Dienstleistungen des ASGB
Steuererklärungen 2015
Wie in der letzten Ausgabe ausführlich beschrieben, gibt es bei der Abfassung des Mod. 730 heuer einige bürokratische Neuerungen.
So ist es nicht mehr möglich, das voraus gefüllte Formblatt beim Steuerbeistandszentrum für den Versand abzugeben. Außerdem braucht es für den Zugang zum sogenannten „Precompilato“, das von der Agentur der Einnahmen zur Verfügung gestellt wird, eine Vollmacht von Seiten des Interessierten. Wer die entsprechende Vollmacht noch nicht abgegeben hat, kann die beiliegende Ermächtigung ausfüllen und zusammen mit einem gültigen Personalausweis im ASGB-Büro abgeben, in welchem die Steuererklärung abgefasst wird. Für den Ehepartner muss eine eigene Vollmacht ausgefüllt werden, falls für ihn/sie ein Mod. 730 abgefasst wird. Das Mod. 730 kann bis zum 30. Juni abgefasst werden. Weitere Informationen bezüglich Öffnungszeiten der Bezirksbüros sowie zu den Steuererklärungen selbst sind im letzten AKTIV und auf der Homepage des ASGB www.asgb.org zu finden.
So ist es nicht mehr möglich, das voraus gefüllte Formblatt beim Steuerbeistandszentrum für den Versand abzugeben. Außerdem braucht es für den Zugang zum sogenannten „Precompilato“, das von der Agentur der Einnahmen zur Verfügung gestellt wird, eine Vollmacht von Seiten des Interessierten. Wer die entsprechende Vollmacht noch nicht abgegeben hat, kann die beiliegende Ermächtigung ausfüllen und zusammen mit einem gültigen Personalausweis im ASGB-Büro abgeben, in welchem die Steuererklärung abgefasst wird. Für den Ehepartner muss eine eigene Vollmacht ausgefüllt werden, falls für ihn/sie ein Mod. 730 abgefasst wird. Das Mod. 730 kann bis zum 30. Juni abgefasst werden. Weitere Informationen bezüglich Öffnungszeiten der Bezirksbüros sowie zu den Steuererklärungen selbst sind im letzten AKTIV und auf der Homepage des ASGB www.asgb.org zu finden.