Dienstleistungen des ASGB
Staatliches Familiengeld
Innerhalb 31. Jänner 2015 können Familien mit mindestens drei minderjährigen Kindern um das staatliche Familiengeld für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2014 ansuchen. Das staatliche Familiengeld ist eine Maßnahme zur Unterstützung einkommensschwacher Familien.
Das Familiengeld steht allen Bürgern zu, welche in Südtirol ansässig sind. Für die Berechnung des Einkommens wird das staatliche Kriterium ISEE verwendet. Beim Gesamteinkommen wird das Vermögen dazugezählt (mit 20 Prozent) und eventuelle Mietspesen und Freibeträge abgezogen bzw. besondere Situationen (Behinderung oder Invalidität) berücksichtigt.
Die Obergrenze ISEE hängt dann schlussendlich von der Anzahl der Familienmitglieder ab. Für das Mod. ISEE braucht es die gültige Identitätskarte des Antragstellers, die steuerpflichtigen Einkommen aller Familienmitglieder, das bewegliche Vermögen aller Familienmitglieder zum 31. Dezember, das unbewegliche Vermögen mit Berücksichtigung des noch zu zahlenden Restkapitals des Darlehens bzw. Kopie des registrierten Mietvertrages.
Das Familiengeld steht allen Bürgern zu, welche in Südtirol ansässig sind. Für die Berechnung des Einkommens wird das staatliche Kriterium ISEE verwendet. Beim Gesamteinkommen wird das Vermögen dazugezählt (mit 20 Prozent) und eventuelle Mietspesen und Freibeträge abgezogen bzw. besondere Situationen (Behinderung oder Invalidität) berücksichtigt.
Die Obergrenze ISEE hängt dann schlussendlich von der Anzahl der Familienmitglieder ab. Für das Mod. ISEE braucht es die gültige Identitätskarte des Antragstellers, die steuerpflichtigen Einkommen aller Familienmitglieder, das bewegliche Vermögen aller Familienmitglieder zum 31. Dezember, das unbewegliche Vermögen mit Berücksichtigung des noch zu zahlenden Restkapitals des Darlehens bzw. Kopie des registrierten Mietvertrages.