Gesundheit

Landesgesetz 7/2001 – Neuregelung des Landesgesundheitsdienstes

Am Freitag, den 25. September 2015 fand im Innenhof des Palais Widmann ein Treffen zwischen den Gewerkschaften und Gesundheits-Landesrätin Martha Stocker statt. Diskussionsgrundlage bei diesem Treffen war der „Beteiligungsprozess an der Überarbeitung des Landesgesetzes 7/2001 – Neuregelung des Landesgesundheitsdienstes.“

Landesrätin Stocker präsentierte ein Grundlagenpapier zur Novellierung des Landesgesetzes Nr. 7/2001. Sie teilte den Gewerkschaften mit, dass eine Arbeitsgruppe die Grundlage für die Reform ausgearbeitet hat, da eine Neustrukturierung in der Ausrichtung der Gesundheitsversorgung unbedingt erforderlich sei.
Die Landesrätin teilte mit, dass aufgrund der alternden Bevölkerung, des Fachärzte-Mangels sowie der geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen und der jährlichen automatischen Kostensteigerung neue Herausforderungen anstünden, die in sehr naher Zukunft zu bewältigen seien. Aus diesem Grund stehen jetzt Entscheidungsprozesse an, um die Versorgungsqualität für die Zukunft sicherstellen zu können. Sie betonte, dass im Zuge dieser Prozesse die Gesundheitsversorgung vor Ort zu stärken sei, dass auch die sieben Krankenhäuser abzusichern sind, dass die betriebliche Organisation und Prozesse zu optimieren und auch die Führungs- und Verwaltungsstruktur neu zu ordnen sind.
Im Zuge der Reorganisation des Südtiroler Sanitätsbetriebes stellte die Landesrätin den Gewerkschaften vier unterschiedliche Modelle vor (siehe Grafik).
Dabei hat die Arbeitsgruppe zwei zentralistische Modelle (Option 1 und Option 4) sowie zwei Kompromisslösungen (Option 2 und Option 3) ausgearbeitet. Bei allen vier Modellen ist allerdings klar ersichtlich, dass die jetzigen Bezirksdirektoren Einschnitte in ihren autonomen Entscheidungsprozessen hinnehmen müssen. Dies bestätigte die Landesrätin auch, da es in ihren Augen unbedingt eine hierarchische Struktur braucht, wo die Generaldirektion die Ziele vorgibt und die Bezirksleitungen für die operative Umsetzung verantwortlich zeichnen.
Was den zeitlichen Rahmen anbelangt, soll bis Ende Oktober die Grundsatzentscheidung durch die Landesregierung beschlossen werden. Dann folgt die Diskussion und textliche Ausarbeitung des Gesetzesentwurfes, welcher vom Rechtsamt überprüft werden muss. Dieser Entwurf wird schließlich dem Rat der Gemeinden vorgelegt, welcher seinerseits ein diesbezügliches Gutachten abgeben wird. Bis Ende des Jahres soll der Gesetzesvorschlag von der Landesregierung beschlossen und im Anschluss in der IV. Gesetzgebungskommission behandelt werden. Dann erfolgen die Erarbeitung der Betriebsordnung und die Genehmigung derselben durch die Landesregierung. Bis Ende März soll das Gesetz im Landtag verabschiedet werden.

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Gesundheitsdienst

Geplante Schließung Gynäkologie Krankenhaus Innichen

Landesrätin Stocker rudert zurück

Am Donnerstag, den 17. September 2015 wurden die Mitarbeiterinnen der Gynäkologie des Krankenhauses Innichen informiert, dass die Abteilung mit 15. Oktober 2015 geschlossen wird.
Der ASGB-Gesundheitsdienst ist sehr besorgt, da das Versprechen, keine weiteren Einschnitte mehr im Krankenhaus Innichen hinnehmen zu müssen, schon wieder gebrochen wurde. Nach der Schließung der Geburtshilfe im Frühjahr 2015 soll nun die Abteilung geschlossen werden, obwohl von der Politik garantiert wurde, dass diese von jeweils von Montag bis Freitag geöffnet bleibt. Auch der Primar für Gynäkologie und Geburtshilfe, Dr. Bruno Engl, hatte die Zusicherung dazu gegeben. Geplante operative Eingriffe sollten vermehrt im Krankenhaus Innichen durchgeführt werden und zwar Dienstags größere Operationen und Donnerstags kleinere Eingriffe. Dadurch sollten im Krankenhaus Bruneck zusätzliche Betten für die Geburtshilfe zur Verfügung gestellt werden. Leider wurden die Versprechen, die immer wieder gemacht wurden, in keinster Weise eingehalten. Da neben dem ASGB-Gesundheitsdienst auch die Vize-Bürgermeisterin von Innichen, Simone Wasserer, ihren Unmut über die einseitige Vorgangsweise der Politik kundtat, ruderte Landesrätin Stocker noch am besagten Donnerstagabend zurück. Somit konnte die bereits sicher geglaubte Schließung der Gynäkologie-Abteilung des Krankenhauses Innichen verhindert werden.
Dennoch ist die Verunsicherung unter den Mitarbeiterinnen verständlicherweise sehr groß. Aus diesem Grund fordert der ASGB-Gesundheitsdienst von der Politik endlich eine klare Zukunftsplanung für das Krankenhaus Innichen.