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ASGB fordert

IRAP Senkung soll für Lohnerhöhungen verwendet werden

Die erneute IRAP-Reduzierung nahm der ASGB zum Anlass die Forderung zu stellen, dass diese in die Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer in Südtirol fließen soll um die Kaufkraft im Lande zu stärken und die Wirtschaft anzukurbeln, denn davon würde auch der Landeshaushalt profitieren.

Die vom Staat reduzierte Bemessungsgrundlage der Wertschöpfungssteuer IRAP soll von der Landesregierung voll übernommen werden. Dies ist eine der wenigen wirklichen Gelegenheiten seit Beginn der Krise, um der Wirtschaft einen erkennbaren Schub zu geben, ist Tony Tschenett, Vorsitzender des ASGB, überzeugt.
Dafür muss diese Steuererleichterung aber von den einzelnen Betrieben an die Beschäftigten weitergegeben werden. Da die kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen in den letzten Jahren aufgrund der Krise in manchen Bereichen nahezu einen Stillstand erlebt haben und eine Senkung der staatlichen Einkommenssteuer IRPEF nicht in Sicht ist, muss man solche Steuerbegünstigungen wie die IRAP-Senkung nützen, um den Wirtschaftskreislauf wieder in Schwung zu bringen, fordert Tschenett.
Der ASGB fordert seit Jahren ein Rahmenabkommen zwischen den Sozialpartnern, mit welchem die IRAP-Ersparnisse an die Beschäftigten des jeweiligen Betriebes in Form von Prämien oder Lohnelementen weitergegeben werden sollen. Es wird sich jetzt zeigen, ob die von der Wirtschaft in den letzten Jahren vielzitierte Sozialpartnerschaft ernst gemeint ist, erklärt Tschenett weiter.
Die Vorteile der IRAP-Senkung müssen sozial verantwortlich eingesetzt werden, damit sie allen etwas bringen: höhere Kaufkraft bewirkt mehr Nachfrage und mehr Umsatz bringt mehr Steuereinnahmen. Schätzungen zufolge bestünde durch die IRAP-Ersparnisse ein Spielraum von einigen Hundert Euro als Jahreszusatzentlohnung pro Beschäftigten, so der ASGB.