ASGB Jugend
Hick-Hack um „Rientro dei cervelli“
Die ASGB-Jugend zeigt sich erfreut über die neueste Entwicklung zum Steuerbonus für Akademiker, kritisiert aber aufs Schärfste die dauernd wechselnden gesetzlichen Voraussetzungen, die nichts als Rechtsunsicherheit verbreiten.
Mit Verwunderung hat die ASGB-JUGEND die Tatsache zur Kenntnis genommen, dass das sogenannte „Controesodo-Gesetz“ (238/10), besser bekannt unter „rientro dei cervelli“, obwohl im vergangenen Februar bis Ende 2017 verlängert, durch Art. 16 des gesetzesvertretenden Dekrets 147 wieder abgeschafft und durch dasselbe ab 1. Januar 2016 ersetzt wurde.
Die neue Regelung geht ganz klar zu Lasten der Rückkehrer und war in keiner Weise vorhersehbar. Die nachteiligste Neuerung ist mit Sicherheit der Umstand, dass die Steuerbegünstigung ab 2016 nur noch 30 Prozent ausmacht. Zukünftig muss der Auslandsaufenthalt statt der aktuell gültigen zwei Jahre, fünf Jahre betragen. Daran ist noch eine Verpflichtung, für mindestens zwei Jahre in Italien zu bleiben, gekoppelt. Positiv ist einzig und allein die Tatsache, dass das Alterslimit abgeschafft wurde.
Um dieser Farce, die in Italien hauptsächlich Südtiroler Studenten betrifft, entgegenzuwirken, haben die Südtiroler Senatoren einen Antrag eingereicht, mit welchem die Frist für die Inanspruchnahme der besagten Steuerbegünstigung wieder auf 2017 nach alten Kriterien festgelegt wurde.
Dies ist natürlich für all jene, die bereits ihren Wohnsitz nach Italien verlegt haben und von der neuen Regelung diskriminiert worden wären eine gute Neuigkeit. Nichtsdestotrotz beweist dieses Hick-Hack, dass in Italien Rechtssicherheit ein dehnbarer Begriff ist.
Die neue Regelung geht ganz klar zu Lasten der Rückkehrer und war in keiner Weise vorhersehbar. Die nachteiligste Neuerung ist mit Sicherheit der Umstand, dass die Steuerbegünstigung ab 2016 nur noch 30 Prozent ausmacht. Zukünftig muss der Auslandsaufenthalt statt der aktuell gültigen zwei Jahre, fünf Jahre betragen. Daran ist noch eine Verpflichtung, für mindestens zwei Jahre in Italien zu bleiben, gekoppelt. Positiv ist einzig und allein die Tatsache, dass das Alterslimit abgeschafft wurde.
Um dieser Farce, die in Italien hauptsächlich Südtiroler Studenten betrifft, entgegenzuwirken, haben die Südtiroler Senatoren einen Antrag eingereicht, mit welchem die Frist für die Inanspruchnahme der besagten Steuerbegünstigung wieder auf 2017 nach alten Kriterien festgelegt wurde.
Dies ist natürlich für all jene, die bereits ihren Wohnsitz nach Italien verlegt haben und von der neuen Regelung diskriminiert worden wären eine gute Neuigkeit. Nichtsdestotrotz beweist dieses Hick-Hack, dass in Italien Rechtssicherheit ein dehnbarer Begriff ist.