ASGB Jugend
Pressekonferenz der ASGB-Jugend zum Thema:
„Generationenpakt und Bausparen
dürfen nicht leere Versprechen bleiben“
dürfen nicht leere Versprechen bleiben“
Umsetzung des Generationenpaktes
Generationenpakt darf nicht liegen bleiben
Generationenpakt darf nicht liegen bleiben
Der Autonome Südtiroler Gewerkschaftsbund und die ASGB-Jugend haben bereits am 28. März 2013 an die Mitglieder des Südtiroler Landtages den Vorschlag des Generationenpaktes (damals unter dem Namen Generationenbrücke) übermittelt. Das Feedback war durchaus positiv und es wurde bereits in der darauffolgenden Woche (am 4. April) ein Beschlussantrag im Landtag eingebracht. Nach intensiven Gesprächen und Verhandlungen mit Gewerkschaften und Vertretern der Politik hat die Landesregierung am 21.10.2013 beschlossen den Generationenpakt umzusetzen. Dieser Beschluss führt unter anderem an, dass die Umsetzung des Generationenpaktes als eine der prioritären Maßnahmen zum Mehrjahresplan zur Beschäftigungspolitik 2013 – 2020 zu zählen ist. Aufgrund des oben genannten Beschlusses wurde am 26.11.2013 der bereichsübergreifende Kollektivvertrag zum Generationenpakt unterzeichnet. Jetzt haben wir Mitte Oktober und passiert ist immer noch nichts. Während die Jugendarbeitslosigkeit und die Belastung vieler älterer Arbeitnehmer gleichbleibend hoch ist, legt sich über dem Beschluss der Landesregierung der Staub.
Südtirol rühmt sich immer wegen seiner Effizienz im Vergleich zu den anderen italienischen Regionen, die Lombardei hat den Generationenpakt aber bereits mit großem Erfolg umgesetzt. Im Dezember 2012 wurden in der Lombardei die Abkommen zwischen den Sozialpartnern, sowie die Konvention zwischen der Region Lombardei, des Inps und des Industriellenverbandes „Assolombarda“ zur operativen Ausführung des Generationenpaktes unterzeichnet. Bereits am 6. März 2013 wurde im Amtsblatt der Region Lombardei die Maßnahme veröffentlicht und mit gleichem Datum konnte man um die Teilnahme an derselben ansuchen. Die bisher verpasste Umsetzung des Generationenpaktes ist die eine Sache. Die andere ist die Finanzierung.
Während für alle Regionen, bzw. die Autonome Provinz Trient Geldmittel zur Umsetzung des Generationenpaktes im Rahmen der der nationalen Aktion „Welfare to work“ zur Verfügung gestellt wurden, fällt Südtirol diesbezüglich aus dem Raster. Der Grund dafür ist nirgendwo ersichtlich.
Diesbezüglich fordern wir ganz klar eine Stellungnahme. Die Regelung der Autonomen Provinz Bozen sieht vor, dass die Beitragskosten für die Fürsorge und das Ruhegehalt von der jeweiligen Verwaltung übernommen werden. Laut Informationen des Fürsorgeinstitutes NISF/INPS soll die einzige Möglichkeit der vollständigen rentenmäßigen Absicherung des „Generationenpaktes“ in einer freiwilligen Weiterversicherung erfolgen, wie es bereits in der Lombardei (federführend in der Umsetzung dieses Projektes) praktiziert wird. Leider wäre dies etwas umständlich und mit viel bürokratischem Aufwand unter Umständen mit höheren Kosten verbunden. Unserer Ansicht nach wäre es einfacher, ein anderes Modell anzuwenden, wie es in der Provinz Bozen bereits unter anderen Umständen erprobt ist: Im Falle von Wartestand für das Personal mit Kinder ist es vorgesehen, dass für diese Eltern die Beiträge für die Pension von der Verwaltung voll eingezahlt werden und dies eben auch im Falle einer Option für ein Teilzeitarbeitsverhältnis.
Südtirol rühmt sich immer wegen seiner Effizienz im Vergleich zu den anderen italienischen Regionen, die Lombardei hat den Generationenpakt aber bereits mit großem Erfolg umgesetzt. Im Dezember 2012 wurden in der Lombardei die Abkommen zwischen den Sozialpartnern, sowie die Konvention zwischen der Region Lombardei, des Inps und des Industriellenverbandes „Assolombarda“ zur operativen Ausführung des Generationenpaktes unterzeichnet. Bereits am 6. März 2013 wurde im Amtsblatt der Region Lombardei die Maßnahme veröffentlicht und mit gleichem Datum konnte man um die Teilnahme an derselben ansuchen. Die bisher verpasste Umsetzung des Generationenpaktes ist die eine Sache. Die andere ist die Finanzierung.
Während für alle Regionen, bzw. die Autonome Provinz Trient Geldmittel zur Umsetzung des Generationenpaktes im Rahmen der der nationalen Aktion „Welfare to work“ zur Verfügung gestellt wurden, fällt Südtirol diesbezüglich aus dem Raster. Der Grund dafür ist nirgendwo ersichtlich.
Diesbezüglich fordern wir ganz klar eine Stellungnahme. Die Regelung der Autonomen Provinz Bozen sieht vor, dass die Beitragskosten für die Fürsorge und das Ruhegehalt von der jeweiligen Verwaltung übernommen werden. Laut Informationen des Fürsorgeinstitutes NISF/INPS soll die einzige Möglichkeit der vollständigen rentenmäßigen Absicherung des „Generationenpaktes“ in einer freiwilligen Weiterversicherung erfolgen, wie es bereits in der Lombardei (federführend in der Umsetzung dieses Projektes) praktiziert wird. Leider wäre dies etwas umständlich und mit viel bürokratischem Aufwand unter Umständen mit höheren Kosten verbunden. Unserer Ansicht nach wäre es einfacher, ein anderes Modell anzuwenden, wie es in der Provinz Bozen bereits unter anderen Umständen erprobt ist: Im Falle von Wartestand für das Personal mit Kinder ist es vorgesehen, dass für diese Eltern die Beiträge für die Pension von der Verwaltung voll eingezahlt werden und dies eben auch im Falle einer Option für ein Teilzeitarbeitsverhältnis.