Dienstleistungen des ASGB
Stabilitätsgesetz 2016
Geförderte Teilzeitarbeit für angehende Pensionisten
Das Stabilitätsgesetz 2016 sieht im Absatz 284 des Artikels 1 die Möglichkeit einer geförderten Teilzeitarbeit für ältere Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft vor. Sie müssen innerhalb 31. Dezember 2018 die Voraussetzungen für die Altersrente haben, dann können sie mit einem individuellen Arbeitsvertrag ihre volle Arbeitszeit zwischen 40 und 60 Prozent bis zu ihrer Pensionierung kürzen. Die Förderung besteht darin, dass die fehlende Arbeitszeit figurativ anerkannt wird, so dass ihnen bei der Pensionsberechnung kein Nachteil entsteht. Zudem erhält der Betroffene zusätzlich zum Teilzeitgehalt jenen Anteil der Sozialabgaben, die der Arbeitgeber aufgrund der Teilzeitarbeit nicht mehr einzahlen muss. Zwei Ziele will man politisch mit der Förderung der Altersteilzeit erreichen, einerseits einen längeren Verbleib am Arbeitsplatz und andererseits die Schaffung neuer Arbeitsplätze für die Jugend. Am 18. Mai 2016 ist das entsprechende Dekret veröffentlicht worden. Ab 2. Juni 2016 kann um die Autorisierung der geförderten Teilzeitarbeit für ältere Arbeitnehmer angesucht werden.
1. ein lohnabhängiges Arbeitsverhältnis in der Privatwirtschaft und zwar in Vollzeit und unbefristete;
2. in die obligatorische Pflichtversicherung oder in eine Ersatzversicherung laut geltendem Gesetz eingeschrieben sein;
3. 20 Beitragsjahre und das vorgesehene Alter für die Altersrente innerhalb 31. Dezember 2018 erfüllen;
Der erste Schritt muss vom Arbeitnehmer erfolgen, der sich von Seiten der NISF/INPS die Zugangsvoraussetzungen laut Beitragsjahre und Alter zertifizieren lassen muss (siehe Punkt 3). Diese Zertifizierung kann nur digital beantragt werden, entweder über den PIN oder mit Hilfe unseres Patronates SBR. Nach Erhalt dieser Bescheinigung kann die Arbeitszeit mit dem sogenannten „geförderten Teilzeitarbeitsvertrag“ gekürzt werden. Dieser Vertrag wird nach der Antragstellung mit dem ersten Tag des nachfolgenden Zahlungszeitraumes angewandt. Nun folgt der zweite Schritt von Seiten des Arbeitgebers, der den neuen Teilzeitarbeitsvertrag an das zuständige Arbeitsamt versendet. Innerhalb von fünf Arbeitstagen folgt die Autorisierung. Verstreicht dieser Zeitraum ohne eine Rückmeldung, so gilt die stillschweigende Autorisierung. Nach dem Erhalt der Autorisierung stellt der Arbeitgeber den Antrag um die Förderung der Altersteilzeit an die NISF/INPS.
Zudem erhält er zum Teilzeitgehalt einen monatlichen Bonus, der von jeglicher Steuer und Beitragszahlungen befreit ist. Der Bonus ist jener Teil des Pflichtbeitrages für die Pensionskassa, die der Arbeitgeber aufgrund der Teilzeitarbeit nicht mehr einzahlen muss. Als Berechnungsgrundlage wird die letzte Gehaltszahlung herangezogen.
Wer kann die geförderte Altersteilzeit beanspruchen?
Zum Zeitpunkt des Ansuchens muss der Interessierte folgende Voraussetzungen besitzen:1. ein lohnabhängiges Arbeitsverhältnis in der Privatwirtschaft und zwar in Vollzeit und unbefristete;
2. in die obligatorische Pflichtversicherung oder in eine Ersatzversicherung laut geltendem Gesetz eingeschrieben sein;
3. 20 Beitragsjahre und das vorgesehene Alter für die Altersrente innerhalb 31. Dezember 2018 erfüllen;
Wie geht man vor, um in den Genuss der Förderung zu kommen?
Für die Umsetzung der geförderten Altersteilzeit müssen zwei Schritte berücksichtigt werden.Der erste Schritt muss vom Arbeitnehmer erfolgen, der sich von Seiten der NISF/INPS die Zugangsvoraussetzungen laut Beitragsjahre und Alter zertifizieren lassen muss (siehe Punkt 3). Diese Zertifizierung kann nur digital beantragt werden, entweder über den PIN oder mit Hilfe unseres Patronates SBR. Nach Erhalt dieser Bescheinigung kann die Arbeitszeit mit dem sogenannten „geförderten Teilzeitarbeitsvertrag“ gekürzt werden. Dieser Vertrag wird nach der Antragstellung mit dem ersten Tag des nachfolgenden Zahlungszeitraumes angewandt. Nun folgt der zweite Schritt von Seiten des Arbeitgebers, der den neuen Teilzeitarbeitsvertrag an das zuständige Arbeitsamt versendet. Innerhalb von fünf Arbeitstagen folgt die Autorisierung. Verstreicht dieser Zeitraum ohne eine Rückmeldung, so gilt die stillschweigende Autorisierung. Nach dem Erhalt der Autorisierung stellt der Arbeitgeber den Antrag um die Förderung der Altersteilzeit an die NISF/INPS.
Vorteile für dem Arbeitnehmer trotz Gehaltsabschlag von ca. 20 Prozent
Der Arbeitnehmer reduziert bis zu seinem Pensionsantritt seine Arbeitszeit und hat bei der Berechnung seiner zukünftigen Rente keinen Nachteil, da die fehlenden Stunden mit figurativen Beiträgen abgedeckt sind.Zudem erhält er zum Teilzeitgehalt einen monatlichen Bonus, der von jeglicher Steuer und Beitragszahlungen befreit ist. Der Bonus ist jener Teil des Pflichtbeitrages für die Pensionskassa, die der Arbeitgeber aufgrund der Teilzeitarbeit nicht mehr einzahlen muss. Als Berechnungsgrundlage wird die letzte Gehaltszahlung herangezogen.
Vorteile für dem Arbeitgeber
Diese Förderung ist nicht wie in der Vergangenheit an die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen gekoppelt. Der Arbeitgeber profitiert weiterhin von der langjährigen Berufserfahrung seines Mitarbeiters und kann gleichzeitig die Personalkosten reduzieren. Die Bonuszahlung ist von jeglicher Beitragszahlung befreit, er spart somit auch bei den Ausgaben für das INAIL.