Die Region unterstützt Arbeitnehmer
in wirtschaftlicher Notlage bei der Zusatzrente
in wirtschaftlicher Notlage bei der Zusatzrente
In den Fällen von Arbeitsplatzverlust werden Beträge zurückgelegt, die den Durchschnittsbeiträgen entsprechen, welche vom Betroffenen im Laufe des Kalenderjahres vor dem Eintritt der Notsituation eingezahlt wurden, wobei auch eine Obergrenze vorgesehen ist.
In den Fällen der Suspendierung von der Arbeit beziehen sich die zurückgelegten Beträge nur auf die tarifvertraglich vorgesehene Beitragszahlung zulasten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers. Auch hier gibt es eine Höchstgrenze.
Bei Krankheits- oder Unfallzeiträumen oder koordinierter und kontinuierlicher Projektarbeit, die über den Zeitraum hinausgehen, in dem der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber oder der Körperschaft eine Zahlung erhält, wird eine Rücklage von max. 6.500 Euro entsprechend den nicht gearbeiteten Monaten zuerkannt.
Die Pensplan Centrum AG legt die genehmigten Unterstützungsbeiträge in einer persönlichen Rentenposition zurück. Die effektive Auszahlung erfolgt allerdings nur bei Ansuchen um Zusatzrentenleistung oder bei Ablöse wegen Pensionierung. Bei vorzeitiger Ablöse der Zusatzrentenposition erlischt das Anrecht auf diese Unterstützung. Bei Ableben des Ansuchenden werden die zurückgelegten Beträge dem Gesellschaftskapital der Pensplan Centrum AG zugewiesen.
Metallarbeiter/in 4. Kategorie
mit einem monatlichen Gehalt von 1.657,28 Euro brutto
(Jahresgehalt von 21.544,64 Euro):
Monatlicher Beitrag im Rentenfonds |
Jährlicher Beitrag im Rentenfonds |
||
Arbeitnehmeranteil | 1,20% | 19,89 € | 258,57 € |
Arbeitgeberanteil | 1,20% | 19,89 € | 258,57 € |
Abfertigung | 6,91% | 114,52 € | 1.488,76 € |
52 Wochen | 104 Wochen | 208 Wochen | ||
Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
Arbeitnehmeranteil + Arbeitgeberanteil + Abfertigung |
1.870,92 € | 3.741,84 € | 6.500,00 € |
Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses |
Arbeitnehmeranteil + Arbeitgeberanteil |
517,14 € | 1.034,28 € | 2.068,56 € |