Die Seite der Rentnergewerkschaft
Gewerkschaftsabzug auf Renten
Lieber Rentnerinnen und Rentner,
seit September 2015 werden aufgrund einer Weisung des Arbeitsministeriums die Gewerkschaftsbeiträge nicht mehr abgezogen. Aufgrund einer 1988 unterzeichneten Konvention zwischen dem ASGB und dem NISF/INPS und ex-INPDAP wurden unserer Gewerkschaft die Mitgliedsbeiträge monatlich überwiesen. Im Frühjahr 2015 haben wir ein Schreiben des INPS erhalten, dass die Konvention für alle Gewerkschaften erneuert werden muss. Daraufhin haben wir die erforderlichen Unterlagen an das INPS-Rom geschickt. Im Juli 2015 hat uns das INPS-Rom mitgeteilt, dass das Arbeitsministerium aufgrund der Tatsache, der der ASGB nicht Mitglied des CNEL (Consiglio nazionale per l’Economia e Lavoro) ist, die Konvention nicht erneuert werden kann.
Es ist eigenartig, dass dem ASGB die Erneuerung der Konvention verweigert wurde, während andere Gewerkschaften, die auch nicht in den CNEL eingeschrieben sind, die Konvention sehr wohl erhalten haben (z.B. die autonome Gewerkschaft der Aostaner, die ebenfalls eine Minderheitengewerkschaft ist). Zudem verweisen wir darauf, dass der Abzug der Gewerkschaftsbeiträge auf die Renten 27 Jahre lang ohne diese Mitgliedschaft im CNEL funktioniert hat. Der ASGB könnte gar nicht Mitglied des CNEL sein, da man dazu in mindestens sechs Regionen Italiens tätig sein muss, wobei der ASGB auf Grund der Durchführungsbestimmung von 1978 ausschließlich in der Provinz Bozen tätig sein darf. Sofort nach der ablehnenden Mitteilung von Seiten des INPS haben wir bei den politischen Stellen in Rom interveniert. Senator Hans Berger ist permanent in Kontakt mit dem INPS und dem Arbeitsministerium um eine rasche Lösung dieser unguten Angelegenheit zu erreichen. Der ASGB hat gehofft, dass die Angelegenheit ehestens gelöst wird; leider sind aber bereits sieben Monate vergangen und es wird wahrscheinlich noch einige Monate dauern wird.
Das bedeutet für unsere Gewerkschaft einen großen finanziellen Verlust. Aus diesem Grunde hat der Leitungsausschuss beschlossen, dass die Rentner für diese beitragslose Zeit einen Jahresbeitrag von 45 bzw. 75 Euro bezahlen. 45 Euro bezahlen jene Rentner, deren Jahresbruttorente unter 15.000 Euro liegt, alle anderen zahlen 75 Euro.
Wir rechnen mit eurem Verständnis und ersuchen euch bei Gelegenheit, z.B. im Rahmen der Abfassung der Steuererklärung, in einem unserer Büros den Beitrag zu entrichten.
Wir bedanken uns im Voraus und verbleiben
mit freundlichsten Grüßen
Tony Tschnett
Vorsitzender des Leitungsausschuss des ASGB
seit September 2015 werden aufgrund einer Weisung des Arbeitsministeriums die Gewerkschaftsbeiträge nicht mehr abgezogen. Aufgrund einer 1988 unterzeichneten Konvention zwischen dem ASGB und dem NISF/INPS und ex-INPDAP wurden unserer Gewerkschaft die Mitgliedsbeiträge monatlich überwiesen. Im Frühjahr 2015 haben wir ein Schreiben des INPS erhalten, dass die Konvention für alle Gewerkschaften erneuert werden muss. Daraufhin haben wir die erforderlichen Unterlagen an das INPS-Rom geschickt. Im Juli 2015 hat uns das INPS-Rom mitgeteilt, dass das Arbeitsministerium aufgrund der Tatsache, der der ASGB nicht Mitglied des CNEL (Consiglio nazionale per l’Economia e Lavoro) ist, die Konvention nicht erneuert werden kann.
Es ist eigenartig, dass dem ASGB die Erneuerung der Konvention verweigert wurde, während andere Gewerkschaften, die auch nicht in den CNEL eingeschrieben sind, die Konvention sehr wohl erhalten haben (z.B. die autonome Gewerkschaft der Aostaner, die ebenfalls eine Minderheitengewerkschaft ist). Zudem verweisen wir darauf, dass der Abzug der Gewerkschaftsbeiträge auf die Renten 27 Jahre lang ohne diese Mitgliedschaft im CNEL funktioniert hat. Der ASGB könnte gar nicht Mitglied des CNEL sein, da man dazu in mindestens sechs Regionen Italiens tätig sein muss, wobei der ASGB auf Grund der Durchführungsbestimmung von 1978 ausschließlich in der Provinz Bozen tätig sein darf. Sofort nach der ablehnenden Mitteilung von Seiten des INPS haben wir bei den politischen Stellen in Rom interveniert. Senator Hans Berger ist permanent in Kontakt mit dem INPS und dem Arbeitsministerium um eine rasche Lösung dieser unguten Angelegenheit zu erreichen. Der ASGB hat gehofft, dass die Angelegenheit ehestens gelöst wird; leider sind aber bereits sieben Monate vergangen und es wird wahrscheinlich noch einige Monate dauern wird.
Das bedeutet für unsere Gewerkschaft einen großen finanziellen Verlust. Aus diesem Grunde hat der Leitungsausschuss beschlossen, dass die Rentner für diese beitragslose Zeit einen Jahresbeitrag von 45 bzw. 75 Euro bezahlen. 45 Euro bezahlen jene Rentner, deren Jahresbruttorente unter 15.000 Euro liegt, alle anderen zahlen 75 Euro.
Wir rechnen mit eurem Verständnis und ersuchen euch bei Gelegenheit, z.B. im Rahmen der Abfassung der Steuererklärung, in einem unserer Büros den Beitrag zu entrichten.
Wir bedanken uns im Voraus und verbleiben
mit freundlichsten Grüßen
Tony Tschnett
Vorsitzender des Leitungsausschuss des ASGB