Metall
Informationen zum neuem Kollektivvertrag Metallindustrie
Der neue nationale Kollektivvertrag für die Metallindustrie wurde am 26.11.2016 mit fast einem Jahr Verspätung unterzeichnet.
Der Vertrag wurde dieses Mal von allen drei Metallgewerkschaften von CGIL, CISL und UIL unterzeichnet und auch der ASGB wird den Vertrag so schnell wie möglich mit unterzeichnen.
Der Zusatzrentenfonds wird in Zukunft mit zwei Prozent vom Arbeitgeber bezuschusst; Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitnehmer mindestens 1,2 Prozent selber einzahlt. Es ist noch abzuklären, ob dies auch für Mitglieder des Laborfonds gilt, da im Vertrag ausschließlich vom Nationalen Fonds COMETA gesprochen wird.
Der integrative Gesundheitsfonds Meta Salute wurde auch verbessert. Der Arbeitgeber ist verpflichtet in diesen Gesundheitsfond 156 Euro einzuzahlen. Sollte ein betrieblicher Fond bestehen, muss dieser mindestens die gleiche Leistungen bieten um weiterhin betrieben werden zu können. Weitere Infos folgen mit der nächsten Ausgabe des Aktiv.
Der Vertrag wurde dieses Mal von allen drei Metallgewerkschaften von CGIL, CISL und UIL unterzeichnet und auch der ASGB wird den Vertrag so schnell wie möglich mit unterzeichnen.
Nachstehend einige Neuerungen
Für die vertragslose Zeit wird mit Monat März 2017 eine einmalige Zahlung von 80 Euro ausbezahlt. Lohnerhöhungen werden jetzt jährlich auf Basis der nationalen Inflation (ISTAT) berechnet und im Folgejahr ausbezahlt.
Ein Beispiel
beträgt die Inflation 2017 zwei Prozent, müsste die Lohnerhöhung 2018 zwei Prozent betragen.
Der Zusatzrentenfonds wird in Zukunft mit zwei Prozent vom Arbeitgeber bezuschusst; Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitnehmer mindestens 1,2 Prozent selber einzahlt. Es ist noch abzuklären, ob dies auch für Mitglieder des Laborfonds gilt, da im Vertrag ausschließlich vom Nationalen Fonds COMETA gesprochen wird.
Der integrative Gesundheitsfonds Meta Salute wurde auch verbessert. Der Arbeitgeber ist verpflichtet in diesen Gesundheitsfond 156 Euro einzuzahlen. Sollte ein betrieblicher Fond bestehen, muss dieser mindestens die gleiche Leistungen bieten um weiterhin betrieben werden zu können. Weitere Infos folgen mit der nächsten Ausgabe des Aktiv.