Kommentar

Liebe Mitglieder des ASGB

Ende Juni wurde das Ergebnis der Verhandlungen über den bereichsübergreifenden Kollektivvertrag zwischen Landesregierung und Gewerkschaften genehmigt. Es waren zähe Verhandlungen und eine Einigung war lange nicht in Sicht. Umso erfreuter bin ich über den Umstand, dass es eine zufriedenstellende Einigung zwischen Land und Gewerkschaften gegeben hat.
Genauso wichtig ist es jetzt aber, für das Haushaltsjahr 2017 weitere Investitionen in Bildung, Gesundheit und im sozialen Bereich zweckzubinden. Der ASGB fordert hierfür ganz dezidiert eine Aufstockung des Personals vor allem im Bildungsbereich und Sozial/Gesundheitsbereich. Vor allem im Kindergarten, in den Berufsschulen und allen voran bei den Mitarbeiterinnen für Integration muss es zu einer Aufstockung des Personals kommen. Hierfür muss schleunigst eine Lösung gefunden werden, sei es um die Qualität der Betreuung zu garantieren, sei es um die Beschäftigten zu entlasten.Des weiteren werden die politischen Verantwortungsträger nicht umhin kommen, im öffentlichen Dienst die berufsspezialisierende Lehre und die Lehre zur höheren Berufsbildung und Forschung einzuführen. Dies wird insofern notwendig sein, als dass einerseits die Altersstruktur im öffentlichen Dienst überdurchschnittlich hoch ist, andererseits aber auch die Notwendigkeit besteht, junge Menschen ins Arbeitsleben einzugliedern. Auf diesen Umstand haben wir schon mehrmals hingewiesen. Erst Ende Juli haben wir die Energiegesellschaft Alperia dafür kritisiert, dass sie ihrer moralischen Pflicht zur Lehrlingsausbildung nicht nachkommt, obwohl sie als Südtiroler Vorzeigeunternehmen in wirtschaftlicher Hinsicht alle notwendigen Voraussetzungen dafür erfüllen würde. Dieselbe moralische Verpflichtung gilt übrigens für den gesamten öffentlichen Sektor, der auch als Vorbild gegenüber dem Privatsektor fungiert.
Ein weiteres Problem in wirtschaftlicher Hinsicht stellt die Zahl der Arbeitslosen über 50-jährigen dar. Die Anzahl dieser arbeitslosen Bevölkerungsgruppe hat sich seit 2008 mehr als verdreifacht. Von aktuell 2.700 Arbeitslosen der Generation 50plus sind 1.800 Personen als langzeitarbeitslos zu klassifizieren. Eine Zahl die äußerst besorgniserregend ist - und eine Tatsache, der umgehend entgegengesteuert werden muss. Es braucht dringend ein Maßnahmenpaket zur Wiedereingliederung dieser Menschen in die Arbeitswelt. Dieses Maßnahmenpaket zu schnüren, muss eines der prioritären Vorhaben zwischen Sozialpartner und Politik sein. Der ASGB wird auf die Schnürung dieses Maßnahmenpakets pochen.
Die eben genannten Punkte stehen stellvertretend für unzählige weitere Anforderungen, denen wir uns noch stellen müssen. Es gibt viel zu tun, also packen wir's an!

Euer
Tony Tschenett
Vorsitzender des ASGB

Aktuell
TROTZ ALLER WIDERSTÄNDE

ASGB–Gewerkschaftsabzug für Rentner wieder möglich

Seit seinem Bestehen wird dem ASGB seine Existenzberechtigung streitig gemacht. Zuletzt hat man sich nicht gescheut, sich in Rom dafür zu verwenden, den Abzug des Gewerkschaftsbeitrages für die Rentner unmöglich zu machen und damit den ASGB nachhaltig zu schädigen.

Der ASGB-Vorsitzende Tony Tschenett bedankt sich bei Senator Hans Berger für seinen Einsatz.Der ASGB-Vorsitzende Tony Tschenett bedankt sich bei Senator Hans Berger für seinen Einsatz.

Seit September 2015 wurden aufgrund einer Weisung des Arbeitsministeriums, angezettelt von „besonderen“ Gewerkschaftsfreunden in Südtirol, die Gewerkschaftsbeiträge für Rentner vom Renteninstitut nicht mehr abgezogen. Aufgrund einer 1988 unterzeichneten Konvention zwischen dem ASGB und dem NISF/INPS und Ex-INPDAP, wurden unserer Gewerkschaft die Mitgliedsbeiträge der Rentner monatlich überwiesen. Im Juli 2015 hat uns das INPS-Rom mitgeteilt, dass das Arbeitsministerium aufgrund der Tatsache, dass der ASGB nicht Mitglied des CNEL (Consiglio Nazionale per l'Economia e Lavoro) ist, die Konvention nicht mehr erneuert werden kann. Wir sind aus allen Wolken gefallen. Nach reiflichen Überlegungen kamen wir zum Schluss, dass diese Maßnahme des Arbeitsministeriums in Rom gegen den ASGB in die lange Reihe der Anfeindungen gegen die eigenständige Gewerkschaft der Südtiroler Arbeitnehmer und Rentner passt. So darf gewerkschaftliche Solidarität nicht aussehen.
Dem ASGB blieb nichts anderes übrig, als sich neuerdings gegen diese schamlose Attacke zu wehren und uns an die Südtiroler Vertretung im römischen Parlament zu wenden. Dabei hat uns ganz besonders Senator Hans Berger unterstützt. Schließlich haben seine vielen Gespräche und Interventionen geholfen, sodass wir nun die Konvention mit dem NISF/INPS in Rom erneuern konnten, wofür wir ihm sehr dankbar sind. An dieser Stelle sei auch erwähnt, dass die römische Zentrale des Renteninstitutes NISF/INPS viel Verständnis für unsere Situation aufgebracht hat. Schlussendlich hat auch das Arbeitsministerium den Unsinn dieser Diskriminierung eingesehen.
Trotz aller Steine, die uns seit Bestehen des ASGB in den Weg gelegt wurden und werden, ist es uns mit politischer Hilfe neuerlich gelungen, einen weiteren Meilenstein für die eigenständige Südtiroler Gewerkschaft, dem ASGB, zu setzen.