Kommentar
Tony Tschenett
1. Mai-Feier 2015 - STOP dem Abbau sozialer Errungenschaften!
In letzter Zeit ist immer wieder davon die Rede, dass im sozialen Bereich Dienste straffer organisiert und damit Gelder eingespart werden müssen. Damit können wir bis zu einem gewissen Punkt auch einverstanden sein, die Einsparungen dürfen aber nicht zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger gehen, so wie es zur Zeit in einigen Bereichen der Fall ist:
Die Pflegesicherung, die 2008 eingeführt wurde und jetzt scheinbar wackelt, wurde von der Politik und den Sozialpartnern gemeinsam beschlossen. Die Unternehmen haben damals als Gegenleistung eine beträchtliche Senkung der IRAP erhalten, davon redet heute niemand mehr. Für den ASGB muss die Pflegesicherung weiterhin eine Grundsicherung bleiben, die das Land gewährleistet und deshalb muss sie eine fixer Ausgabenposten im Landeshaushalt bleiben.
Was den Wohnbau betrifft, so haben in den letzten Jahren, auch wegen der Wirtschaftskrise, mehr Menschen von den Unterstützungen Gebrauch machen müssen; die zur Verfügung stehenden Gelder wurden aber weniger, auch durch die Anwendung der EEVE im Wohnbau (siehe dazu Seite 21). Die Ausgaben für das Wohngeld bzw. den Mietbeitrag für die Wohnungsnebenkosten beliefen sich im Jahre 2013 auf 51,48 Millionen, im Jahr 2014 lag der Betrag bei 44,7 Millionen. Es wurden also ca. 6,5 Millionen Euro eingespart, obwohl, wie gesagt, mehr Menschen davon Gebrauch gemacht haben.
Auch im Gesundheitsdienst werden unter dem Deckmantel der Erhöhung der Qualität Dienste abgebaut und ausgelagert. Die Folge ist, dass die Menschen längere Wartezeiten, höhere Kosten und weitere Wege in Kauf nehmen müssen.
Das absolute Ziel muss weiterhin die Sicherung der gesundheitlichen Versorgung der Menschen in Südtirol auf hohem Niveau sein. Dies ist mit der geplanten Gesundheitsreform 2020, die einer schleichenden Privatisierung gleicht, nicht gewährleistet. Das Gesundheitswesen ist für den ASGB öffentliche Zuständigkeit, nur dadurch garantiert werden, dass alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landes einen gleichberechtigten Zugang zu den Gesundheitsleistungen haben.
Der ASGB hat in seinem vom Bundeskongress 2014 beschlossenen Grundsatzpapier festgeschrieben, dass Gesundheits- und Sozialdienste eng mit dem Gedanken der sozialen Gerechtigkeit und der gerechten Umverteilung verbunden sind. Deshalb dürfen wir nicht müde werden unsere Forderungen zu stellen und Lösungen herbei zuführen.
Anlässlich unserer 1. Mai-Feier in Völs am Schlern, zu der wir euch mit euren Familien herzlich einladen, werden wir gemeinsam und mit Nachdruck diese Forderungen erneut mit Vehemenz vorbringen.
Euer
Tony Tschenett
Vorsitzender des ASGB
Die Pflegesicherung, die 2008 eingeführt wurde und jetzt scheinbar wackelt, wurde von der Politik und den Sozialpartnern gemeinsam beschlossen. Die Unternehmen haben damals als Gegenleistung eine beträchtliche Senkung der IRAP erhalten, davon redet heute niemand mehr. Für den ASGB muss die Pflegesicherung weiterhin eine Grundsicherung bleiben, die das Land gewährleistet und deshalb muss sie eine fixer Ausgabenposten im Landeshaushalt bleiben.
Was den Wohnbau betrifft, so haben in den letzten Jahren, auch wegen der Wirtschaftskrise, mehr Menschen von den Unterstützungen Gebrauch machen müssen; die zur Verfügung stehenden Gelder wurden aber weniger, auch durch die Anwendung der EEVE im Wohnbau (siehe dazu Seite 21). Die Ausgaben für das Wohngeld bzw. den Mietbeitrag für die Wohnungsnebenkosten beliefen sich im Jahre 2013 auf 51,48 Millionen, im Jahr 2014 lag der Betrag bei 44,7 Millionen. Es wurden also ca. 6,5 Millionen Euro eingespart, obwohl, wie gesagt, mehr Menschen davon Gebrauch gemacht haben.
Auch im Gesundheitsdienst werden unter dem Deckmantel der Erhöhung der Qualität Dienste abgebaut und ausgelagert. Die Folge ist, dass die Menschen längere Wartezeiten, höhere Kosten und weitere Wege in Kauf nehmen müssen.
Das absolute Ziel muss weiterhin die Sicherung der gesundheitlichen Versorgung der Menschen in Südtirol auf hohem Niveau sein. Dies ist mit der geplanten Gesundheitsreform 2020, die einer schleichenden Privatisierung gleicht, nicht gewährleistet. Das Gesundheitswesen ist für den ASGB öffentliche Zuständigkeit, nur dadurch garantiert werden, dass alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landes einen gleichberechtigten Zugang zu den Gesundheitsleistungen haben.
Der ASGB hat in seinem vom Bundeskongress 2014 beschlossenen Grundsatzpapier festgeschrieben, dass Gesundheits- und Sozialdienste eng mit dem Gedanken der sozialen Gerechtigkeit und der gerechten Umverteilung verbunden sind. Deshalb dürfen wir nicht müde werden unsere Forderungen zu stellen und Lösungen herbei zuführen.
Anlässlich unserer 1. Mai-Feier in Völs am Schlern, zu der wir euch mit euren Familien herzlich einladen, werden wir gemeinsam und mit Nachdruck diese Forderungen erneut mit Vehemenz vorbringen.
Euer
Tony Tschenett
Vorsitzender des ASGB