbrauchertelegramm
Darlehen für Erstwohnungen
Fonds für Aussetzung der Ratenzahlung wieder aktiv:
Ansuchen an die eigene Bank ab 27. April
Ansuchen an die eigene Bank ab 27. April
Anrecht auf Unterstützung durch den Fonds haben Familien, in denen der Darlehensnehmer sich in mindestens einer der folgenden Situationen befindet:
Beendigung der Arbeit (auch im angestelltenähnlichen Verhältnis), mit aktuellem Arbeitslosenstand (jedoch nicht zurückzuführen auf einverständliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Auflösung aufgrund der Erreichung des Pensionsalters, Entlassung aus gerechtfertigtem Grund oder gerechtfertigten subjektiven Umständen, Kündigung vonseiten des Arbeitnehmers ohne gerechtfertigten Grund)
Tod oder Anerkennung einer schweren Behinderung oder einer zivilen Invalidität von nicht weniger als 80 Prozent.
Die Anfrage kann der Besitzer einer Immobilie (die als seine Erstwohnung genutzt wird) stellen, der einen Darlehensvertrag für den Ankauf dieser Immobilie abgeschlossen hat, wenn das Darlehen nicht höher als 250.000 Euro ist und das jährliche Einkommen laut ISEE-Indikator nicht über 30.000 Euro liegt. Die Regelung tritt mit 27. April 2013 in Kraft; ab diesem Datum kann man die Ansuchen auf Ratenaussetzung einreichen. Das Ansuchen wird direkt an die eigene Bank gestellt, mit den aktuellen offiziellen Vordrucken, die auf der Webseite des Ministeriums (www.dt.tesoro.it) sowie auf jener der CONSAP (www.consap.it) verfügbar sind.