Thema

Was gibt’s Neues im geförderten Wohnbau?

Wir möchten aus aktuellem Anlass einige Informationen im Bereich des Geförderten Wohnbaues an unsere Mitglieder weiter geben. Eine Gesetzesänderung des Wohnbaugesetzes vom Nr.13/98 wurde kürzlich im Amtsblatt veröffentlicht und könnte für einige Einzelpersonen oder Familien von Wichtigkeit sein:

Für junge Familien
Das bisherige Gesetzesartikel 46-ter sah eine Begünstigung bei der Einkommensberechnung für junge Paare, welche verheiratet, und beide unter 35 Jahre alt waren, vor. Mit Datum 01.01.2017 wird es diese Bevorzugung bei der Einkommensbereinigung nicht mehr geben, jedoch der Vorteil bei der Punktevergabe wird aufrecht bleiben.
Für Gesuchsteller der 5. Einkommensstufe
Besserverdienende Gesuchsteller, welche sich in der 5. Einkommensstufe (Bereinigtes Einkommen von 75.000 und mehr) befinden, werden ab 01.01.2017 nicht mehr um eine Wohnbauförderung ansuchen können.
Was ist im neuen Gesetz noch vorgesehen?
Energetische Sanierung des Dachbodens der elterlichen Wohnung
Der Beschluss nr. 423 vom April 2015 (Mindestpunktezahl von 20 auf 23 bei Bau von Wohnungen) wurde abgeschwächt für Gesuchsteller, welche den Dachboden eines bestehenden Gebäudes ausbauen wollen. In Zukunft gilt diese Art von energetischer Sanierung als Wiedergewinnung, auch wenn sie eine Kubaturerweiterung von mindestens 20 Prozent umfasst. Diese Gesuchsteller benötigen nur 20 Punkte.
Neue Interpretation der „Angemessenen Wohnung“
Bisher galt eine Wohnung als „angemessen und leicht erreichbar“, wenn Sie nicht mehr als 40 km vom Wohnort entfernt lag. Dies war besonders bei den allgemeinen Voraussetzungen für die Zuweisung einer Förderung bzw. Sozialwohnung wichtig.
In Zukunft wird eine Wohnung auch in einer Entfernung von mehr als nur 30 km bereits als „nicht angemessen oder leicht erreichbar“ gelten, sofern sie auf über 1.000 Meter Meereshöhe liegt.
Sozialbindung – Reduzierung der Sozialbindung
(auch die bestehenden)
a) Die Sozialbindung laut Art. 62 (zwanzigjährige Sozial­bindung) wird auf zehn Jahre reduziert, wobei die Bedingungen des zweiten Bindungsjahrzehntes (Vermietung mit Ermächtigung an berechtigte Personen) auf den „zweiten Fünf-Jahres-Zeitraum“ verschoben wurden. Die Einschränkungen bei der Vermietung, welche bisher für das erste Bindungsjahrzehnt galten, werde auf die ersten fünf Jahre der Bindung herabgesetzt.
b) Die Sozialbindung laut Art. 86 (dreißigjährige Sozial­bindung) wird auf zwanzig Jahre reduziert, und kann wie folgt abgelöst werden:
im Zeitraum vom 10.bis zum 15. Jahr: mit einer Zahlung von zehn Prozent,
im Zeitraum vom 16.bis zum 20. Jahr: mit einer Zahlung von fünf Prozent.
Achtung bei Wohnungssanierung
mit Steuerabschreibung von 50 Prozent:
Meldung an das Arbeitsinspektorat nicht vergessen!
Wer in seiner Wohnung Wiedergewinnungsarbeiten (Hydrauliker-, Maurer-, Elektroarbeiten usw. durchzuführen beabsichtigt, sollte zuerst klären, ob er einen Sicherheitskoordinator benötigt – denn davon hängt die Meldepflicht an das Arbeitsinspektorat ab, um die Arbeiten dann auch abschreiben zu können. Das Meldeblatt „Vorankündigung“ ist ein einfacher, aber wichtiger Vordruck, auf welchem z.B. der Bauherr, der Baubeginn und die Firmen angegeben werden müssen.
Wann muss ich die Meldung an das Arbeitsinspektorat machen?
Vor Baubeginn immer dann, wenn....
a) wenn an einem Bauvorhaben mehr als ein Unternehmen tätig ist (auch zu unterschiedlichen Zeiten), wobei man als Unternehmen nicht Einzelfirmen, sondern Firmen mit Angestellten bezeichnet (die Arbeit von Handwerkern ohne Angestellte haben keine Auswirkung)b) wenn sich während der Arbeiten herausstellt, dass mehr als ein Unternehmen mit Angestellten tätig ist.
c) wenn es sich um ein großes Bauvorhaben handelt (kommt bei normaler Wohnungssanierung nicht vor)
Wohin wird das Meldeblatt geschickt?
Per Einschreiben mit Rückantwort an das Arbeitsinspektorat 19.2 in Bozen, Kanonikus-Michael Gamper-Straße Nr. 1. Eine Kopie der Vorankündigung ist zusammen mit den Rechnungen zum Zeitpunkt der Steuererklärung abzugeben.

Energiewerker
Gewerkschaftstag der Energiewerker im ASGB

Zeit weiterzudenken

Am 12. März fand unter dem Motto: „Zeit weiterzudenken“ die 11. ordentliche Landesversammlung der Energiewerker im ASGB auf der Haselburg in Bozen statt.

Der Freskensaal der Haselburg war bis auf den letzten Platz besetzt. Im Bild rechts: Tony Tschenett richtet Grußworte an die Versammlung.Der Freskensaal der Haselburg war bis auf den letzten Platz besetzt. Im Bild rechts: Tony Tschenett richtet Grußworte an die Versammlung.

Hansjörg Ungerer, der Landesobmann der Energiewerker im ASGB, ist zuversichtlich. Nicht immer waren sich die vier Gewerkschaften in der Vergangenheit einig gewesen. Doch in dieser Sache „ist es schön, dass alle zusammen halten und gemeinsam auftreten“, so Ungerer. Es geht um die Verhandlungen mit der neuen Landesenergiegesellschaft Alperia. Konkret geht es um die neuen Arbeitsverträge für die mehr als tausend Mitarbeiter, die durch die Fusion von SEL und Etschwerke AG (AEW) seit 1. Jänner einen neuen Arbeitgeber haben.
Zusatzabkommen wurden aufgekündigt
Im Zuge der Stromfusion hat Alperia sämtliche Zusatzabkommen, die die Mitarbeiter von SEL und AEW mit dem jeweiligen Betrieb abgeschlossen hatten, aufgekündigt. Parallel zur Zusammenführung der beiden Energiegesellschaften sollte auch die Vereinheitlichung der Zusatzverträge stattfinden. Als erstes werden jene Abkommen davon betroffen sein, die die Arbeitszeitregelung zum Gegenstand haben. Dazu hat Alperia einen Vorschlag laut nationalem Kollektivvertrag für den Energiesektor vorgelegt. Auf die Arbeitszeiten selbst haben die Gewerkschaften keinen Einfluss, doch wollen sie darum kämpfen, „dass alles, was bisher gegolten hat, auch weiterhin gilt“, sagt Hansjörg Ungerer. Sprich, ausnahmslos alle Anhänge des Arbeitszeiten-Zusatzabkommens. Darin sind zum Beispiel Urlaub, Gleitzeit oder Arztvisiten geregelt.
Um sich Gehör zu verschaffen, haben die vier Fachgewerkschaften eine Fachkommission gebildet und sich mehrmals mit der Alperia-Führung getroffen. „Es konnte bereits viel geregelt werden und wir sind dabei, eine sehr gute Einigung zu erzielen“, berichtet Ungerer. Damit sich die Alperia-Mitarbeiter bestmöglich vertreten fühlen, hat die GEW-ASGB kürzlich eine Mitglieder-Umfrage durchgeführt. Darin wurden Wünsche und Anregungen für die Arbeitszeitregelung abgefragt. Demnach sind 88 Prozent der Befragten „sehr“ oder „ziemlich zufrieden“ mit der derzeitigen Arbeitszeitregelung. Von der GEW wünschen sich mehr als die Hälfte, dass man sich für den freien Freitag Nachmittag einsetzt. „Die Ergebnisse werden wir als Leitfaden in die zukünftigen Verhandlungen mitnehmen“, kündigt Ungerer an. Bereits diese Woche wird der mit dem Betrieb ausgehandelte Vorschlag für die Arbeitszeit-Neuregelung auf der Alperia-Personalversammlung vorgestellt. „Wenn ihn das Personal für gut befindet, bleibt nur noch zu hoffen, dass ihn die Direktion absegnet“, stellt Ungerer in Aussicht.
Sorge wegen „Alperia-Tower“
Unumgänglich werden hingegen Versetzungen sein. „Verständlich“, sagt Ungerer, aber doch nicht ganz ohne, wenn zum Beispiel ein Mitarbeiter von Naturns nach Kardaun wechseln muss. Priorität hat für ihn in der ganzen Fusions-Sache allerdings, dass es zu keinen Entlassungen kommt. Entsprechende Zusicherungen hat es bereits sowohl vom Betrieb als auch von der Politik gegeben. Trotzdem macht die GEW zusätzlich Druck.
Die Landesversammlung hat nachstehende
Resolution verabschiedet:

Die GEW fordert Alperia und ihre Tochtergesellschaften auf, die Arbeiten mit eigenen Mitarbeitern auszuführen und in Zukunft nur in nachweislich notwendigen Fällen an externe Firmen zu vergeben. Dies führt zur Arbeitsplatzsicherung für die Mitarbeiter und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze für unsere Jugend.
„Bisher war es so, dass vor allem die SEL viele Arbeiten an externe Firmen, also an Firmen außerhalb der Provinz vergeben hat. Etschwerke hingegen hat bis auf die Grabungsarbeiten für Rohrverlegungen alle Arbeiten selbst verrichtet”, erklärt Ungerer, für den die Vorteile der internen Arbeitsvergabe auf der Hand liegen: Vor allem die heimische Wirtschaft profitiert davon, da viel Steuergeld in Südtirol bleibt und so im Land ausgegeben werden kann, „als Mehrheitseigentümer an der Gesellschaft sollte das Land jegliches Interesse daran haben, Arbeitsplätze zu sichern“, betont Ungerer.
Sorge wegen „Alperia-Tower“
Sorgen bereiten ihm diesbezüglich auch Gerüchte um einen „Alperia-Tower“ in Bozen. „Es besteht die Gefahr, dass in Zukunft alles zentralisiert wird und eine Vielzahl an Arbeitsplätzen in der Peripherie verloren geht“, so Ungerer. Vor allem junge Leute liefen Risiko, im ländlichen Raum keine Arbeit mehr zu finden. Unverständlich, insbesondere „in Krisenzeiten wie diesen, wo viel Nachfrage nach Jobs auch im Energiesektor besteht“. Was an den Zentralisierungs-Spekulationen dran ist, wird sich zeigen.
Frust kommt bei Stefan Gasser, Sekretär der GEW auf, wenn er daran denkt, wie wenig Mitsprache die Gewerkschaften bei solchen Entscheidungen haben. „In Österreich zum Beispiel sieht das Gesetz vor, dass die Gewerkschaften durch einen Betriebsrat im Aufsichtsrat vertreten sind und Mitsprache- und Mitentscheidungsrecht haben. In Italien ist das gesetzlich verboten“, bedauert Ungerer. Seinem Engagement für die Alperia-Mitarbeiter tut das keinen Abbruch. Im Gegenteil: “Wir werden bei den Verhandlungen hartnäckig bleiben und den Kampf weiterführen”, sagt er mit Überzeugung.
Anton Pertl, Zentralbetriebsratsvorsitzender bei der TIWAG in Nordtirol, ging in seinem Referat zum Leitthema auf die verschiedenen Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Nord- und Südtirol ein, wobei der politische Wille dazu nicht immer vorhanden zu sein scheint.