Grafische Industrie
Kollektivvertrag erneuert
Am 16. Oktober 2014 wurde der Nationale Kollektivvertrag für die Beschäftigten des Sektors grafische Industrie erneuert.
Die Grundlohnerhöhung wurde für die Kat. B3 auf 45,00 Euro vereinbart. Dieser Betrag wird in zwei Raten ausbezahlt und zwar ab 1. Oktober 2014 20,00 Euro pro Monat und ab 1. Mai 2015 weitere 25,00 Euro monatlich.
Für die vertragslose Zeit (vom 1. April 2013 bis 16. Oktober 2014) wird ein Una Tantum von 90 Euro in drei gleichen Raten zu je 30 Euro mit dem Lohn von Januar 2015, Juni 2015 und November 2015 ausbezahlt. Das Una Tantum steht allen Beschäftigten zu, welche am 16. Oktober im Betrieb beschäftigt waren und zwar im Verhältnis zur Dienstzeit zwischen dem 1. April 2013 und dem 16. Oktober 2014.
Für die Jahre 2015 und 2016 sind alle Beschäftigten mit unbefristetem Arbeitsvertrag automatisch Mitglied beim Sanitätsfonds.
Der Beitrag wird für diesen Zeitraum vollständig vom Betrieb eingezahlt. Für das Jahr 2017 gilt für den Sanitätsfonds dann wieder die Regelung wie im Jahr 2014, also freiwillige Mitgliedschaft und die Finanzierung von 70 Prozent Betrieb und 30 Prozent Arbeitnehmer. Mit dem neuen Kollektivvertrag wurden auch die Berufsbilder der Lehrlinge genauer definiert und angepasst. Nähere Informationen werden bei Belegschaftsversammlung erteilt.
Die wichtigsten Neuerungen:
Die Gültigkeit wurde für den Zeitraum 16. Oktober 2014 bis 31. Dezember 2015 festgelegt.Die Grundlohnerhöhung wurde für die Kat. B3 auf 45,00 Euro vereinbart. Dieser Betrag wird in zwei Raten ausbezahlt und zwar ab 1. Oktober 2014 20,00 Euro pro Monat und ab 1. Mai 2015 weitere 25,00 Euro monatlich.
Für die vertragslose Zeit (vom 1. April 2013 bis 16. Oktober 2014) wird ein Una Tantum von 90 Euro in drei gleichen Raten zu je 30 Euro mit dem Lohn von Januar 2015, Juni 2015 und November 2015 ausbezahlt. Das Una Tantum steht allen Beschäftigten zu, welche am 16. Oktober im Betrieb beschäftigt waren und zwar im Verhältnis zur Dienstzeit zwischen dem 1. April 2013 und dem 16. Oktober 2014.
Beispiel:
Dienstzeit 1. Januar 2013 bis heute = gesamtes Una Tantum (90 Euro)
Dienstzeit 1. Januar 2014 bis heute = ein Teil des Una Tantum (45 Euro)
Der jährliche Beitrag für den Sanitätsfonds für das Jahr 2014 wurde auf 120 Euro festgelegt und wird zu 70 Prozent vom Betrieb und zu 30 Prozent von den eingeschriebenen Arbeitnehmern finanziert.Für die Jahre 2015 und 2016 sind alle Beschäftigten mit unbefristetem Arbeitsvertrag automatisch Mitglied beim Sanitätsfonds.
Der Beitrag wird für diesen Zeitraum vollständig vom Betrieb eingezahlt. Für das Jahr 2017 gilt für den Sanitätsfonds dann wieder die Regelung wie im Jahr 2014, also freiwillige Mitgliedschaft und die Finanzierung von 70 Prozent Betrieb und 30 Prozent Arbeitnehmer. Mit dem neuen Kollektivvertrag wurden auch die Berufsbilder der Lehrlinge genauer definiert und angepasst. Nähere Informationen werden bei Belegschaftsversammlung erteilt.
Die neuen Lohntabellen | ||||
ab 01/10/2014 | ab 01/05/2015 | |||
Kat | Erhöhung | Neuer Grundlohn | Erhöhung | Neuer Grundlohn |
Q | 29,32 | 1.808,87 | 36,65 | 1.845,51 |
AS | 29,17 | 1.800,13 | 36,47 | 1.836,60 |
A | 24,63 | 1.520,00 | 30,79 | 1.550,80 |
B1S | 23,70 | 1.462,52 | 29,63 | 1.492,15 |
B1 | 23,00 | 1.418,87 | 28,74 | 1.447,61 |
B2 | 21,54 | 1.329,36 | 26,93 | 1.356,30 |
B3 | 20,00 | 1.234,04 | 25,00 | 1.259,04 |
C1 | 18,47 | 1.139,46 | 23,08 | 1.162,54 |
C2 | 16,30 | 1.005,58 | 20,37 | 1.025,95 |
D1 | 14,75 | 910,25 | 18,44 | 928,69 |
D2 | 13,42 | 828,03 | 16,77 | 844,80 |
E | 11,79 | 727,62 | 14,74 | 742,36 |