Wer hat Anrecht?
Alle landwirtschaftlichen ArbeitnehmerInnen, die
In den Namensverzeichnissen der landwirtschaftlichen ArbeiterInnen für das Jahr 2005 eingetragen waren;
In den letzten zwei Jahren insgesamt 102 landwirtschaftliche Tagschichten erreichen;
In den letzten zwei Jahren eine vorwiegende Tätigkeit in der Landwirtschaft ausgeübt haben.
Der Antrag
Der Antrag des landwirtschaftlichen Arbeitslosengeldes ist innerhalb 31. März 2006 beim NISF/INPS einzureichen. All jene, die bereits im Vorjahr angesucht haben, erhalten das Antragsformular per Post vom NISF/INPS zugeschickt. Beim Ausfüllen des Antrages sind euch die MitarbeiterInnen des Patronats SBR gerne behilflich.
Mitzubringen sind:
Gesuchsformular
Identitätskarte
Wer im Jahr 2005 außerhalb der Landwirtschaft tätig war, Bestätigung des Arbeitszeitraumes
Bankdaten (ABI, CAB, Kontonummer)
Für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltsgenehmigung und Reisepass.
Wer gleichzeitig um das Familiengeld ansuchen möchte:
Einkommenserklärung 2004 und 2005
Familienbogen oder Eigenerklärung.