Thema

Monatliche Auszahlung der Abfertigung

Nur sehr wenige wollen davon Gebrauch machen
Seit kurzem sind auch die Durchführungsbestimmungen in Kraft, welche die monatliche Auszahlung der Abfertigung auf dem Lohnstreifen regeln. Das Stabilitätsgesetz 2015 der Regierung Renzi hat bekanntlich die Möglichkeit geschaffen, dass Arbeitnehmer sich auf freiwilliger Basis die anreifende Abfertigung ab März 2015 und bis voraussichtlich Juni 2018 monatlich auszahlen lassen können. Allerdings ist dies mit mehr Nachteilen als Vorteilen verbunden.
Wie Umfragen bereits gezeigt haben, wird die große Mehrheit der Arbeitnehmer in Südtirol und Italien nicht davon Gebrauch machen. Und dies aus gutem Grund: zu wichtig ist ihnen die Abfertigung für den Aufbau einer Zusatzrente, welche am Ende des Arbeitslebens als Zusatzfinanzierung neben der stark gekürzten staatlichen Rente eine würdige Altersversorgung ermöglichen soll. Und zu wichtig ist es jenen Arbeitnehmern, die nicht in einen Zusatzrentenfonds einzahlen und somit die Abfertigung beim Betrieb anreifen lassen, am Ende des Arbeitsverhältnisses ein finanzielles Polster zu haben, um die Zeit bis zur nächsten Arbeitsstelle überbrücken zu können. Zudem würde die monatliche Auszahlung der Abfertigung vor allem steuerlich gesehen einen großen Nachteil bringen, weil sie im Gegensatz zur normalen Abfertigung oder zur Zusatzrente erheblich mehr besteuert wird. Die monatlich ausbezahlte Abfertigung würde ebenso zum Jahreseinkommen zählen, womit man auch Gefahr läuft, Landesbeiträge oder andere Beiträge wie jene der Region oder des Staates zu verlieren, da man in eine höhere Einkommensklasse kommen könnte.
Auch deswegen finden wir diese Maßnahme der Regierung Renzi aus Arbeitnehmersicht, aber auch volkswirtschaftlich gesehen nicht sinnvoll. Das Ziel der italienischen Regierung, dadurch den Konsum in Italien anzukurbeln, sehen wir eher als Vorwand, um durch die höhere Besteuerung der monatlich ausbezahlten Abfertigung mehr Geld in die Staatskassen fließen zu lassen. Dass man hierfür in Kauf nimmt, ein so wichtiges System wie jenes der Zusatzrentenvorsorge zu beschneiden, welches gerade in Italien in den letzten 20 Jahren zur Verhinderung von Altersarmut sehr gefördert wurde, werten wir als sozialpolitisch unverantwortlich.
Allein anhand der Besteuerung zeigt sich, wie wenig vorteilhaft die Option ist, sich die Abfertigung monatlich auszahlen zu lassen:
Besteuerung bei
monatlicher Auszahlung
Besteuerung der Abfertigung
bei Rücklage im Betrieb
Besteuerung der Abfertigung im Zusatzrentenfonds seit 2007
23, 27, 38, 41, oder 43 Prozent Mindestens 23 Prozent Fixsteuersätze von 15-9 Prozent
- Je nach Höhe des Einkommens werden die entsprechenden Steuersätze der ordentlichen (progressiven) Besteuerung angewandt. - Getrennte Besteuerung am Ende des Arbeitsverhältnisses oder bei Vorschusszahlung;
- Ermittlung des Durchschnittssteuersatzes auf das Einkommen der jeweils letzten fünf Jahre.
- Höchststeuersatz von 15 Prozent auf die Abfertigung zum Zeitpunkt der Pensionierung oder bei Vorschuss aus Gesundheitsgründen;
- Senkung des Steuersatzes bis auf 9 Prozent je nach Verweildauer im Zusatzrentensystem;
- Fixsteuersatz von 23 Prozent in einigen Fällen der vorzeitigen Auszahlung.
Wer trotzdem die monatliche Auszahlung der Abfertigung beantragen möchte, muss Folgendes beachten:
Vom 1. März 2015 bis zum 30. Juni 2018 können sich lohnabhängige Arbeitnehmer, welche bereits seit mindestens sechs Monaten beim selben Arbeitgeber beschäftigt sind, die Abfertigung monatlich auf dem Lohnstreifen auszahlen lassen. Hierfür ist ein eigens dafür vorgesehenes Formular auszufüllen.
Wer sich für die monatliche Auszahlung der Abfertigung entscheidet, muss dies bis zum 30. Juni 2018 auch so beibehalten.
Die monatliche Auszahlung gilt nicht für öffentlich Bedienstete und auch nicht für Haushaltsangestellte und für Beschäftigte des Landwirtschaftssektors.• Der monatlich ausbezahlte Abfertigungsanteil zählt nicht zur Grundlage für die Rentenbeiträge.
Der monatlich ausbezahlte Abfertigungsanteil unterliegt der ordentlichen Lohnbesteuerung, d.h. der angewandte Steuersatz kann deutlich höher sein als bei Auszahlung der Abfertigung am Ende des Arbeitsverhältnisses oder bei Einzahlung der Abfertigung in einen Zusatzrentenfonds.
Der als Abfertigung ausbezahlte monatliche Betrag zählt zur Ermittlung des Gesamteinkommens (ausgenommen für das Anrecht auf den 80 Euro Bonus).
Es besteht zudem die Möglichkeit, sich vom Arbeitgeber monatlich auch jenen anreifenden Abfertigungsanteil auszahlen zu lassen, welcher für den Zusatzrentenfonds bestimmt ist.
Im Falle eines Finanzierungsvertrages, der an den Lohnstreifen des Arbeitnehmers gebunden ist, ist die monatliche Auszahlung der Abfertigung nicht möglich.
Bei Betrieben, die sich in einem Konkursverfahren oder einer erklärten Krisensituation befinden, wird diese Regelung nicht angewandt.

Handel

Offene Geschäfte am Sonntag braucht kein Mensch!

Mit dieser Feststellung startet die Allianz für den freien Sonntag eine landesweite Plakataktion. Anlass dafür ist die Erinnerung an das Edikt von Kaiser Konstantin vom 3. März 321, mit dem die gesetzliche Grundlage für den arbeitsfreien Sonntag gelegt wurde. Heute ist die Sonntagsruhe gefährdet und für manche ist das Einkaufen zum Sonntagsprogramm und der Gang zum Einkaufszentrum zum Sonntagsausflug geworden.
Weil der Mensch nie nur Wirtschaftstreibender, nie nur Arbeitskraft, nie nur Konsument ist, braucht es den Sonntag, an dem die Geschäfte geschlossen bleiben. Der Sonntag steht für Ruhe und Erholung, für das gemeinsame Familienleben, für die Pflege von Gemeinschaft und für die Teilnahme am kirchlichen Leben in der Pfarrgemeinde. Daher muss der arbeitsfreie Sonntag im Handel wieder als Gewinn für die Gesellschaft erkannt werden.
Mit diesem Ziel fordert die Südtiroler Allianz für den freien Sonntag die verantwortlichen Landespolitiker und die Südtiroler Parlamentarier dazu auf, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit im Handel die Sonntagsruhe wieder zur Regel wird. Ebenso ruft sie die Wirtschafts­treibenden auf, nicht um jeden Preis Gewinnmaximierung zu betreiben. Schließlich ruft sie die Konsumentinnen und Konsumenten dazu auf, am Sonntag nicht einkaufen zu gehen, zum einen, um diesen Tag für sich selbst sinnvoller zu gestalten und zum anderen, um zu vermeiden, dass immer mehr Verkäuferinnen und Verkäufer sonntags hinter der Kasse stehen müssen.