Gesundheit
Landesgesetz 7/2001 – Neuregelung des Landesgesundheitsdienstes
Am Freitag, den 25. September 2015 fand im Innenhof des Palais Widmann ein Treffen zwischen den Gewerkschaften und Gesundheits-Landesrätin Martha Stocker statt. Diskussionsgrundlage bei diesem Treffen war der „Beteiligungsprozess an der Überarbeitung des Landesgesetzes 7/2001 – Neuregelung des Landesgesundheitsdienstes.“
Landesrätin Stocker präsentierte ein Grundlagenpapier zur Novellierung des Landesgesetzes Nr. 7/2001. Sie teilte den Gewerkschaften mit, dass eine Arbeitsgruppe die Grundlage für die Reform ausgearbeitet hat, da eine Neustrukturierung in der Ausrichtung der Gesundheitsversorgung unbedingt erforderlich sei.
Die Landesrätin teilte mit, dass aufgrund der alternden Bevölkerung, des Fachärzte-Mangels sowie der geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen und der jährlichen automatischen Kostensteigerung neue Herausforderungen anstünden, die in sehr naher Zukunft zu bewältigen seien. Aus diesem Grund stehen jetzt Entscheidungsprozesse an, um die Versorgungsqualität für die Zukunft sicherstellen zu können. Sie betonte, dass im Zuge dieser Prozesse die Gesundheitsversorgung vor Ort zu stärken sei, dass auch die sieben Krankenhäuser abzusichern sind, dass die betriebliche Organisation und Prozesse zu optimieren und auch die Führungs- und Verwaltungsstruktur neu zu ordnen sind.
Im Zuge der Reorganisation des Südtiroler Sanitätsbetriebes stellte die Landesrätin den Gewerkschaften vier unterschiedliche Modelle vor (siehe Grafik).
Dabei hat die Arbeitsgruppe zwei zentralistische Modelle (Option 1 und Option 4) sowie zwei Kompromisslösungen (Option 2 und Option 3) ausgearbeitet. Bei allen vier Modellen ist allerdings klar ersichtlich, dass die jetzigen Bezirksdirektoren Einschnitte in ihren autonomen Entscheidungsprozessen hinnehmen müssen. Dies bestätigte die Landesrätin auch, da es in ihren Augen unbedingt eine hierarchische Struktur braucht, wo die Generaldirektion die Ziele vorgibt und die Bezirksleitungen für die operative Umsetzung verantwortlich zeichnen.
Was den zeitlichen Rahmen anbelangt, soll bis Ende Oktober die Grundsatzentscheidung durch die Landesregierung beschlossen werden. Dann folgt die Diskussion und textliche Ausarbeitung des Gesetzesentwurfes, welcher vom Rechtsamt überprüft werden muss. Dieser Entwurf wird schließlich dem Rat der Gemeinden vorgelegt, welcher seinerseits ein diesbezügliches Gutachten abgeben wird. Bis Ende des Jahres soll der Gesetzesvorschlag von der Landesregierung beschlossen und im Anschluss in der IV. Gesetzgebungskommission behandelt werden. Dann erfolgen die Erarbeitung der Betriebsordnung und die Genehmigung derselben durch die Landesregierung. Bis Ende März soll das Gesetz im Landtag verabschiedet werden.
Die Landesrätin teilte mit, dass aufgrund der alternden Bevölkerung, des Fachärzte-Mangels sowie der geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen und der jährlichen automatischen Kostensteigerung neue Herausforderungen anstünden, die in sehr naher Zukunft zu bewältigen seien. Aus diesem Grund stehen jetzt Entscheidungsprozesse an, um die Versorgungsqualität für die Zukunft sicherstellen zu können. Sie betonte, dass im Zuge dieser Prozesse die Gesundheitsversorgung vor Ort zu stärken sei, dass auch die sieben Krankenhäuser abzusichern sind, dass die betriebliche Organisation und Prozesse zu optimieren und auch die Führungs- und Verwaltungsstruktur neu zu ordnen sind.
Im Zuge der Reorganisation des Südtiroler Sanitätsbetriebes stellte die Landesrätin den Gewerkschaften vier unterschiedliche Modelle vor (siehe Grafik).
Dabei hat die Arbeitsgruppe zwei zentralistische Modelle (Option 1 und Option 4) sowie zwei Kompromisslösungen (Option 2 und Option 3) ausgearbeitet. Bei allen vier Modellen ist allerdings klar ersichtlich, dass die jetzigen Bezirksdirektoren Einschnitte in ihren autonomen Entscheidungsprozessen hinnehmen müssen. Dies bestätigte die Landesrätin auch, da es in ihren Augen unbedingt eine hierarchische Struktur braucht, wo die Generaldirektion die Ziele vorgibt und die Bezirksleitungen für die operative Umsetzung verantwortlich zeichnen.
Was den zeitlichen Rahmen anbelangt, soll bis Ende Oktober die Grundsatzentscheidung durch die Landesregierung beschlossen werden. Dann folgt die Diskussion und textliche Ausarbeitung des Gesetzesentwurfes, welcher vom Rechtsamt überprüft werden muss. Dieser Entwurf wird schließlich dem Rat der Gemeinden vorgelegt, welcher seinerseits ein diesbezügliches Gutachten abgeben wird. Bis Ende des Jahres soll der Gesetzesvorschlag von der Landesregierung beschlossen und im Anschluss in der IV. Gesetzgebungskommission behandelt werden. Dann erfolgen die Erarbeitung der Betriebsordnung und die Genehmigung derselben durch die Landesregierung. Bis Ende März soll das Gesetz im Landtag verabschiedet werden.