Thema
Vom 16. bis 20. Jänner 2006

Wahl der Delegierten für den Laborfonds

Eine für die ArbeitnehmerInnen Südtirols äußerst wichtige Wahl findet vom 16. bis zum 20. Jänner 2006 statt: Die Wahl der Delegierten für den Laborfonds. Es ist das zweite Mal nach 2002, dass diese Delegiertenwahl stattfindet, um die insgesamt 60 Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber zu bestimmen, welche für die kommenden vier Jahre die Geschicke dieses Rentenzusatzfonds zu bestimmen haben werden.
Wer wird gewählt?
Zu wählen sind insgesamt 60 Delegierte. 32 für Südtirol und 28 für das Trentino (der Laborfonds ist bekanntlich eine Einrichtung der Region Trentino-Südtirol, also der beiden autonomen Provinzen Südtirol und Trentino). Südtirol hat folglich 32 Delegierte zu wählen. Von diesen 32 stehen laut Statut die Hälfte, also 16, den Arbeitnehmern, 16 hingegen den Arbeitgebern zu. In der bisherigen Delegiertenversammlung hatte der ASGB zwei Vertreter.
Die Wahlorganisation
Die Arbeitgeber stellen ihre eigenen Kandidatenlisten auf. Sie wählen ihre eigene Liste. Dasselbe müssen auch die Arbeitnehmer tun. Und darauf kommt es in erster Linie an. Letztes Mal, also 2002, stellten die vier Gewerkschaften (ASGB, CISL, CGIL und UIL) eine gemeinsame Kandidatenliste auf. Dieses Mal tritt jede Gewerkschaft mit ihrer eigenen Kandidatenliste an, auch der ASGB. Es gibt ein Trentiner Wahlkollegium und ein Südtiroler Wahlkollegium. Das Südtiroler Wahlkollegium ist in vier Wahlkollegien unterteilt, welche folgende Tarifbereiche betreffen: Landwirtschaft und Handwerk, Industrie, Handel-Tourismus-private Dienstleistung, Öffentlicher Dienst.
Die Wahlberechtigen
Wahlberechtigt sind alle ArbeitnehmerInnen, welche zum Zeitpunkt der Wahl in den Laborfonds eingetragen sind und ihre Beitragszahlungen bis einem Monat vor dem Datum der Wahlausschreibung durchgeführt haben. In Südtirol beläuft sich die Anzahl der Wahlberechtigten auf fast 40.000, im Trentino sind es etwas weniger. Jeder Wahlberechtigte kann seine Stimme für die entsprechende Liste abgeben. Die Zuteilung der Delegierten erfolgt entsprechend der Anzahl der Stimmen, welche eine jede Liste erhalten hat.
Wie und wo wird gewählt?
Für die Arbeitnehmer erfolgt die Wahl in den Wahlsitzen, welche in den Räumen der Produktionseinheiten (Betriebe) eingerichtet werden, also in jenen Betrieben, welche seinerzeit dem Abkommen über die Errichtung des Laborfonds beigetreten sind. Arbeitgeber und Arbeitnehmer des Betriebes vereinbaren die Modalitäten, nach denen die Wahl abgewickelt wird. Voraussetzung ist, dass im Betrieb mindestens zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind, die Mitglieder des Laborfonds sind. Die Betriebsleitungen setzen die Arbeitnehmer in Kenntnis und geben diesen die Stimmzettel. Jeder Betrieb erhält so viele Stimmzettel, als er wahlberechtigte Fonds-Mitglieder aufweist. Wenn in einem Betrieb weniger als zehn Labor-Fondsmitglieder beschäftigt sind, können diese mittels Briefwahl entscheiden. Sie erhalten zu diesem Zwecke auf jeden Fall die Stimmzettel und die Kandidatenlisten. Gewählt werden kann in der vorgeschriebenen Woche – vom 16. bis zum 20. Jänner 2006 – von Montag bis Freitag.
Informiert euch gut!
Alle ASGB-Mitglieder, vor allem unsere Betriebsratsmitglieder und Aktivisten, sind dringend ersucht, sich rechtzeitig in den Betrieben (oder als Vorinformation auch an unseren Gewerkschaftssitzen) über diese Wahl genau zu informieren und sich dann fest einzusetzen, damit alle Wahlberechtigten auch wirklich wählen. Sie sollen mit den Betriebsinhabern reden und die gemeinsame Vorgangsweise bzw. Information (Anschlagtafeln usw.) vereinbaren.
Wählt die Kandidatenliste des ASGB
Für alle ASGB-Mitgliedern und Sympathisanten ist es äußerst wichtig, dass sie die von unserer Gewerkschaft aufgestellte Kandidatenliste wählen. Denn da es diesmal nach Gewerkschaften getrennte Listen gibt, müssen wir selbst dafür Sorge tragen, dass die Kandidaten unseres Vertrauens gewählt werden.
Es ist auch unser Fonds!
Der Laborfonds wurde mit der aktiven und überzeugten Mitarbeit und Mitbestimmung des ASGB ins Leben gerufen. Er ist in den wenigen Jahren seines Bestehens zu einer großen Einrichtung geworden, in die wir Arbeitnehmer unser Geld einzahlen, damit unsere Altersversorgung besser gesichert wird. Diese Absicherung unseres Alters ist zu einer unentbehrlichen Ergänzung der immer magerer werdenden Staatsrenten geworden. Der ASGB tritt mit aller Energie für diese Zusatzrentensicherung ein, und wir bemühen uns, die Anzahl der Mitglieder ständig zu vergrößern. Es gibt noch viel zu viele Südtiroler ArbeitnehmerInnen (und Betriebe), die diesem Abkommen noch nicht beigetreten sind. In den kommenden Jahren müssen wir alle dafür eintreten, dass jeder Arbeitnehmer sich diese zusätzliche Altersabsicherung verschafft. Das ist eine große soziale Aufgabe.
Unsere guten Vertreter
Die beiden Vertreter des ASGB im bisherigen Verwaltungsrat des Laborfonds, zwei Arbeitnehmer im Funktionsrang aus dem Bankenbereich, haben ausgezeichnete Arbeit geleistet. Sie waren fachlich bestens für diese verantwortungsvolle Aufgabe gerüstet. Sie haben im Fond die Interessen der Arbeiterschaft nachdrücklich vertreten und sie haben mit ihrer Fachkenntnis dazu beigetragen, dass dieser Fonds so geführt wird, wie es sich gehört: mit Erfahrung, Weitsicht und mit Bedacht auf die Sicherheit der eingezahlten Mittel. Es wurde ein hoher Prozentsatz an Zinsen erwirtschaftet.
Wer nicht wählt, steht abseits
Bei dieser Wahl verhält es sich genau so wie bei politischen Wahlen. Wer nicht mitwählt, also abseits steht, lässt andere für sich und über sich entscheiden. Das dürfen wir nicht zulassen. Wir müssen uns geschlossen an dieser Wahl beteiligen, denn die von uns gewählten Delegierten werden für die Interessen der Arbeiterschaft eintreten. Der Laborfonds verwaltet bereits jetzt riesige Mittel, und diese Mittel wachsen von Jahr zu Jahr. Jedes einzelne Mitglied hat die Pflicht, über die von uns gewählten Delegierten dafür Sorge zu tragen, dass der Laborfonds sich immer weiter entwickelt und der Arbeiterschaft eine große zusätzliche Stütze für das Alter bietet. Es ist unser Fonds, der Fonds der Arbeiterschaft. Er gehört allen, die Mitglieder sind und sich diese Sparanlage von ihrem Lohn und Gehalt absparen, damit sie ein besseres Alter haben können. Lassen wir nicht andere für uns entscheiden. Sichern wir unsere eigene Vertretung! Deshalb nochmals der dringliche Aufruf:
Informiert Euch!
Geht alle zur Wahl!
Wählt die Liste des ASGB!

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ASGB hilft, Formulare auszufüllen

Fahrtkostenzuschuss für das Jahr 2005

Wer hat Anspruch darauf?
In der Provinz Bozen ansässige Arbeitnehmer/innen, welche im Jahre 2005 mindestens 120 effektive Arbeitstage vom Wohnort zum Arbeitsplatz gefahren sind und dabei
1. eine Strecke von mehr als 10 Kilometer zurückgelegt haben, wobei diese Strecke nicht ausreichend von öffentlichen Verkehrsmitteln versorgt war, d.h. die Wartezeiten ergeben am Anfang und am Ende der Arbeitszeit insgesamt mindestens 60 Minuten;
oder
2. eine Strecke von mehr als fünf Kilometer zurückgelegt haben und auf diese Strecke kein öffentliches Verkehrsmittel vorhanden war.
Wie hoch ist der Beitrag?
Pro Kilometer ca. 0,03676 Euro.
Das Gesuch ist mit den persönlichen Bankkoordinaten sowie mit einer Stempelmarke von 10,33 Euro zu versehen und innerhalb 31. März 2006 beim Amt für Personennahverkehr, Crispistraße 10, 39100 Bozen, einzureichen.
Die neu einzureichenden Anträge sind nicht von der Gemeinde zu beglaubigen. Es genügt, eine Ablichtung des Personalausweises des Antragstellers beizulegen.
Für weitere Informationen wendet Euch an Arthur Stoffella, ASGB, Bindergasse 30. Tel. 0471/308228 bzw. 333/6830519.