Landwirtschaft

Weniger Steuern für MitarbeiterInnen in der Landwirtschaft

Sozialpartner unterzeichnen Vereinbarung: Ersatzbeteuerung Irpef von 10 Prozent für Lohnelement zur Produktionssteigerung

Landwirtschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich freuen: Lohnelemente, die die Produktivität steiern, in erster Linie Überstunden, müssen nur mehr mit 10 Prozent besteuert werden. Eine entsprechende Vereinbarung ist von den Sozialpartnern unterzeichnet worden. In den Genuss der Steuererleichterung kommen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Vorjahres-Arbeitseinkommen unter 40.000 Euro und für Lohnelemente bis zu einer Höhe von maximal 2.500 Euro. Steuerlich begünstigt sind Lohnelemente, die messbar zur Produktivitäts-, Einkommens- oder Qualitätssteigerung sowie zur Innovation beitragen. In der Landwirtschaft betrifft dies in erster Linie Überstunden in Gärtnereien, bei Ausdünnungsarbeiten und im Obstbau, bei Qualitätssicherungsarbeiten und natürlichbei der Ernte. Außerdem wurden die Nachtarbeit, der Bereitschaftsdienst sowie die Anwendung flexibler und elastischer Klauseln in die Begünstigungen mitaufgenommen.

Landwirtschaft

Neuer Dienstvertrag für die Jagdaufseher
seit 1. Juli 2013

Seit 1. Juli 2013 ist der neue Dienstvertrag für die Jagdaufseher in Südtirol in Kraft, welcher als Ergänzung zum nationalen und zum provinzialen Kollektivvertrag für die landwirtschaftlichen Arbeiter und Gartenbauarbeiter zwischen dem ­ASGB, der Jagdaufsehervereinigung und den Arbeitgeberverbänden abgeschlossen wurde.
Nachfolgend führen wir die wichtigsten
Neuerungen des neuen Dienstvertrages an:
Fahrtkostenvergütung ab 1. Juli 2013: Der Jagdaufseher erhält pro Hektar beaufsichtigte Revierfläche monatlich 0,035 Euro (auf 12 Monatsgehälter als Lohnbestandteil) ausbezahlt, wobei dieser Betrag einmal jährlich am 31.12. den Benzinpreisänderungen angepasst wird, sofern die Änderungdes Wertes +/- 5 Prozent beträgt. Als Bezugspreis für spätere Änderungen wird der bei Vertragsabschluss von der Landesverwaltung festgelegte Literbenzinpreis berücksichtigt (1,722 Euro am 01.07.2013). Spesen für dienstliche Sonderfahrten wie Gerichtstermine, Zeugenaussagen bei Ämtern, Fahrtenzum Tierseuchenbekämpfungsinstitut usw. außerhalb des Dienstbereiches werden gesondert vergütet. Für diese Sonderfahrten sind nach Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.
Spesenersatz ab 1. Juli 2013: Neben dem Spesenersatz für Bekleidung, Optik usw. (4,5 Prozent auf Grundlohn) und neben den dokumentierten Spesen für Dokumente zur Dienstausübung wird eine Mensazulage von 5,10 Euro pro Arbeitstag gewährt (26 Arbeitstage pro Monat pauschal auf 12 Monatsgehälter pro Jahr), abzüglich eventueller Krankheits- oder Unfalltage. Die Mensazulage zählt weder als Lohnelement noch als Einkommen und wird somit nicht besteuert. Eine Spesenvergütung für die Benutzung privater Handys zur Dienstausübung ist mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren.
Flexible Arbeitszeit: An der freien Stundeneinteilung und an der flexiblen Arbeitszeit wird im Sinne der Jagdaufseher und im Sinne der betrieblichen Notwendigkeiten von den unterzeichnenden Parteien festgehalten, wobei auch eine Dienstausübung an Sonn- und Feiertagen möglich ist, sofern der freie Wochentag unter der Woche gewählt wird. Es bleibt die Möglichkeit bestehen, dass der Arbeitgeber präzise Aufträge kurzfristig erteilen kann.
Der neue Dienstvertrag ist integrierender Bestandteil des provinzialen Zusatzvertrages für die landwirtschaftlichen Arbeiter, Gartenbauarbeiter und Jagdaufseher und wird zum gegebenen Zeitpunkt gleichzeitig mit diesem neu verhandelt.