Verbrauchertelegramm
Nachrangige Obligationen & Co.: welches
Wertpapier wurde gekauft?
Wertpapier wurde gekauft?
In Zeiten des Bail-in sollte man dies genau wissen! VZS bietet Kontrolle der Bankdokumente. Die Bankaktien, vor allem jene von nicht quotierten Banken, sind nicht für alle SparerInnen geeignete Finanzprodukte. Ihr Risiko ist ohne Zweifel hoch, und daher sollten jene, die nicht gewillt sind, ihr investiertes Kapital zu riskieren, solche Papiere nicht kaufen. Außerdem handelt es sich um sogenannte „nicht liquide“ Wertpapiere, und daher ist es sehr schwierig bis fast unmöglich, die Wertpapiere wieder zu verkaufen, vor allem wenn die entsprechende Bank nicht gut aufgestellt ist. Die nachrangigen Obligationen bergen ebenfalls ein hohes Risiko im Fall einer wackligen Bankstabilität. Je weiter in der Zukunft ihre Fälligkeit liegt (auch bis zu 5-6 Jahre), umso höher ist das Risiko, das eigene Kapital zu verlieren, wenn die emittierende Bank ihre finanzielle Stabilität verlieren sollte. Sollte dann auch noch die neue Bail-In-Prodezur angewandt werden (siehe www.verbraucherzentrale.it), sind die nachrangigen Obligationen jene die gleich nach den Aktien „herangezogen“ werden … mit besten Grüßen an die SparerInnen. Dann bleibt nur noch der Weg vor Gericht. Erfolgte der Kauf der Wertpapiere vor einigen Jahren oder Monaten, kann man jetzt eigentlich nur die Dokumentation von unabhängigen Fachleuten kontrollieren lassen, um zu sehen, ob sich unter den neuen Regeln des Bail-In Risiken abzeichnen.