Dienstleistungen des ASGB
Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE)
Ab Herbst wieder erneuern
Das Familieneinkommen wird durch die einheitliche Einkommens- und Vermögensbewertung (EEVE) ermittelt. Sie wird für verschiedene Beitragsleistungen des Landes und der Region angewandt und muss alljährlich auf Grund der Steuererklärung und des Einkommens des vorhergehenden Jahres erneuert werden. Die EEVE wird für jedes Familienmitglied getrennt durchgeführt, sokann sie je nach Bereich und Leistung für das ganze Jahr verwendet werden.
2. Tarifbeteiligung für Sozialdienste, wie für das Altersheim, Hauspflegedienst, Kinderhort;
3. Leistungen der Sozialhilfe;
4. Beiträge für zahnärztliche Behandlungen sowie Prothesen;
5. Rückerstattung von bestimmten gesundheitlichen Leistungen (indirekte Betreuung);
6. Ticketbefreiung für bestimmte Personengruppen, wie Invaliden, einkommensschwache Rentner, sozial Bedürftige.
Die EEVE-Erklärung wird von unserem Patronat in Bozen und in den Bezirksbüros kostenlos abgefasst. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, ist eine telefonische Anmeldung bzw. Terminvereinbarung ratsam. Damit Sie alle Unterlagen schon bei sich haben, überprüfen Sie die unten angeführte Checkliste und bringen Sie das für Sie und Ihre Familienmitglieder Zutreffende mit:
Folgende Beitragsleistungen sind an die EEVE gebunden:
1. Familiengeld des Landes und der Region;2. Tarifbeteiligung für Sozialdienste, wie für das Altersheim, Hauspflegedienst, Kinderhort;
3. Leistungen der Sozialhilfe;
4. Beiträge für zahnärztliche Behandlungen sowie Prothesen;
5. Rückerstattung von bestimmten gesundheitlichen Leistungen (indirekte Betreuung);
6. Ticketbefreiung für bestimmte Personengruppen, wie Invaliden, einkommensschwache Rentner, sozial Bedürftige.
Die EEVE-Erklärung wird von unserem Patronat in Bozen und in den Bezirksbüros kostenlos abgefasst. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, ist eine telefonische Anmeldung bzw. Terminvereinbarung ratsam. Damit Sie alle Unterlagen schon bei sich haben, überprüfen Sie die unten angeführte Checkliste und bringen Sie das für Sie und Ihre Familienmitglieder Zutreffende mit:
Dokumente
Gültigen Ausweis des Antragsstellers;
aktueller Familienbogen oder Eigenerklärung über die Zusammensetzung der Familie;
Wohnsitzbescheinigung;
alle anagrafischen Daten der Familienmitglieder, sowie die Steuernummern;
Bankkoordinaten IBAN.
Einkommenssituation
CUD und Steuererklärung Modell 730 oder Modell Unico aller Familienmitglieder;
Selbständige: Mehrwerts Steuererklärung, IRAP Erklärung;
Auslandseinnahmen, die in der Steuererklärung nicht aufscheinen.
Landwirtschaft
Nachweis der Erschwernispunkte;
Kulturgrund für Obstbau, Gemüseanbau, Weinbau, Beerenobstanbau, Gartenbau auf dem freien Feld, Gartenbau im Gewächshaus, Bearbeitung von Feldern und Wiesen ohne eigenes Vieh;
Großvieheinheiten.
Immobilienbesitz/Mietwohnung
Kataster- und/oder Grundbuchsauszug, auch Immobilien im Ausland unter der Angabe der Nettoquadratmeter;
Mieteinnahmen;
Mietvertrag mit Angaben der Jahresmiete und über eventuelle Beiträge vom Land.
Verschiedene Familiensituationen, wie Trennung,
Scheidung, behindertes Familienmitglied
Scheidung, behindertes Familienmitglied
Bescheinigung, wie Trennungs- oder Scheidungsurteil und Unterhaltszahlungen für die Kinder;
Bescheinigung über die schwere Behinderung laut Gesetz Nr. 104/1992.
Bewegliches Vermögen, welches angegeben
werden muss, falls es 100.000,00 Euro pro
Kopf überschreitet. Es gilt der Stand vom
31. Dezember des vorhergehenden Jahres
werden muss, falls es 100.000,00 Euro pro
Kopf überschreitet. Es gilt der Stand vom
31. Dezember des vorhergehenden Jahres
Kontokorrent- und Sparbucheinlagen bei Banken und bei der Post;
Kapitalisierungsverträge;
Versicherungspolizzen mit Kapitalisierungszweck;
Lebensversicherungsverträge mit Finanzierungscharakter;
Beteiligungen an Kapitalgesellschaften mit einer Gewinnbeteiligung vonnicht mehr als 10 Prozent;
Staatspapiere, Schuldverschreibungen, Depotscheine, verzinste Coupons, Investmentfonds.