Handel/Gastgewerbe/Freiberuf
Ferialverträge im Handel, Gastgewerbe und Freiberuf
Die Sommerzeit bedeutet für viele Jugendliche nicht nur Urlaub, Erholung und Freizeit, sondern auch Erfahrung sammeln in der Arbeitswelt. Grundlage dafür bieten die kürzlich erneuerten Abkommen zwischen den Fachgewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden der Sektoren Handel/Dienstleistungen, Gastgewerbe/Tourismus und des Freiberufes, aufgrund welcher die sogenannten Ferialverträge (Sommerjobs) auch für die Sommer- und Herbstmonate 2013 möglich sind. Somit können während des Zeitraumes Juni bis Oktober 2013 lohnabhängig befristete Arbeitsverträge mit Jugendlichen abgeschlossen werden, deren Entlohnung sich prozentuell und gestaffelt nach dem jeweiligen absolvierten Schul- bzw. Studienjahr einer Oberschule, Berufsfachschule oder Universität richtet. Ein Ferialvertrag muss eine Mindestdauer von 6 Wochen haben und darf die Dauer von 14 Wochen nicht überschreiten. Das erforderliche Mindestalter für denAbschluss eines Ferialvertrages beträgt 16 Jahre.
Solche Sommerarbeitsverträge haben den Zweck, die theoretischen Kenntnisse der Schule/Universität in der Arbeitswelt praxisorientiert zu ergänzen und zu vertiefen. Daher müssen die Schüler/Studenten vorwiegend in Arbeitsbereichen eingesetzt werden, die dem besuchten Schultyp entsprechen oder ihnen zumindest das Kennenlernen von Fachbereichen oder mehreren zusammenhängenden Fachbereichenermöglichen, falls es sich um einen anderen Schultyp handelt.
Ferialverträge können nur von Betrieben abgeschlossen werden, welche dem jeweiligen Arbeitgeberverband in der Provinz Bozen angehören (hds, HGV oder Freiberuflerverband) und die kollektivvertraglichen Bestimmungen des jeweiligen Sektors anwenden und einhalten.
Die Höhe der Entlohnung ist bei den Ferialverträgen für die drei genannten Sektoren folgendermaßen geregelt (als Bezugskategorie gilt jene des qualifizierten Arbeitnehmers im jeweiligen Kollektivvertrag):
55% - Nach Abschluss des ersten Schuljahres
65% - Nach Abschluss des zweiten Schuljahres
75% - Für jene, die höhere Klassen besucht haben
85% - Für Universitätsstudenten
Solche Sommerarbeitsverträge haben den Zweck, die theoretischen Kenntnisse der Schule/Universität in der Arbeitswelt praxisorientiert zu ergänzen und zu vertiefen. Daher müssen die Schüler/Studenten vorwiegend in Arbeitsbereichen eingesetzt werden, die dem besuchten Schultyp entsprechen oder ihnen zumindest das Kennenlernen von Fachbereichen oder mehreren zusammenhängenden Fachbereichenermöglichen, falls es sich um einen anderen Schultyp handelt.
Ferialverträge können nur von Betrieben abgeschlossen werden, welche dem jeweiligen Arbeitgeberverband in der Provinz Bozen angehören (hds, HGV oder Freiberuflerverband) und die kollektivvertraglichen Bestimmungen des jeweiligen Sektors anwenden und einhalten.
Die Höhe der Entlohnung ist bei den Ferialverträgen für die drei genannten Sektoren folgendermaßen geregelt (als Bezugskategorie gilt jene des qualifizierten Arbeitnehmers im jeweiligen Kollektivvertrag):
55% - Nach Abschluss des ersten Schuljahres
65% - Nach Abschluss des zweiten Schuljahres
75% - Für jene, die höhere Klassen besucht haben
85% - Für Universitätsstudenten