Ab 1. Juli 2014 können Besitzer einer Erstwohnung für Sanierungsarbeiten bei der Autonomen Provinz Bozen um einen Vorschuss auf die Steuergutschrift ansuchen. Dieser Vorschuss wird in Form eines zinsloses Darlehen in der Höhe des Gesamtbetrages der Steuerabschreibung laut staatlicher Gesetzgebung gewährt. Der Höchstbetrag beläuft sich auf 96.000 Euro. Dieses Darlehen muss in zehn Jahresraten zurückgezahlt werden.
Es handelt sich um die Baukosten einer Wohnungssanierung im Sinne von Wiedergewinnungsarbeiten laut staatlichen Bestimmungen (Einheitstext der Steuern auf das Einkommen: Art. 16-bis, D. P. R. Nr. 917/1986), für die ein Steuerabzug getätigt werden kann. Im Jahr 2014 beträgt der Steuerabzug noch 50 Prozent, im Jahr 2015 reduziert er sich auf 40 Prozent, daher ist es ratsam, die Sanierungsarbeiten noch im Jahr 2014 durchzuführen.
Welche Voraussetzungen muss der Wohnungsbesitzer erfüllen?
Die Wohnung muss sich in Südtirol befinden und der meldeamtliche Wohnsitz des Antragsstellers sein;
Der Antragssteller muss seit mindestens fünf Jahren in Südtirol ansässig sein oder seinen Arbeitsplatz haben;
Für welche Wohnung kann angesucht werden?
Es muss sich um die Erstwohnung das Antragstellers handeln und sein Eigentum sein;
Für alle Kategorien von Wohnungen: von der herrschaftlichen, bürgerlichen oder ökonomischen bis zur Volkswohnung, auch einfachen und der bäuerlichen Wohnung;
Folgende Dokumentation ist zusätzlich zur Steuererklärung notwendig, aus welcher die Höhe der Steuerabzüge in Bezug auf das Jahr 2014 und 2015 ersichtlich ist:
1. Ausgefüllter Fragebogen laut Vordruck, erhältlich beim Amt für Wohnungsbau
2. Kopie des Personalausweises
3. Erklärung eines Technikers über den Betrag der geplanten bzw. durchgeführten Arbeiten im Jahr 2014 und 2015
4. Falls die Wohnung noch nicht als Eigentum im Grundbuch eingetragen ist, braucht es eine Kopie des Schenkungs- oder Kaufvertrages mit Grundbuchdekret
5. eine Bankbürgschaft in der Höhe des genehmigten Betrages
Kosten, die durch den Darlehensvertrag zwischen Antragsteller und der Autonomen Provinz Bozen entstehen:
1. Das Gesuch muss mit einer Stempelmarke zu 16 Euro versehen werden;
2. für die Registrierung des Darlehensvertrages:
eine Stempelmarke und
eine Gebühr von 0,5 Prozent des Darlehensbetrages;
3. Die Registergebühr von drei Prozent des Darlehensbetrages;
Auf was muss der Antragsteller besonders achten?
Bevor das Ansuchen um die Vorfinanzierung für die zehnjährigen Steuerabzüge gemacht wird, muss der Antragsteller überprüfen, ob er alle Auflagen laut Steuerförderungsgesetz auch erfüllt. Ansonsten riskiert er, den Steuerbonus ganz oder auch teilweise zu verlieren, Rückzahlungen sind mit Zinsen und Strafen belegt und auch der Vorschuss an das Land muss dann rückerstattet werden. Empfehlenswert ist daher eine vorausgehende Beratung bei unserem Steuerbeistandszentrum DGA.