Nahrungsmittel

Landeszusatzvertrag für Bäckereibeschäftigte

Am 11. November 2014 wurde von den Fachgewerkschaften des Landwirtschafts- und Nahrungsmittelgewerbes und dem Handels- und Dienstleisterverband Südtirol (HDS) ein Landeszusatzvertrag für die ca. 800 Beschäftigten der Südtiroler Bäckereien unterzeichnet.

Da es bei der letzten gesamtstaatlichen Kollektivvertragserneuerung für die Beschäftigten der Bäckereien Italiens aufgrund von Meinungsverschiedenheiten zu zwei verschiedenen Vertragsabschlüssen gekommen ist, sind die Fachgewerkschaften ASGB-Nahrungsmittel, UILA/Uil-Sgk, FLAI/Cgil-Agb, und FAI/SgbCisl mit dem HDS in Verhandlungen getreten, um diese widersprüchliche Lage zu klären.
Im August 2013 wurde ein provisorisches Abkommen unterzeichnet, in welchem eine pauschale Lohnerhöhung von 35 Euro im Monat (Lohnstufe A2 Bäcker) ab August 2013 für alle Bäckerei-Beschäftigten Südtirols vereinbart wurde. Dieses provisorische Abkommen wurde im Frühjahr vom HDS aufgekündigt. Nun ist es gelungen am 11.11.2014 einen neuen Landeszusatzvertrag auszuhandeln. Dieser sieht ab 01.01.2015 folgende Neuerungen vor.
Die wichtigsten Inhalte des Landeszusatzvertrages
Der Vertrag tritt mit 1. Januar 2015 in Kraft und gilt bis 31.12.2018.
Es wurde vereinbart, dass ab 2015 der gesamtstaatliche Kollektivvertrag angewandt wird, der mit der Federpanificatori unterzeichnet wurde. Das hat zur Folge, dass die Beschäftigten der Industriebetriebe eine durchschnittliche monatliche Lohnerhöhung von 103 Euro (Lohnstufe A2) erhalten und Beschäftigten der Handwerksbetriebe 80 Euro. Innerhalb 31.12.2014 muss die oben erwähnte Lohnerhöhung von durchschnittlich 35 Euro (Lohnstufe A2) zusätzlich ausbezahlt werden.
Die bisherigen Nacht- (+50 Prozent) und Überstundenarbeitszuschläge (+30 Prozent) werden beibehalten. Für Sonntags- und Feiertagsarbeit gilt ab 01.01.2015 ein vereinheitlichter 50prozentiger Lohnzuschlag.
Die Urlaubsentlohnung muss mit Berücksichtigung der durchschnittlichen Nacht- und Normalarbeitsstunden der letzten zwölf Arbeitsmonate berechnet werden.
Die Feiertagsentlohnung erfolgt auf der Grundlage von 173 Monatsstunden, wobei bei Nachtturnunsarbeiter/Innen auch der Nachtzuschlag einzurechnen ist.
Arbeitskleidung: Pro Jahr erhalten alle MitarbeiterInnen in der Brot- und Süßwarenproduktion folgende Arbeitskleider vom Betrieb ausgehändigt: zwei Arbeitshosen (eine lange und eine kurze), zwei Leibchen, zwei Schürzen und zwei Hauben.
Sollte der Arbeitgeber keine Arbeitskleidung verteilen, ist er verpflichtet, dem Mitarbeiter ein Fachgeschäft für Arbeitsbekleidung zu empfehlen und dafür einen Betrag von höchstens 120 Euro zu bezahlen.
Die Kündigungsfristen wurden neu geregelt: für Beschäftigte mit den Einstufungen A1S, A1,B1 beträgt sie 30 für alle anderen Einstufungen 15 Kalendertage. Im Falle von mangelnden Ruhetagen werden diese nun mit Berücksichtigung der in diesen Kalendermonat hineinfallenden Sonntage und die geleistete Nachtarbeit mit berücksichtigt.
Ab 01.11.2016 wird jedem Beschäftigten der Bäckereien ein Landes-Superminimum von folgenden Brutto-Beträgen ausbezahlt:
Einstufungen
A1S - 46,91 Euro
A1 - 41,32 Euro
A2 - 36,21 Euro
A3 - 31,11 Euro
A4 - 27,46 Euro
B1 - 45,69 Euro
B2 - 30,62 Euro
B3S - 28,68 Euro
B3 - 27,22 Euro
B4 - 24,30 Euro

Ab 01.01.2017 wird jedem Beschäftigten eine Produktionsprämie von 0,15 Euro Brutto pro geleisteter Arbeitsstunde ausbezahlt.

Grafische Industrie

Kollektivvertrag erneuert

Am 16. Oktober 2014 wurde der Nationale Kollektivvertrag für die Beschäftigten des Sektors grafische Industrie erneuert.
Die wichtigsten Neuerungen:
Die Gültigkeit wurde für den Zeitraum 16. Oktober 2014 bis 31. Dezember 2015 festgelegt.
Die Grundlohnerhöhung wurde für die Kat. B3 auf 45,00 Euro vereinbart. Dieser Betrag wird in zwei Raten ausbezahlt und zwar ab 1. Oktober 2014 20,00 Euro pro Monat und ab 1. Mai 2015 weitere 25,00 Euro monatlich.
Für die vertragslose Zeit (vom 1. April 2013 bis 16. Oktober 2014) wird ein Una Tantum von 90 Euro in drei gleichen Raten zu je 30 Euro mit dem Lohn von Januar 2015, Juni 2015 und November 2015 ausbezahlt. Das Una Tantum steht allen Beschäftigten zu, welche am 16. Oktober im Betrieb beschäftigt waren und zwar im Verhältnis zur Dienstzeit zwischen dem 1. April 2013 und dem 16. Oktober 2014.
Beispiel:
Dienstzeit 1. Januar 2013 bis heute = gesamtes Una Tantum (90 Euro)
Dienstzeit 1. Januar 2014 bis heute = ein Teil des Una Tantum (45 Euro)
Der jährliche Beitrag für den Sanitätsfonds für das Jahr 2014 wurde auf 120 Euro festgelegt und wird zu 70 Prozent vom Betrieb und zu 30 Prozent von den eingeschriebenen Arbeitnehmern finanziert.
Für die Jahre 2015 und 2016 sind alle Beschäftigten mit unbefristetem Arbeitsvertrag automatisch Mitglied beim Sanitätsfonds.
Der Beitrag wird für diesen Zeitraum vollständig vom Betrieb eingezahlt. Für das Jahr 2017 gilt für den Sanitätsfonds dann wieder die Regelung wie im Jahr 2014, also freiwillige Mitgliedschaft und die Finanzierung von 70 Prozent Betrieb und 30 Prozent Arbeitnehmer. Mit dem neuen Kollektivvertrag wurden auch die Berufsbilder der Lehrlinge genauer definiert und angepasst. Nähere Informationen werden bei Belegschaftsversammlung erteilt.
Die neuen Lohntabellen
ab 01/10/2014 ab 01/05/2015
Kat Erhöhung Neuer Grundlohn Erhöhung Neuer Grundlohn
Q 29,32 1.808,87 36,65 1.845,51
AS 29,17 1.800,13 36,47 1.836,60
A 24,63 1.520,00 30,79 1.550,80
B1S 23,70 1.462,52 29,63 1.492,15
B1 23,00 1.418,87 28,74 1.447,61
B2 21,54 1.329,36 26,93 1.356,30
B3 20,00 1.234,04 25,00 1.259,04
C1 18,47 1.139,46 23,08 1.162,54
C2 16,30 1.005,58 20,37 1.025,95
D1 14,75 910,25 18,44 928,69
D2 13,42 828,03 16,77 844,80
E 11,79 727,62 14,74 742,36