Transport & Verkehr
Erneuerung des Kollektivertrages der Seilbahnbediensteten
Der mit 13. April 2016 unterzeichnete neue Kollektivvertrag sieht zuzüglich der geringfügigen normativen Erneuerungen auch finanzielle Anpassungen vor. Berechnet auf die 4. Gehaltsebene, wird der Grundlohn auf drei Erhöhungen aufgeteilt (01. Dezember 2016 - 18 Euro mit 01. Dezember 2017 20 Euro und mit 01. Dezember 2018 von 33 Euro - insgesamt 71 Euro).
Zudem ist vorgesehen, dass vom Betrieb mit 01. Juni 2016 monatlich zehn Euro im Sanitätsfonds FONTUR für die Angestellten mit unbefristeten Arbeitsvertrag einbezahlt werden. Dieser erwähnte Betrag von zehn Euro sollte mit 01. Januar 2017 in einem territorialen Sanitätsfonds einbezahlt werden können, wozu derzeit zwischen Unternehmerverband, Verband der Seilbahnunternehmer in Südtirol und den zuständigen Gewerkschaften die Verhandlungen laufen und demnächst abgeschlossen sein müssten. Der Angestellte erhält somit die Wahlmöglichkeit zwischen dem nationale Sanitätsfonds FONTUR oder dem im Abkommen festgehaltenen territorialen Gesundheitsfonds (derzeit bestes Angebot von Raiffeisen MUTUAL HELP).Die Unternehmen werden nach Abschluss der erwähnten Verhandlungen die Angestellten mit unbefristeten Arbeitsverträgen umgehend über diese Möglichkeit informieren.
Zudem ist vorgesehen, dass vom Betrieb mit 01. Juni 2016 monatlich zehn Euro im Sanitätsfonds FONTUR für die Angestellten mit unbefristeten Arbeitsvertrag einbezahlt werden. Dieser erwähnte Betrag von zehn Euro sollte mit 01. Januar 2017 in einem territorialen Sanitätsfonds einbezahlt werden können, wozu derzeit zwischen Unternehmerverband, Verband der Seilbahnunternehmer in Südtirol und den zuständigen Gewerkschaften die Verhandlungen laufen und demnächst abgeschlossen sein müssten. Der Angestellte erhält somit die Wahlmöglichkeit zwischen dem nationale Sanitätsfonds FONTUR oder dem im Abkommen festgehaltenen territorialen Gesundheitsfonds (derzeit bestes Angebot von Raiffeisen MUTUAL HELP).Die Unternehmen werden nach Abschluss der erwähnten Verhandlungen die Angestellten mit unbefristeten Arbeitsverträgen umgehend über diese Möglichkeit informieren.