Dienstleistungen des ASGB
DGA
Informationen aus dem Steuerbeistandszentrum
Verrechnung Guthaben/Steuerschuld über dem Arbeitgeber
Wie bereits in der letzten AKTIV Ausgabe angeführt, sind die Steuerzahler selbst dafür verantwortlich zu überprüfen, ob die entsprechende Steuerschuld in Abzug gebracht bzw. ob das Steuerguthaben ausbezahlt wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, sollten sich die Interessierten an das Steuerbeistandszentrum wenden um die Sachlage zu überprüfen.
Ab Jänner 2016 wird für die Berechnung des ISEE-Wertes das Einkommen für das Jahr 2014 herangezogen;
beim beweglichen Vermögen, Kontokorrent- und Sparbucheinlagen, Staatspapiere usw. wird der Stand zum 31. Dezember 2015 sowie der Durchschnittswert für 2015 benötigt;
das unbewegliche Vermögen, Gebäude und/oder Grundbesitz wird mit dem IMU-Wert zum 31. Dezember 2015 berechnet; falls ein Darlehensvertrag für die Erstwohnung vorhanden ist, wird das Restkapital des Darlehens für die Berechnung des ISEE-Wertes berücksichtigt.
Ebenso eingetragen werden alle im Jahr 2014 erhaltenen Vorsorge- und Fürsorgeleistungen der öffentlichen Hand: Regionales Familiengeld, Landeskindergeld, staatliches Familiengeld, Pflegegeld, Mietgeld usw.
Berücksichtigt wird auch die zu zahlende Miete für das Jahr 2016 mit Eintragung des entsprechenden Mietvertrages.
Einzutragen sind auch die Fahrzeuge, die im Besitz der Familie sind.
Eine genaue Checkliste für die erforderlichen Unterlagen ist in den ASGB Büros oder auf der Internetseite erhältlich. Die Abfassung der ISEE Erklärung wird nur nach Terminvereinbarung zusammen mit dem entsprechenden Gesuch um Sozialleistungen gemacht.
Guthaben über die Agentur der Einnahmen
Einige Steuerzahler, die bei der Abfassung ihrer Steuererklärung keinen Arbeitgeber bzw. keine Rente hatten und das Steuerguthaben direkt von der Agentur der Einnahmen ausbezahlt erhalten, müssen noch ein wenig Geduld haben. Die Agentur hat nämlich bis zum 23. Jänner 2016 Zeit, die Guthaben für das Jahr 2014, die über das Mod. 730 errechnet wurden, auszuzahlen.
ISEE-Bewertungssystem ab Jänner 2016
Die ISEE-Erklärung ist ähnlich wie die EEVE-Erklärung in Südtirol, ein Instrument zur Ermittlung der wirtschaftlichen Lage einer Familie und gilt auf Staatsebene; sie ist sozusagen der Schlüssel zu den staatlichen Sozialleistungen. Die ISEE-Erklärung wird zum Beispiel fürs staatliche Familiengeld und/oder Mutterschaftsgeld, für den Bonus Bebè sowie für die Reduzierung der UNI Gebühren benötigt; aber auch in Südtirol wird teilweise weiterhin das ISEE-Bewertungssystem verwendet, zum Beispiel bei der Reduzierung der Müllgebühren in der Gemeinde Bozen sowie für die Reduzierung der Gas- und Stromrechnung (für Familien mit mindestens drei Kindern oder für Geringverdiener).Ab Jänner 2016 wird für die Berechnung des ISEE-Wertes das Einkommen für das Jahr 2014 herangezogen;
beim beweglichen Vermögen, Kontokorrent- und Sparbucheinlagen, Staatspapiere usw. wird der Stand zum 31. Dezember 2015 sowie der Durchschnittswert für 2015 benötigt;
das unbewegliche Vermögen, Gebäude und/oder Grundbesitz wird mit dem IMU-Wert zum 31. Dezember 2015 berechnet; falls ein Darlehensvertrag für die Erstwohnung vorhanden ist, wird das Restkapital des Darlehens für die Berechnung des ISEE-Wertes berücksichtigt.
Ebenso eingetragen werden alle im Jahr 2014 erhaltenen Vorsorge- und Fürsorgeleistungen der öffentlichen Hand: Regionales Familiengeld, Landeskindergeld, staatliches Familiengeld, Pflegegeld, Mietgeld usw.
Berücksichtigt wird auch die zu zahlende Miete für das Jahr 2016 mit Eintragung des entsprechenden Mietvertrages.
Einzutragen sind auch die Fahrzeuge, die im Besitz der Familie sind.
Eine genaue Checkliste für die erforderlichen Unterlagen ist in den ASGB Büros oder auf der Internetseite erhältlich. Die Abfassung der ISEE Erklärung wird nur nach Terminvereinbarung zusammen mit dem entsprechenden Gesuch um Sozialleistungen gemacht.