aktuell
Zusatzrente
Öffentlich Bedienstete können Vorteile
noch nicht voll nützen
noch nicht voll nützen
Die freiwillige Zusatzrente ist ein geeignetes Instrument, um sich im Alter aufgrund der immer niedriger ausfallenden staatlichen Rente finanziell besser abzusichern. Allerdings braucht es noch Korrekturen, damit dieses Sparmodell allen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen gleichwertige Möglichkeiten bei der Einzahlung und bei den Steuervorteilen bietet. Wie der ASGB neulich in der Tageszeitung „Dolomiten“ erklärte, gestaltet sich die Zusatzrente für die öffentlich Bediensteten in Südtirol noch nicht in dem Maße, dass man von einer angemessenen Vorsorge sprechen könnte. Selbst wenn jemand ordentlich für das Alter mittels Zusatzrentenfonds vorsorgen möchte, sind ihm die Hände gebunden.
Grund dafür ist zum einen, dass das Personal der Landesverwaltung, Sanität, Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und der anderen lokalen öffentlichen Körperschaften bislang nur 18 Prozent der anreifenden Abfertigung in den kollektivvertraglichen Zusatzrentenfonds einzahlen kann. Privatangestellte können hingegen 100 Prozent der Abfertigung einzahlen, was ca. jährlich einem Monatslohn entspricht. Zum anderen nutzen die öffentlich Bediensteten die Möglichkeit, einen höheren Prozentsatz des Arbeitnehmerbeitrages über den Lohnstreifen einzuzahlen bzw. direkte Zusatzzahlungen auf das individuelle Zusatzrentenkonto vorzunehmen nur zögerlich, da sie aufgrund des niedrigen Abfertigungsanteils den gesetzlich vorgesehenen Steuervorteil auf die Zusatzrente nur geringfügig beanspruchen können.
Diese Hindernisse müssen baldmöglichst überwunden werden. Denn mit dem 18-Prozent-Abfertigungsanteilkommt keine Zusatzrente zusammen, die sich diesen Namen verdient.
Als ASGB unterstützen wir mit unseren Beratungsstellen für die Zusatzrente (Infopoints) die derzeit laufende Kampagne von„Pensplan“, welche die Frauen auf ihre Rentenbiografie aufmerksam macht, da deren Renten wegen Erziehungs- und Pflegearbeit viel niedriger ausfallen als die der Männer. Noch krasser wird es bei Teilzeitarbeit, die vielfach von Frauen geleistet wird. Allerdings verlangen wir, dass auch die Voraussetzungen für eine bessere Absicherung geschaffen werden, d.h. dass die Frauen im öffentlichen Dienst, aber auch deren männlichen Kollegen, die Möglichkeit erhalten, den Zusatzrentenfonds mit all seinen Vorteilen zu nutzen.
Dazu ein praktisches Beispiel: ein Angestellter in der Privatwirtschaft mit einem Bruttolohn von ca. 2.000 Euro kann pro Jahr ca. 2.600 Euro und mehr in den Zusatzrentenfonds einzahlen: 100 Prozent von der Abfertigung sprich ca. 2.000 Euro plus einen eigenen monatlichen Anteil vom Lohn sowie die Arbeitgeberquote. Beim öffentlich Bediensteten mit demselben monatlichen Bruttoeinkommen schaut die Rechnung ganz anders aus: mit 18 Prozent von der Abfertigung plus eigenem Anteil und Arbeitgeberquote kommen nur ca. 900 Euro im Jahr zusammen. Diese Unterschiede gehen über die Jahre dann noch weiter auseinander. Dazu kommt, dass Bedienstete in der Privatwirtschaft zusätzlich höhere Steuervorteile für Einzahlungen in den Rentenfonds genießen.
Lösbar wäre dieses Problem, wenn die Arbeitgeberseite, das ist in diesem Falle die lokale Politik, bereit wäre, über den bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (BÜKV) die Höhe der in den Zusatzrentenfonds einfließenden Abfertigung von 18 Prozent auf mindestens 50, besser noch auf 100 Prozent zu erhöhen.
Der niedrige Abfertigungsanteil bei den öffentlichen Bediensteten ist nicht nur hinderlich beim Aufbau einer Altersvorsorge, sondern macht auch das neue Bausparen zur Wunschvorstellung, da die kumulierten Beiträge auch nach mehreren Jahren noch keine Grundlage für ein angemessenes Darlehen bilden.
Der ASGB ist überzeugt, dass die Investition in einen Zusatzrentenfonds eine gute und vernünftige Form der Altersvorsorge ist, fordert jedoch, dass die Voraussetzungen für alle gleich sein müssen. Aufgrund der mangelnden Reaktion seitens der zuständigen Politiker wird der ASGB daher in dieser Angelegenheit erneut aktiv werden.
Diese Hindernisse müssen baldmöglichst überwunden werden. Denn mit dem 18-Prozent-Abfertigungsanteilkommt keine Zusatzrente zusammen, die sich diesen Namen verdient.
Als ASGB unterstützen wir mit unseren Beratungsstellen für die Zusatzrente (Infopoints) die derzeit laufende Kampagne von„Pensplan“, welche die Frauen auf ihre Rentenbiografie aufmerksam macht, da deren Renten wegen Erziehungs- und Pflegearbeit viel niedriger ausfallen als die der Männer. Noch krasser wird es bei Teilzeitarbeit, die vielfach von Frauen geleistet wird. Allerdings verlangen wir, dass auch die Voraussetzungen für eine bessere Absicherung geschaffen werden, d.h. dass die Frauen im öffentlichen Dienst, aber auch deren männlichen Kollegen, die Möglichkeit erhalten, den Zusatzrentenfonds mit all seinen Vorteilen zu nutzen.
Dazu ein praktisches Beispiel: ein Angestellter in der Privatwirtschaft mit einem Bruttolohn von ca. 2.000 Euro kann pro Jahr ca. 2.600 Euro und mehr in den Zusatzrentenfonds einzahlen: 100 Prozent von der Abfertigung sprich ca. 2.000 Euro plus einen eigenen monatlichen Anteil vom Lohn sowie die Arbeitgeberquote. Beim öffentlich Bediensteten mit demselben monatlichen Bruttoeinkommen schaut die Rechnung ganz anders aus: mit 18 Prozent von der Abfertigung plus eigenem Anteil und Arbeitgeberquote kommen nur ca. 900 Euro im Jahr zusammen. Diese Unterschiede gehen über die Jahre dann noch weiter auseinander. Dazu kommt, dass Bedienstete in der Privatwirtschaft zusätzlich höhere Steuervorteile für Einzahlungen in den Rentenfonds genießen.
Lösbar wäre dieses Problem, wenn die Arbeitgeberseite, das ist in diesem Falle die lokale Politik, bereit wäre, über den bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (BÜKV) die Höhe der in den Zusatzrentenfonds einfließenden Abfertigung von 18 Prozent auf mindestens 50, besser noch auf 100 Prozent zu erhöhen.
Der niedrige Abfertigungsanteil bei den öffentlichen Bediensteten ist nicht nur hinderlich beim Aufbau einer Altersvorsorge, sondern macht auch das neue Bausparen zur Wunschvorstellung, da die kumulierten Beiträge auch nach mehreren Jahren noch keine Grundlage für ein angemessenes Darlehen bilden.
Der ASGB ist überzeugt, dass die Investition in einen Zusatzrentenfonds eine gute und vernünftige Form der Altersvorsorge ist, fordert jedoch, dass die Voraussetzungen für alle gleich sein müssen. Aufgrund der mangelnden Reaktion seitens der zuständigen Politiker wird der ASGB daher in dieser Angelegenheit erneut aktiv werden.