„Sehr geehrter Herr Landeshauptmann,
sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung,
Wir erachten es in Folge der bisherigen Treffen mit dem Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes, Dr. Thomas Schael, als notwendig, dieses Schreiben an Sie zu richten, da den Gewerkschaften wichtige Informationen vorenthalten werden und da die Reformpläne des Generaldirektors weitreichende Auswirkungen haben könnten, welche weder im Sinne des Sanitätspersonals noch der Patienten sind:
Der Generaldirektor ist der Ansicht, dass die „nicht sanitären Leistungen“ (Einheitliche Vormerkungsstelle, EDV, Wartung der Hardware, Arbeitsmedizin, Lohnverwaltung, Medizintechnik, Magazine, Ökonomatsdienste, usw.) keinen Auftrag des Sanitätsbetriebes darstellen und beabsichtigt daher, diese Dienste auszulagern und zu privatisieren.
Uns Gewerkschaften hat Dr. Schael mitgeteilt, dass die Auslagerung nur eine der möglichen Optionen sei und dass noch keine Entscheidung getroffen wurde. Mitarbeiter/innen haben uns allerdings darüber informiert, dass der Generaldirektor in verschiedenen Treffen die Auslagerung von Diensten so gut wie beschlossen angekündigt hat.
Wir verweisen darauf, dass wir eine solche Entscheidung nicht akzeptieren, da mit den Privatisierungen der Proporz und die Zweisprachigkeit umgangen werden.
Auch volkswirtschaftlich gesehen bringt eine Privatisierung Nachteile (Gelder bleiben womöglich nicht im Land, Steuergelder fließen nicht mehr in den Landeshaushalt). Hier kann als Beispiel die mögliche Auslagerung der einheitlichen Vormerkungsstelle dienen, welche im Falle einer Ausschreibung ohne weiteres auch ins Ausland vergeben werden könnte.
Im Landesgesetz zur Neuordnung des Gesundheitswesens (Nr. 7/2001) muss für bestimmte Bereiche das alleinige Bestimmungsrecht des Südtiroler Sanitätsbetriebes eingegrenzt werden. Dies gilt etwa für Auslagerungen, Umstrukturierungen oder für die Reorganisation von Diensten und Abteilungen sowie für die Verwaltungsreform. In diesen Fällen fordern wir die vorherige Genehmigung durch die Landesregierung, welche die Einhaltung der autonomierechtlichen Grundsätze (Proporz und Zweisprachigkeit) überprüfen und garantieren soll.
Dass die Auslagerung von Diensten eine konkrete Absicht des Generaldirektors ist, zeigt sich in seiner gegenwärtigen Personalpolitik: Nachbesetzungen dürfen beim Verwaltungspersonal, bei den spezialisierten Hilfskräften aller Bereiche und beim nicht sanitären Personal nur mehr im Ausmaß von 50 Prozent erfolgen. Bereits jetzt haben Abteilungen mit Patientenaufkommen (z.B. Poliambulatorien, Kardiologie, Telefonzentrale) Schwierigkeiten wegen des fehlenden Verwaltungspersonals. Aus der Vorgangsweise des Generaldirektors wird ersichtlich, dass bestimmte Dienste personell so dezimiert werden sollen, dass eine Auslagerung gerechtfertigt erscheint und das wenige verbleibende Personal leichter in anderen Abteilungen untergebracht werden kann.
Auch die konsequente fehlende Nachbesetzung der Teilstellen, welche bei Rückkehr aus der Mutterschaft durch Umwandlung von Vollzeitverträgen in Teilzeitarbeit entstehen, sowie die Nichtgewährung der Arbeitsreduzierung aus teils schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen ist Teil dieser verfehlten Personalpolitik.
Wir sehen aufgrund der dargestellten Vorgehensweise und inhaltlichen Ausrichtung der Reformpläne des neuen Generaldirektors dringenden Handlungsbedarf seitens der Landesregierung und fordern Sie daher als politische Entscheidungsträger auf, diesen Privatisierungstendenzen im öffentlichen Interesse entgegenzuwirken.“