Dienstleistungen des ASGB
Facharztvisiten im Südtiroler Sanitätsbetrieb
Die Landesregierung hat mit Beschluss 450/2014 Kriterien für die Vergütung im Rahmen der fachärztlichen Betreuung erlassen. Die Regelung sieht vor, dass der Südtiroler Sanitätsbetrieb den Bürgerinnen und Bürgern 50 Euro an Vergütung garantiert, wenn die Vormerkzeiten für nicht-dringende Visiten die 60 Tage überschreiten.
Die Kriterien sind folgende
Vergütet werden Rechnungen der fachärztlichen Bereiche, der der Südtiroler Sanitätsbetrieb monatlich als „unterversorgt“ erklärt. Als unterversorgt gelten jene Leistungen, für die im zuständigen Gesundheitsbezirk und den benachbarten Bezirken (in den Krankenhäusern Bozen, Brixen, Meran und Bruneck) keine Vormerkung innerhalb der 60 gesetzlich vorgesehenen Tage garantiert werden. Pro Gesundheitsbezirk wird eine Liste dieser unterversorgten Bereiche erstellt, die jeweils am Monatsersten auf der Webseite www.sabes.it/de/vormerkzeiten.asp veröffentlicht wird. Diese Listen gelten drei Monate. Für eine Rückvergütung reicht es, wenn in EINEM dieser drei Monate die Leistung als unterversorgt galt. Jede Vergütung beträgt pro Rechnung 50 Euro. Die Rechnung muss, wie üblich, innerhalb von sechs Monaten ab Rechnungsdatum bei den Gesundheitssprengeln eingereicht werden.
Zum besseren Verständnis zwei Beispiele:
Christine möchte am 20. April im Gesundheitsbezirk Bruneck eine dermatologische Visite vormerken. Ihr wird von der Vormerkstelle mitgeteilt, dass die Vormerkzeit 63 Tage beträgt. Laut veröffentlichter Liste ist die Dermatologie für den Gesundheitsbezirk Bruneck als unterversorgt festgelegt, d.h. Auch in den Krankenhäusern Brixen und Bozen gibt es keine Visite innerhalb der 60 Tage. Frau Christine hat also das Recht, eine private fachärztliche Visite in Anspruch zu nehmen, sie hat hierfür bis Ende Juni Zeit (Gültigkeit der April-Liste: April, Mai, Juni). Die Rechnung muss in diesen drei Monaten ausgestellt werden und wie oben bereits erwähnt, innerhalb sechs Monaten ab Ausstellungsdatum zur Rückvergütung.
Markus reicht eine Rechnung einer urologischen Visite mit Ausstellungsdatum 24. Juni ein. War die urologische Visite in einem Gesundheitsbezirk in EINEM der drei Monate April, Mai und Juni als unterversorgt eingestuft, erhält er eine Rückvergütung.