Dienstleistungen des ASGB
Bauarbeiterkasse
Die Bauarbeiterkasse ist eine paritätisch zusammengesetzte Einrichtung und wird mit Beiträgen der Arbeitgeber und der Arbeiter finanziert. Die vertraglich abgesicherten Zusatzleistungen sind für die Arbeiter und ihren Familien im Baugewerbe, im Industrie- und Handwerksbereich bestimmt. Um in den Genuss der Leistungen zu kommen, muss der Antragsteller in den letzten 12 Monaten 450 effektive Arbeitsstunden in Südtirol aufweisen, wobei ein Monatsdurchschnitt von 150 Stunden bei der Bauarbeiterkasse Bozen aufscheinen muss. Dies muss auch für die nachfolgenden sechs Monate garantiert werden. Nicht in Südtirol ansässige Arbeiter müssen im letzten Jahr zusätzlich 450 Arbeitsstunden in Italien nachweisen. Bei teilzeitbeschäftigten Arbeitern werden die Voraussetzungen als auch die Leistungen anteilsmäßig verringert. Weiters muss der Antragsteller zum Ausstellungszeitpunkt der Rechnungen beschäftigt sein oder es dürfen nicht mehr als zwei Monate seit der Vertragsauflösung verstrichen sein.
Wichtig: Bei den Beiträgen für Ausgaben im Gesundheitsbereich werden die von der Sanitätseinheit zurückerstatteten Kosten in Abzug gebracht. Dies gilt auch für die Familienangehörigen.
Wichtig: Bei den Beiträgen für Ausgaben im Gesundheitsbereich werden die von der Sanitätseinheit zurückerstatteten Kosten in Abzug gebracht. Dies gilt auch für die Familienangehörigen.
Leistungen für den Arbeiter | |
Ergänzungszahlung bei Krankheit und Unfall |
richtet sich je nach Dauer des Ereignisses und die Einstufung des Arbeiters
Arbeitsunfall und anerkannte Berufskrankheit
sind bis zur klinischen Genesung vollständig abgesichert |
Entschädigung bei Arbeitsunfall |
bei Krankenhausaufenthalt von mindestens 15 Tagen 1.500 Euro
bei Krankenhausaufenthalt von mindestens 30 Tagen 3.000 Euro
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Hinterlegung |
dadurch wird dem Arbeiter trotz saisonabhängiger Tätigkeit die Zahlung
des Urlaubes und des Weihnachtsgeldes zugesichert |
Bauberufsalter (BBA) |
ist die Dienstalterszulage, die ansonsten in diesem Bereich
durch die Mobilität nicht erfasst werden könnte |
Sterbegeld |
von 321 Euro beim Tod eines Familienangehörigen ersten Grades
(eigene Eltern und eigene Kinder) |
Kinderscheck |
von 200 Euro bei der Geburt für jedes Kind, wobei 800 Arbeitsstunden im Jahr vor der Geburt nachgewiesen werden müssen
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Außerberufliche Unfallversicherung |
bei Tod eine Entschädigung von 6.198 Euro
bei bleibender Invalidität eine Entschädigung von 12.395 Euro
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Arbeitskleidung einmal pro Jahr |
Voraussetzung: 420 Stunden in drei aufeinanderfolgenden Monaten,
wobei zu den gewöhnlichen Arbeitsstunden auch die Lohnausgleichskasse undAbwesenheit wegen Unfall zählen; Lehrlinge haben bereits ab dem Anstellungsdatum Anrecht auf die Arbeitskleidung. |
Bei einem Konkurs des Unternehmens |
Verschiedene Maßnahmen zugunsten der Arbeiter, die auch zur
Anwendung kommen, falls ein Vergleichsverfahren angewendet oderein Verwalter eingesetzt wird |
Zahnbehandlungen und Zahnprothesen |
je nach Behandlung sind Fixbeträge festgelegt
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Brillen oder Kontaktlinsen |
90 Prozent der Kosten der Gläser plus 39 Euro für die Fassung,
bis zu einem Höchstbetrag von 257 Euro, Kontaktlinsen 60 Prozent bis zu einem Höchstbetrag von ebenfalls 257 Euro. |
Chirurgischer Augeneingriff wie Laseroperation |
einmaliger Beitrag von maximal 60 Prozent der Kosten bis zu einem Höchstbetrag
von 450 Euro pro Auge. In den darauffolgenden drei Jahren kann nicht mehr um einen Brillen- oder Kontaktlinsenbeitrag angesucht werden. |
verschiedene Prothesen, wie Hörgeräte |
60 Prozent der Kosten minus Rückvergütung der Sanitätseinheit bis höchstens 769,00 € in einem Zweijahreszeitraum
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Leistungen für die minderjährigen Kinder | |
Brillen oder Kontaktlinsen |
30 Prozent der Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 96 Euro
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mobile Zahnspangen |
60 Prozent der Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 911 Euro
(minus Rückvergütung der Sanitätseinheit) |
fixer Zahnspange |
60 Prozent der Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.231 Euro
(minus Rückvergütung der Sanitätseinheit) |
Verschiedene Prothesen, wie Hörgeräte |
in einem Zweijahreszeitraum 60 Prozent der Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 641 Euro (minus Rückvergütung der Sanitätseinheit)
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Meer- oder Bergkolonie |
einmal jährlich - Ansuchen bis 30. April des laufenden Jahres.
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Verschiedene Leistungen für Familienangehörigen | |
Sterbegeld beim Tod des Arbeiters |
zu Gunsten der Ehepartnerin 641 Euro
für jedes zu Lasten lebende Kind 128 Euro
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Studienbeihilfen, auch für Waisenkinder und für Kinder von Rentnern mit mindestens 10 Beitragsjahre vor Renteneintritt bei der Bauarbeiterkasse Bozen |
Pro Schuljahr ab der 2. Klasse Ober- oder Berufsfachschule bei positiven Abschluss des vorhergehenden Jahres 166 Euro
Pro Universitätsstudienjahr 387 Euro bei einem Nachweis
von mindestens drei bestandene Prüfungen und der Einhaltungder gesetzlich vorgeschriebene Studiendauer • Ansuchen vom 1. Jänner bis zum 30. Juni des laufenden Jahres. |
Für die Gewährung aller Fürsorgeleistungen muss die Bauarbeiterkasse im Besitz der ausgefüllten und unterschriebenen Beitrittserklärung des Antragsstellers sein. Die Gesuche müssen mit Ausnahme der Studienbeihilfe und Kolonieaufenthalte innerhalb Juni des folgenden Jahres ab Rechnungsdatum oderEreignis eingereicht werden. |