Verbrauchertelegramm
Altes Auto
Doppelter Schaden
Die Versicherungen berechnen bei Unfällen mit alten Autos nur den Handelswert. Doch wer mit der Agentur verhandelt, kann weitere Leistungen herausholen: die Verschrottungsspesen des Fahrzeugs, die Spesen für die Löschung beim P.R.A., Immatrikulationsspesen eines neuen Fahrzeugs, den Anteil der Steuer für den Zeitraum der bereits im Voraus gezahlt, den Anteil der Spesen für die amtliche Hauptuntersuchung und eventuell eine Spesenvergütung für einen Ersatzwagens (für Arbeitszwecke).