Mit 24. Juni 2015 ist eine neue Regelung über die geringfügige Beschäftigung in Kraft getreten, die mit Gutscheinen bzw. Voucher abgegolten wird. Die geringfügige Beschäftigung kann sowohl als untergeordnete als auch als selbständige Tätigkeit ausgeübt werden. In beiden Fällen gilt, dass das Jahreseinkommen im Laufe eines Kalenderjahres ...