Transport & Verkehr
Öffentlicher Nahverkehr
Der Kollektivvertrag für die Beschäftigten im öffentlichen Nahverkehr (autoferrotranvieri) wurde nach dem Referendum vom 15. bis 17. Dezember 2015 auf staatlicher Ebene am 21. Dezember 2015 von CGIL, CISL, UIL, UGL, und FAISA unterzeichnet.
Der Vertrag hat eine Gültigkeit von drei Jahren (01.01.2015 – 31.12.2017). Dieser Vertrag bringt aber für die Angestellten wenig bzw. kaum Verbesserungen.
Längst fällige Lohnerhöhungen sind sehr spärlich ausgefallen. Mit dem November- bzw. Dezemberlohn 2015 wurde 35 Euro erhöht, weitere 35 Euro werden mit dem Julilohn 2016 und weitere 30 Euro mit dem Oktoberlohn 2017 aufgebessert. 600 Euro Nachzahlung (una tantum) für die vertragslose Zeit wird mit 200 Euro mit dem Jännerlohn 2016 und 400 Euro mit dem Aprillohn 2016 ausbezahlt. Immer berechnet auf den Parameter 175.
Der Kollektivvertrag sieht die Möglichkeit eines territoriales Abkommens zur Verbesserung der finanziellen Lage der Bediensteten vor. Ob dies derzeit auf lokaler Ebene möglich ist, sei dahingestellt. Dies Anfrage ist schon in diversen Firmen des öffentlichen Nahverkehrs hinterlegt und angesprochen worden.
Der Vertrag hat eine Gültigkeit von drei Jahren (01.01.2015 – 31.12.2017). Dieser Vertrag bringt aber für die Angestellten wenig bzw. kaum Verbesserungen.
Hier die wichtigsten Erneuerungen
Die Wochenarbeitszeit wurde von 48 auf 50 Stunden angehoben und die Überstunden werden nicht mehr wie bisher in 17 sondern in 26 Wochen ausgeglichen, d.h. dass die nach der 26. Woche übriggebliebenen Überstunden nur mehr halbjährlich ausbezahlt werden. Verursachte Schäden, die nachweislich zu 100 Prozent den Angestellten als Selbstverschulden nachgewiesen werden, hat die Firmenleitung die Möglichkeit bis zu fünf Prozent der monatlichen Entlohnung im Gesamtausmaß bis 4.000 Euro als Schadenersatz in Abzug zu bringen.Längst fällige Lohnerhöhungen sind sehr spärlich ausgefallen. Mit dem November- bzw. Dezemberlohn 2015 wurde 35 Euro erhöht, weitere 35 Euro werden mit dem Julilohn 2016 und weitere 30 Euro mit dem Oktoberlohn 2017 aufgebessert. 600 Euro Nachzahlung (una tantum) für die vertragslose Zeit wird mit 200 Euro mit dem Jännerlohn 2016 und 400 Euro mit dem Aprillohn 2016 ausbezahlt. Immer berechnet auf den Parameter 175.
Der Kollektivvertrag sieht die Möglichkeit eines territoriales Abkommens zur Verbesserung der finanziellen Lage der Bediensteten vor. Ob dies derzeit auf lokaler Ebene möglich ist, sei dahingestellt. Dies Anfrage ist schon in diversen Firmen des öffentlichen Nahverkehrs hinterlegt und angesprochen worden.