Verbrauchertelegramm

Photovoltaikförderung: Gelder ausgeschöpft

Die Photovoltaikförderung im Rahmen des Fünften Energiekontos (Quinto Conto Energia) hat mit Anfang Juli ihr Ende gefunden. Die Gelder, welche für die Förderung vorgesehen waren, sind nun zur Gänze ausgeschöpft. Für bestehende Wohngebäude gibt es weiterhin die Möglichkeit, 50 Prozentder Kosten für eine Photovoltaikanlage von der Einkommenssteuer abzuziehen.
In der Praxis bedeutet dies, dass derzeit für Neubauten keine Möglichkeit besteht, in den Genuss eines Beitrages für Photovoltaikstrom zu kommen. Für bereits bestehende Gebäude kann hingegen der Steuerabzug für Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten (Gesetzes Nr. 449/1997 Art. 16-bis DPR 917-86) in Anspruch genommen werden.
Detaillierte Informationen hierzu auf
www.verbraucherzentrale.it/17.html.

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Erhöhung der Kaminkehrerleistungen unterliegen
Mehrwertsteuer von zehn Prozent

Alle drei Jahre werden die Kaminkehrertarife neu angepasst. Im Schnitt haben sich die Preise im Vergleich zu 2009 um neun Prozent erhöht. Eine Ausnahme stellt dabei die Abgaskontrolle dar. Hierfür wurde der Preis an den effektiven Aufwand angepasst (anderes Messverfahren) und beträgt nun 38,97 Euro (inkl. zehn Prozent MwSt.) für gasförmige und flüssige Brennstoffe. Für Festbrennstoffe (Holz, Pellets, Hackgut) beträgt derKostenpunkt 48,85 Euro. Die Pflicht zur Abgaskontrolle für Anlagen mit Festbrennstoffen wurde im Rahmen der Bestimmungen über die Emissionen der Heizanlagen im Jahre 2011 neu eingeführt. Neu ist zudem, dass ab heuer der Kaminkehrer jederzeit gewechselt werden kann. Außerdem wurde der Mehrwertsteuersatz abgeändert: durch einen Entscheid der Agentur der Einnahmen (Risoluzione 15E vom 04. März 2013) gibt es nun grünes Licht für die Anwendung des verminderten Mehrwertsteuersatzes im Ausmaß von zehn Prozent. Demnach können periodische Wartungsarbeiten und verpflichtend vorgeschriebene Kontrollen der Emissionswerte und die Reinigung der Heizanlagen (ordentliche Instandhaltungsarbeiten) mit zehn Prozent Mehrwertsteuer verrechnet werden. Dies gilt jedoch nur für Gebäude welche vorwiegend für Wohnzwecke genutzt werden.
Weitere Informationen auf
www.verbraucherzentrale.it/17v17d116.html.