Verbrauchertelegramm

Baurecht

Eine Bankgarantie und eine entsprechende Versicherungspolizze vonseiten der Baufirma, vom Gesetz vorgeschriebene Klauseln für den Kaufvorvertrag und die Einrichtung eines Solidaritätsfonds für die geschädigten KäuferInnen - das sind die wichtigsten Eckdaten der Durchführungsbestimmungen zum Gesetz 210/2004. Das Gesetz wurde zum Schutz der Käufer von Immobilien erlassen, nachdem immer wieder Baufirmen in Konkurs gegangen waren und die Käufer um ihr Hab und Gut gebracht hatten. Das Gesetz gilt für alle Bauten, die bereits eine Baukonzession haben, die noch zu bauen oder in Erwartung der Bewohnbarkeitserklärung sind.

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Gesetzessammlung

Alle Gesetze, die das Recht der italienischen KonsumentInnen betreffen, sind jetzt in einer großen Sammlung aufgelistet. Das Werk gliedert sich in 146 Artikel, die auf insgesamt sechs thematische Sektionen aufgeteilt sind. Neben einer allgemeinen Einführung zu den Grundsätzen des Konsumentenrechtes regelt es den gesamten Bereich der Konsumenteninformation, weiters die Bereiche Markttransparenz und Produktsicherheit und schließlich die Regelungen über den Zugang zum Recht, mit Blick auch auf die Rolle der nationalen Konsumentenvereinigungen.